Pflegeheim Kosten Österreich: 140 bis 180 Euro pro Tag

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Was kostet ein Pflegeheim in Österreich? Der Tagsatz für einen Heimplatz liegt meist zwischen 140 und 180 Euro, im Monat summiert sich das in vielen Einrichtungen auf über 5.300 Euro. Für die meisten Familien ist die stationäre Pflege damit der größte Kostenblock im Lebensabend.

Kurz zusammengefasst

Ein Pflegeheim kostet in Österreich meist 140 bis 180 Euro Tagsatz, im Monat oft über 5.300 Euro. Bezahlt wird der Platz aus Pension und Pflegegeld des Bewohners; reicht das nicht, springt die Sozialhilfe des Landes ein. Ein Zugriff auf das Vermögen der Kinder (Pflegeregress) ist seit 2018 abgeschafft. Das Pflegegeld ist in sieben Stufen gestaffelt.

Diese Seite bündelt die wichtigsten Statistiken zu den Pflegekosten in Österreich: was ein Heimplatz kostet, wie viel die Pension und das Pflegegeld beitragen, warum seit dem Aus für den Pflegeregress 2018 nicht mehr auf das Vermögen zugegriffen wird, wie stark die Tagsätze je nach Bundesland schwanken und wie viele Menschen überhaupt betroffen sind. Jede Zahl ist mit einer Quelle verlinkt, die Sie am Ende der Seite finden.

Was kostet ein Pflegeheim in Österreich

Die kurze Antwort zuerst: Ein Heimplatz kostet in Österreich meist mehrere Tausend Euro pro Monat. Wie hoch der Betrag genau ausfällt, hängt vom Tagsatz des Hauses und von der Pflegestufe ab.

1. Der Tagsatz liegt meist zwischen 140 und 180 Euro

Die Kosten eines Heimplatzes setzen sich aus einem Grundbetrag (Tagsatz) und einem Pflegezuschlag zusammen. Der Tagsatz liegt in Österreich in etwa zwischen 140 und 180 Euro pro Tag und wird mit der Zahl der Tage im Monat multipliziert. Bei 30 oder 31 Tagen ergibt das einen Grundbetrag von rund 4.200 bis 5.580 Euro.1

2. Ein konkretes Rechenbeispiel: über 5.300 Euro im Monat

Das Land Oberösterreich rechnet ein Beispiel für Pflegestufe 5 vor: 31 Tage mal 140 Euro ergeben 4.340 Euro Grundbetrag, dazu kommen 80 Prozent des Pflegegelds von 1.206,90 Euro, also 965,52 Euro. In Summe sind das 5.305,52 Euro für einen Monat. Diesen Betrag muss zunächst die betroffene Person selbst tragen.2

3. 80 Prozent der Pension fließen ins Heim

Reicht das eigene Einkommen nicht aus, springt die Sozialhilfe ein. Im Gegenzug behält die betroffene Person nur 20 Prozent der Pension und der Sonderzahlungen sowie 10 Prozent des Pflegegelds der Stufe 3 für sich. Die übrigen 80 Prozent der Pension werden für die Heimkosten herangezogen.3

4. In Wien bleiben mindestens 1.045,79 Euro pro Monat

In Wien berechnet der Fonds Soziales Wien den Kostenbeitrag seit 1. Jänner 2025 neu. Bewohnerinnen und Bewohnern muss in jedem Fall ein Mindestbetrag von 1.045,79 Euro plus Miet- und Wohnkosten verbleiben. Liegt der errechnete Kostenbeitrag darüber, wird automatisch eine Förderung gewährt, sodass dieser Mindestbetrag erhalten bleibt.4

Das Pflegegeld: sieben Stufen

Das Pflegegeld soll pflegebedingte Mehrkosten abdecken und ist nach dem monatlichen Pflegebedarf in sieben Stufen gegliedert. Die folgenden Beträge gelten ab 1. Jänner 2026.

