Wie viele Menschen haben ein Testament? Österreich (Statistiken 2026)

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Wie viele Menschen in Österreich haben überhaupt ein Testament? Aktuelle Umfragen kommen auf nur rund 2 von 10. Bei den übrigen rund 80 Prozent greift im Todesfall die gesetzliche Erbfolge nach dem Parentelsystem des ABGB, oft entgegen dem tatsächlichen Willen.

Kurz zusammengefasst

Nur rund 2 von 10 Österreichern haben ein Testament, das sind etwa 20 Prozent. Bei den übrigen rund 80 Prozent greift im Todesfall die gesetzliche Erbfolge nach dem Parentelsystem des ABGB, oft entgegen dem tatsächlichen Willen. Mit dem Alter steigt der Anteil, doch selbst unter Älteren bleibt eine große Lücke.

Diese Seite bündelt die wichtigsten Statistiken zur Testamentsquote in Österreich: nach Alter und Bundesland, zum Österreichischen Zentralen Testamentsregister, zu Formfehlern und zu den Folgen eines fehlenden letzten Willens. Jede Zahl ist mit einer Quelle verlinkt, die Sie am Ende der Seite finden. Stand: Mai 2026.

Wie viele Österreicherinnen und Österreicher haben überhaupt ein Testament?

Die Mehrheit der Bevölkerung verlässt sich auf die gesetzliche Erbfolge, obwohl sich die meisten eine individuelle Regelung wünschen. Aktuelle Umfragen zeichnen ein deutliches Bild.

1. Rund 80 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher haben kein Testament

Laut einer 2026 veröffentlichten Studie des Marktforschungsinstituts Ipsos im Auftrag von Helvetia haben erst 2 von 10 Österreicherinnen und Österreichern ein Testament verfasst. Das bedeutet, dass rund 80 Prozent ihren Nachlass bisher gar nicht selbst geregelt haben.1

2. 82 Prozent wollen ihr Erbe selbst regeln statt dem Gesetz überlassen

Obwohl 82 Prozent der Befragten den Wunsch äußern, ihr Erbe individuell zu regeln statt es dem Gesetz zu überlassen, setzt nur eine Minderheit diesen Wunsch in einem Testament um. 16 Prozent geben sogar an, auch künftig kein Testament erstellen zu wollen.2

3. Nur jeder fünfte Österreicher hat sein Testament gemacht

Auch eine ältere Befragung von 1.500 Personen im Auftrag der Österreichischen Notariatskammer kam zum Ergebnis, dass nur jeder fünfte Österreicher ein Testament errichtet hat. Die Größenordnung von rund 20 Prozent zieht sich damit über mehrere Erhebungen hinweg.3

Testament nach Alter

Mit dem Lebensalter steigt die Wahrscheinlichkeit, ein Testament zu errichten, deutlich an. Aber selbst im hohen Alter bleibt eine große Lücke.

4. 28 Prozent der über 40-Jährigen haben ein Testament

Eine Studie der Österreichischen Notariatskammer unter rund 2.000 Personen ab 40 Jahren zeigt, dass 28 Prozent dieser Altersgruppe bereits ein Testament als bewusste Vorsorgemaßnahme errichtet haben. Bei den Jüngeren ist der Anteil noch deutlich geringer.4

5. Selbst bei den über 70-Jährigen hat erst gut die Hälfte vorgesorgt

Bei den über 70-Jährigen steigt der Anteil mit Testament auf 42 Prozent. Das bedeutet umgekehrt, dass auch in dieser Altersgruppe eine Mehrheit von fast 60 Prozent ohne letztwillige Verfügung lebt.5

6. 35 Prozent haben über ein Testament zumindest nachgedacht

Über die bereits Aktiven hinaus geben 35 Prozent der über 40-Jährigen an, schon einmal über die Errichtung eines Testaments nachgedacht zu haben. 10 Prozent schließen ein Testament für sich dagegen ganz aus.6

Testament nach Region und Lebenssituation

Wer ein Testament errichtet, unterscheidet sich nicht nur nach Alter, sondern auch nach Bundesland und nach dem Anlass, der zum Handeln führt.

