Mein letzter Wille
Testament von Heinrich Brunner
§ 1 – Widerruf früherer Verfügungen
Hiermit widerrufe ich sämtliche früher von mir errichteten Testamente und letztwilligen Verfügungen.
§ 2 – Erbeinsetzung
Ich setze meine Kinder Dr. Katharina Brunner, geboren 1980, und Martin Brunner, geboren 1983, zu meinen Erben zu gleichen Teilen ein. Sie sollen meinen gesamten Nachlass je zur Hälfte erhalten, einschließlich des Mehrfamilienhauses in Salzburg-Aigen.
§ 3 – Vermächtnisse (Legate)
Ich vermache folgende Gegenstände aus meinem Nachlass:
a) Das Ferienhaus am Wolfgangsee an meine Schwester Helga Brunner.
b) Meine Antiquitätensammlung an meine Tochter Dr. Katharina Brunner als Vorausvermächtnis zusätzlich zu ihrem Erbteil.
c) Meine Bibliothek mit den Erstausgaben an meinen Sohn Martin Brunner als Vorausvermächtnis zusätzlich zu seinem Erbteil.
§ 4 – Gemeinnützige Zuwendungen
Ich vermache der Caritas Österreich einen Geldbetrag in Höhe von 20.000 Euro sowie der Organisation Ärzte ohne Grenzen Österreich einen Geldbetrag in Höhe von 10.000 Euro. Diese Vermächtnisse sind vom Nachlass vor der Aufteilung unter den Erben zu erfüllen.
§ 5 – Testamentsvollstreckung
Zum Testamentsvollstrecker bestimme ich Notar Dr. Friedrich Steiner, Salzburg. Er soll die Erfüllung der Vermächtnisse, die Auseinandersetzung des Nachlasses und die Hinterlegung etwaiger Beträge bis zur Auszahlung an die Begünstigten überwachen. Für seine Tätigkeit gebührt ihm eine angemessene Entlohnung aus dem Nachlass (§ 816 ABGB).
§ 6 – Digitaler Nachlass
Mein Sohn Martin Brunner ist berechtigt, alle meine digitalen Konten, E-Mail-Adressen, Cloud-Speicher und Social-Media-Profile einzusehen, zu verwalten, zu schließen oder zu löschen. Die Zugangsdaten sind in einem versiegelten Umschlag bei meinem Testamentsvollstrecker hinterlegt.
§ 7 – Pflichtteilsansprüche
Ich weise darauf hin, dass meine Kinder Katharina Brunner und Martin Brunner nach §§ 757 ff. ABGB pflichtteilsberechtigt sind und Anspruch auf den Pflichtteil in Höhe der Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils haben. Die obige Erbverteilung wahrt diese Pflichtteile.
§ 8 – Bestattungswünsche
Ich wünsche eine Erdbestattung am Kommunalfriedhof Salzburg.
§ 9 – Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieses Testaments unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Ich bitte darum, dieses Testament im Österreichischen Zentralen Testamentsregister (ÖZTR) bei der Österreichischen Notariatskammer hinterlegen zu lassen.
Salzburg, den [Datum]
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(Unterschrift: Heinrich Brunner)
Bestätigung der Zeugen (§ 579 ABGB)
Wir, die unterzeichneten Zeugen, bestätigen, dass der Erblasser Heinrich Brunner die vorstehende Urkunde in unserer gleichzeitigen Anwesenheit eigenhändig unterschrieben und vor uns ausdrücklich erklärt hat, dass diese Urkunde seinen letzten Willen enthält. Wir sind über unsere Eigenschaft als Testamentszeugen aufgeklärt und erfüllen die Voraussetzungen der §§ 579 ff. ABGB.
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(Unterschrift Zeuge 1, mit Hinweis "als Testamentszeuge")
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(Unterschrift Zeuge 2, mit Hinweis "als Testamentszeuge")
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(Unterschrift Zeuge 3, mit Hinweis "als Testamentszeuge")
Dieses Testament ist ein fremdhändiges Testament nach § 579 ABGB. Es wurde nicht eigenhändig vom Erblasser geschrieben und muss daher in gleichzeitiger Anwesenheit dreier Zeugen vom Erblasser eigenhändig unterschrieben werden, wobei der Erblasser ausdrücklich bestätigt, dass die Urkunde seinen letzten Willen enthält (Nuncupatio). Die Zeugen müssen die Voraussetzungen der § 579 ff. ABGB erfüllen.