5. Stufe 1 bringt 206,20 Euro, Stufe 2 bringt 380,30 Euro

Pflegegeld der Stufe 1 setzt einen Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden im Monat voraus und beträgt seit 1. Jänner 2026 monatlich 206,20 Euro. Stufe 2 (mehr als 95 Stunden) bringt 380,30 Euro. Das Pflegegeld ist unabhängig von Einkommen und Vermögen.5

6. Stufe 3 bringt 592,60 Euro, Stufe 4 bringt 888,50 Euro

Stufe 3 wird ab einem Pflegebedarf von mehr als 120 Stunden im Monat zuerkannt und beträgt 592,60 Euro. Stufe 4 (mehr als 160 Stunden) liegt bei 888,50 Euro monatlich. Schon ab Stufe 3 wird in der Heimfinanzierung üblicherweise auf das Pflegegeld zugegriffen.6

7. Die höchste Stufe 7 bringt 2.214,80 Euro im Monat

Die drei höchsten Stufen setzen jeweils einen Pflegebedarf von mehr als 180 Stunden voraus. Stufe 5 beträgt 1.206,90 Euro, Stufe 6 liegt bei 1.685,40 Euro und Stufe 7 bei 2.214,80 Euro monatlich. Stufe 7 wird etwa bei fehlender gezielter Bewegung aller vier Gliedmaßen zuerkannt.7

Wer zahlt: Pension, Pflegegeld und Sozialhilfe

Die Heimkosten werden in Österreich aus mehreren Quellen gedeckt: aus dem Pflegegeld, aus Pension oder Rente und, wenn das nicht reicht, aus der Sozialhilfe. Das eigene Vermögen bleibt dabei unangetastet.

8. 20 Prozent der Pension und 10 Prozent des Pflegegelds bleiben

Übernimmt die Sozialhilfe die Differenz, behält die betroffene Person 20 Prozent ihrer Pension samt Sonderzahlungen sowie 10 Prozent des Pflegegelds der Stufe 3 als Taschengeld. Das entspricht einem fixen Pflegegeld-Anteil und nicht der tatsächlich bezogenen Stufe.8

9. Der Pflegeregress ist seit 1. Jänner 2018 abgeschafft

Seit 1. Jänner 2018 ist der Zugriff auf das Vermögen von Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern zur Deckung der Pflegekosten österreichweit unzulässig. Sparbücher, Wertpapiere, Haus und Wohnung werden nicht mehr herangezogen. Das Verbot gilt auch für Angehörige, Erbinnen und Erben sowie Geschenknehmer.9

10. Der Verfassungsgerichtshof bestätigte das Zugriffsverbot

Der Verfassungsgerichtshof stellte am 10. Oktober 2018 klar, dass ein Zugriff auf das Vermögen Betroffener, ihrer Angehörigen, Erben oder Beschenkten jedenfalls unzulässig ist. Das gilt selbst dann, wenn ein solcher Zugriff vor dem 1. Jänner 2018 bereits rechtskräftig entschieden war.10

Regionale Unterschiede

Pflege ist in Österreich Ländersache, deshalb unterscheiden sich Tarife und Berechnung des Eigenbeitrags je nach Bundesland. Die Bandbreite der Tagsätze und der Mindestbeträge zeigt das deutlich.

11. In Oberösterreich werden 80 Prozent des Pflegegelds eingerechnet

In Oberösterreich verrechnet das Heim 80 Prozent des jeweils bezogenen Pflegegelds als Pflegezuschlag. Ein fixer Anteil von 10 Prozent des Pflegegelds der Stufe 3 bleibt der betroffenen Person, derzeit 59,26 Euro monatlich, unabhängig von der tatsächlichen Pflegestufe.11

12. In Wien gilt eine Obergrenze von 80 Prozent der Nettopension

In Wien darf der Kostenbeitrag höchstens 80 Prozent der monatlichen Nettopension betragen, mindestens 20 Prozent verbleiben der betroffenen Person. Zusätzlich ist der Mindeststandard nach dem Wiener Mindestsicherungsgesetz von 1.045,79 Euro plus Wohnkosten garantiert (Stand 2025).12

