Wechselseitiges Testament von Markus und Petra Hofer
§ 1 – Gegenseitige Erbeinsetzung
Wir, Markus Hofer, geboren am 05.07.1975 in Graz, wohnhaft in Graz, und Petra Hofer, geboren am 11.02.1978 in Graz, wohnhaft in Graz, setzen uns hiermit gegenseitig zu alleinigen und unbeschränkten Erben ein. Der überlebende Ehegatte soll Alleinerbe des erstversterbenden Ehegatten sein.
§ 2 – Schlusserben
Nach dem Tod des Längstlebenden von uns sollen unsere gemeinsamen Kinder zu gleichen Teilen erben (Schlusserben):
a) Lena Hofer, geboren 2004
b) Florian Hofer, geboren 2013
§ 3 – Ersatzschlusserben
Sollte eines unserer Kinder vor dem Längstlebenden von uns versterben, treten dessen Nachkommen an seine Stelle. Sind keine Nachkommen vorhanden, wächst der Erbteil dem überlebenden Schlusserben zu.
§ 4 – Pflichtteilsstrafklausel
Verlangt eines unserer Kinder beim Tod des Erstversterbenden seinen Pflichtteil, so soll es auch beim Tod des Längstlebenden auf den Pflichtteil beschränkt sein. Der Pflichtteil beträgt nach § 759 ABGB die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
§ 5 – Wiederverheiratungsklausel
Heiratet der überlebende Ehegatte erneut, so fällt der Nachlass des Erstversterbenden den Schlusserben zu gleichen Teilen zu. Der überlebende Ehegatte erhält in diesem Fall seinen Pflichtteil.
§ 6 – Obsorge für Minderjährige
Für unser minderjähriges Kind Florian Hofer wünschen wir, dass die Schwester von Markus Hofer, Andrea Hofer, als Obsorgeberechtigte bestellt wird, falls beide Elternteile versterben sollten.
§ 7 – Widerruflichkeit
Wir errichten dieses Testament als wechselseitiges Testament von Ehegatten (§ 586 Abs. 2 ABGB). Uns ist bewusst, dass jeder von uns seine Verfügungen jederzeit einseitig widerrufen kann, auch nach dem Tod des Erstversterbenden. Eine bindende Regelung wäre nur durch einen Erbvertrag in Form eines Notariatsakts möglich (§ 1249 ABGB).
§ 8 – Schlussbestimmungen
Jeder von uns hat diesen Text zur Gänze eigenhändig geschrieben und eigenhändig unterschrieben (§ 578 ABGB). Unsere beiden handschriftlichen Ausfertigungen bilden gemeinsam unser wechselseitiges Testament. Wir bitten darum, dieses Testament im Österreichischen Zentralen Testamentsregister (ÖZTR) registrieren zu lassen.
Graz, den [Datum]
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(Eigenhändige Unterschrift: Markus Hofer, unter seiner eigenhändig geschriebenen Ausfertigung)
Graz, den [Datum]
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(Eigenhändige Unterschrift: Petra Hofer, unter ihrer eigenhändig geschriebenen Ausfertigung)
Hinweis: In Österreich genügt es nicht, dass ein Ehegatte den Text schreibt und der andere nur unterschreibt. Wer seine Verfügung nicht selbst vollständig mit der Hand schreibt, braucht die fremdhändige Form mit eigenhändigem Zusatz und drei gleichzeitig anwesenden Zeugen (§ 579 ABGB) oder ein notarielles Testament.