13. Die Haushaltsersparnis beträgt 156,96 Euro im Monat

Bei der steuerlichen Behandlung von Heimkosten als außergewöhnliche Belastung wird eine sogenannte Haushaltsersparnis abgezogen, also Lebenshaltungskosten, die zu Hause angefallen wären. Sie beträgt derzeit 5,23 Euro täglich, das sind 156,96 Euro im Monat.13

Wie viele betroffen sind

Pflegebedürftigkeit betrifft in Österreich Hunderttausende Menschen. Die meisten werden zu Hause betreut, ein kleinerer Teil lebt in stationären Einrichtungen.

14. 2025 bezogen rund 501.000 Menschen Pflegegeld

Im Jahresdurchschnitt 2025 bezogen 501.237 Personen in Österreich Pflegegeld, ein Plus von 2,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Damit überschritt die Zahl der Bezieherinnen und Bezieher erstmals die Marke von einer halben Million.14

15. Der Jahresaufwand für Pflegegeld lag 2025 bei 3,63 Milliarden Euro

Die öffentlichen Ausgaben für das Pflegegeld erreichten 2025 rund 3,63 Milliarden Euro, ein Anstieg von 6,0 Prozent gegenüber 2024. Im Durchschnitt wurden pro Bezieherin und Bezieher 604 Euro Pflegegeld monatlich ausbezahlt.15

16. Rund 80 Prozent der Pflegebedürftigen leben zu Hause

Etwa 80 Prozent der Menschen mit Pflegebedarf leben zu Hause, nur rund 20 Prozent in einer stationären Einrichtung. Rund 950.000 Österreicherinnen und Österreicher leisten unbezahlte Pflege für Angehörige.16

17. Knapp 86.000 Plätze in Betreuungs- und Pflegediensten

2024 zählte Statistik Austria 85.950 Plätze in den stationären und teilstationären Betreuungs- und Pflegediensten, ein Plus von 0,5 Prozent gegenüber 2023. Die Gesamtausgaben für diese Dienste lagen bei 5,74 Milliarden Euro.17

18. 2022 flossen rund 1,7 Prozent des BIP in die Langzeitpflege

Im Jahr 2022 wurden in Österreich etwa 1,7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts für die Langzeitpflege aufgewendet. Pflegegeld erhielten zuletzt rund 5,2 Prozent der Gesamtbevölkerung, bei den über 80-Jährigen jede zweite Person.18

Trend und Prognose

Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt mit der alternden Bevölkerung deutlich an. Eine Studie des Sozialministeriums projiziert die öffentlichen Pflegeausgaben bis zum Jahr 2050.

19. Bis 2050 über 730.000 Pflegegeldbezieher erwartet

In der mittleren Variante der Projektion steigt die Zahl der Pflegegeldbeziehenden von 467.000 im Jahr 2021 auf über 730.000 im Jahr 2050, ein Plus von 57 Prozent. Die Nachfrage nach Pflegeleistungen wird in den kommenden Jahrzehnten stark zunehmen.19

20. Die öffentlichen Pflegegeldkosten steigen auf 9,17 Milliarden Euro

Die mit diesem Anstieg verbundenen öffentlichen Kosten für das Pflegegeld steigen laut Projektion von 2,74 Milliarden Euro auf 9,17 Milliarden Euro bis 2050 (zu Preisen von 2021). Das entspricht einem durchschnittlichen Zuwachs von 4,3 Prozent pro Jahr.20

21. Nettokosten für Pflegedienstleistungen steigen auf 10,7 Milliarden Euro

Die Nettokosten der Länder und Gemeinden für alle Pflegedienstleistungen erhöhen sich laut Projektion von 2,71 Milliarden Euro im Jahr 2021 auf rund 4,22 Milliarden Euro bis 2030 und auf 10,70 Milliarden Euro bis 2050 (zu Preisen von 2021). Das ist ein jährlicher Zuwachs von 4,8 Prozent.21

22. Auf 100 Jüngere kommen 2050 rund 34 Hochbetagte

Die intergenerationelle Unterstützungsrate verschlechtert sich deutlich: Kommen 2021 auf 100 Personen im Alter von 50 bis 64 Jahren noch 11,2 Personen ab 85 Jahren, sind es 2030 bereits 17,4 und 2050 rund 34 Personen. Das familiäre Pflegepotenzial geht damit stark zurück.22

23. Förderung der 24-Stunden-Betreuung wächst auf 378 Millionen Euro

Auch die öffentlichen Ausgaben für die Förderung der 24-Stunden-Betreuung steigen laut Projektion von 160 Millionen Euro im Jahr 2021 auf 226 Millionen Euro bis 2030 und auf 378 Millionen Euro bis 2050 (zu Preisen von 2021). Das entspricht einem Zuwachs von rund 3 Prozent pro Jahr.23

24. Bis 2050 fehlen knapp 77.000 zusätzliche Pflegekräfte

Um das heutige Personalverhältnis zu halten, sind laut Studie bis 2030 knapp 17.000 zusätzliche Pflegekräfte nötig und bis 2050 knapp 77.000 (rund 57.000 in Vollzeitäquivalenten). Ein Ausbau wegen etwaiger Unterversorgung würde den Bedarf nochmals erhöhen.24

Was unabhängige Quellen zeigen

Nicht nur die Länder und das Sozialministerium liefern Zahlen. Auch der Rechnungshof, das Gesetz selbst, private Anbieter und die Volksanwaltschaft werfen ein Schlaglicht auf die Pflegekosten und ihre Folgen.

25. Der Rechnungshof fand Tagsätze von 90 bis 223 Euro

In seinem Bericht "Pflege in Österreich" wertete der Rechnungshof die Kosten pro Verrechnungstag in der stationären Pflege aus. Sie reichten von rund 90 Euro in Kärnten und Salzburg bis rund 223 Euro in Wien (Pflegedienstleistungsstatistik 2016). Zwischen dem günstigsten und dem teuersten Bundesland lag damit mehr als das Doppelte, ein noch größerer Abstand, als die heutigen Tagsätze von 140 bis 180 Euro vermuten lassen.25

26. 7,9 Milliarden Euro kostete die Pflege 2016 insgesamt

Laut Rechnungshof beliefen sich die Gesamtkosten der Pflege 2016 auf rund 7,9 Milliarden Euro. Davon trug der Bund rund 2,9 Milliarden, Länder und Gemeinden rund 2,1 Milliarden und Private (inklusive Eigenbeiträge) rund 2,9 Milliarden Euro. Allein auf die Pflegeheime entfielen rund 3,4 Milliarden Euro für die Betreuung von rund 75.000 Personen.26

27. Die sieben Pflegegeldstufen stehen im Gesetz

Die Höhe des Pflegegelds ist kein behördliches Ermessen, sondern im Bundespflegegeldgesetz festgeschrieben. Paragraf 5 nennt die sieben Stufen von 206,20 Euro bis 2.214,80 Euro pro Monat. Erhöhungen erfolgen per Gesetzesänderung und Verordnung, zuletzt zum 1. Jänner 2026. Das macht das Pflegegeld zu einem bundeseinheitlichen Anspruch, anders als die Heimtarife, die Ländersache sind.27

28. Die 24-Stunden-Betreuung kostet rund 3.400 Euro im Monat

Als Alternative zum Heim wählen viele Familien die 24-Stunden-Betreuung zu Hause. Beim Hilfswerk etwa kostet die Variante mit Betreuung rund 3.420 Euro im Monat (Monatsbeitrag plus Honorar einer Betreuungskraft), mit zusätzlicher Pflege rund 3.653 Euro. Die öffentliche Förderung von bis zu 800 Euro für eine selbständige Betreuungskraft senkt diesen Betrag spürbar.28

29. 80 Prozent der Heimbewohner leben mit Schmerzen

Hohe Kosten sind nicht das einzige Problem der stationären Pflege. Die Volksanwaltschaft stellte in ihrem Schmerzbericht fest, dass rund 80 Prozent der Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner mit Schmerzen leben. Das wirft die Frage auf, ob die oft mehrere Tausend Euro teure Versorgung auch qualitativ überall ausreicht.29

Hohe Pflegekosten können das Vermögen aufzehren, das eigentlich einmal an die Familie gehen sollte. Wer früh festhält, wer was erhalten soll, behält die Kontrolle, statt den Nachlass am Ende allein der gesetzlichen Erbfolge zu überlassen. Wer das regeln möchte, kann unseren Testament-Generator nutzen oder sich in den Beiträgen Wie viel wird in Österreich durchschnittlich vererbt? und Wie viele Österreicher haben ein Testament? einlesen.

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Häufig gestellte Fragen

Was kostet ein Pflegeheim in Österreich?

Der Tagsatz liegt meist zwischen 140 und 180 Euro, im Monat summiert sich das in vielen Einrichtungen auf über 5.300 Euro. Die genaue Höhe hängt vom Bundesland und der Pflegestufe ab.

Wer zahlt das Pflegeheim in Österreich?

Zuerst zahlt der Bewohner aus seiner Pension und dem Pflegegeld. Reicht das nicht, übernimmt die Sozialhilfe des jeweiligen Bundeslandes den Rest. Ein Zugriff auf das Vermögen oder Einkommen der Kinder (Pflegeregress) wurde mit 1. Jänner 2018 abgeschafft.

Quellenverzeichnis

  1. 1Land Oberösterreich (pflegeinfo-ooe.at) (pflegeinfo-ooe.at)
  2. 2Land Oberösterreich (pflegeinfo-ooe.at) (pflegeinfo-ooe.at)
  3. 3oesterreich.gv.at (oesterreich.gv.at)
  4. 4Fonds Soziales Wien (fsw.at)
  5. 5oesterreich.gv.at (oesterreich.gv.at)
  6. 6oesterreich.gv.at (oesterreich.gv.at)
  7. 7Sozialministerium (sozialministerium.gv.at)
  8. 8oesterreich.gv.at (oesterreich.gv.at)
  9. 9ÖZIV (oeziv.org)
  10. 10Verfassungsgerichtshof (vfgh.gv.at)
  11. 11Land Oberösterreich (pflegeinfo-ooe.at) (pflegeinfo-ooe.at)
  12. 12Fonds Soziales Wien (fsw.at)
  13. 13Land Oberösterreich (pflegeinfo-ooe.at) (pflegeinfo-ooe.at)
  14. 14Statistik Austria (statistik.at)
  15. 15Statistik Austria (statistik.at)
  16. 16Diakonie (diakonie.at)
  17. 17Statistik Austria (statistik.at)
  18. 18Diakonie (diakonie.at)
  19. 19Sozialministerium (sozialministerium.gv.at)
  20. 20Sozialministerium (sozialministerium.gv.at)
  21. 21Sozialministerium (sozialministerium.gv.at)
  22. 22Sozialministerium (sozialministerium.gv.at)
  23. 23Sozialministerium (sozialministerium.gv.at)
  24. 24Sozialministerium (sozialministerium.gv.at)
  25. 25Rechnungshof (rechnungshof.gv.at)
  26. 26Rechnungshof (rechnungshof.gv.at)
  27. 27Bundespflegegeldgesetz (RIS) (ris.bka.gv.at)
  28. 28Hilfswerk Österreich (hilfswerk.at)
  29. 29Volksanwaltschaft (volksanwaltschaft.gv.at)
Max Kuch

Über den Autor

Max Kuch

Max Kuch beschäftigt sich seit Jahren mit Erbrecht, Nachlassplanung und Verbraucherthemen rund um Vorsorge und Vererben. Für Testamenteinfach sichtet und bündelt er offizielle Daten und repräsentative Studien, hier etwa von Statistik Austria, dem Sozialministerium, dem Rechnungshof, der Volksanwaltschaft, den Ländern und dem Hilfswerk, und bereitet die Zahlen verständlich auf.

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