7. Kärnten regelt am häufigsten vor, mit 35 Prozent

Im Bundesländervergleich regeln die Kärntnerinnen und Kärntner mit 35 Prozent am häufigsten vorsorglich ihren Nachlass. Dahinter folgen Salzburg mit 34 Prozent und Oberösterreich mit 33 Prozent.7

8. Ein bestimmtes Alter ist der häufigste Anlass

Als wichtigsten Auslöser für die Errichtung eines Testaments nennen 48 Prozent das Erreichen eines bestimmten Alters. 26 Prozent geben eine Erkrankung als Anlass an und 18 Prozent den Erwerb einer Immobilie.8

9. 61 Prozent haben Vermögen zu vererben

61 Prozent der Bevölkerung geben an, überhaupt Vermögen zu besitzen, das sie vererben können, und 53 Prozent planen, mehr als 100.000 Euro weiterzugeben. Die Annahme, man habe ohnehin nichts zu vererben, trifft also auf eine deutliche Mehrheit nicht zu.9

Warum so viele kein Testament haben

Hinter der niedrigen Testamentsquote stehen Verdrängung, Fehlannahmen über das Erbrecht und Unsicherheit bei den Formvorschriften.

10. 62 Prozent kennen die Formvorschriften kaum

Nur 12 Prozent der Befragten schätzen ihr Wissen über die Formvorschriften eines Testaments als sehr gut oder eher gut ein. 62 Prozent geben an, wenig bis gar kein Wissen über die richtige Form eines Testaments zu haben, was viele von einer eigenständigen Errichtung abhält.10

11. Der Irrtum, der Ehepartner erbe automatisch alles

Ein weit verbreiteter Irrtum ist die Annahme, der Ehepartner erbe ohne Testament automatisch das gesamte Vermögen. Tatsächlich bekommt der Ehepartner neben Kindern nur ein Drittel der Verlassenschaft, der Rest geht an die Kinder.11

12. Das Thema wird verdrängt, obwohl Streit droht

73 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher sind überzeugt, dass Erbschaften Familien eher zerreißen als zusammenführen, und 26 Prozent fürchten konkret, eine Erbschaft könnte die eigene Familie spalten. Trotzdem wird das Thema Testament gerne verdrängt und aufgeschoben.12

Das Österreichische Zentrale Testamentsregister (ÖZTR)

Wer ein Testament errichtet, kann den Verwahrort im zentralen Register der Österreichischen Notariatskammer eintragen lassen, damit die letztwillige Verfügung im Verlassenschaftsverfahren auch gefunden wird.

13. Rund 2,4 Millionen letztwillige Verfügungen sind registriert

Im Österreichischen Zentralen Testamentsregister (ÖZTR), das von der Österreichischen Notariatskammer geführt wird, sind aktuell rund 2,4 Millionen letztwillige Verfügungen registriert. Das Register hält fest, wer wann und wo ein Testament hinterlegt hat, nicht aber dessen Inhalt.13

14. 90.000 Verlassenschaften werden jährlich abgewickelt

Die österreichischen Notariate wickeln pro Jahr rund 90.000 Verlassenschaften ab und prüfen dabei auch, ob im Register ein Testament eingetragen ist. So wird sichergestellt, dass hinterlegte letztwillige Verfügungen im Verfahren tatsächlich berücksichtigt werden.14

15. 68 Prozent fürchten, dass nicht registrierte Testamente verschwinden

68 Prozent der über 40-Jährigen sind der Ansicht, dass nicht registrierte Testamente leicht verschwinden können. Genau gegen dieses Risiko richtet sich die Eintragung im zentralen Register.15

16. Die Hälfte lässt sich beim Testament vom Notar beraten

50 Prozent der über 40-Jährigen, die ein Testament errichten, lassen sich dabei von einer Notarin oder einem Notar beraten. Die professionelle Beratung soll vor allem Formfehler vermeiden, die ein Testament unwirksam machen können.16

Testamentsformen und Formfehler

Das österreichische Recht kennt drei gültige Testamentsformen. Gerade beim selbst verfassten Testament führen Formfehler immer wieder zur Unwirksamkeit.

17. Drei zulässige Testamentsformen in Österreich

Ein gültiges Testament kann eigenhändig (vollständig handgeschrieben und unterschrieben), fremdhändig (vor drei gleichzeitig anwesenden Zeugen) oder notariell errichtet werden. Werden die jeweiligen Formvorschriften nicht eingehalten, ist das Testament ungültig und es kommt zur gesetzlichen Erbfolge.17

18. Das fremdhändige Testament braucht drei Zeugen mit Zusatz

Seit der Erbrechtsreform 2017 muss ein fremdhändiges Testament gemäß § 579 ABGB vor drei gleichzeitig anwesenden Zeugen unterschrieben werden, die mit einem eigenhändigen Zusatz auf ihre Zeugeneigenschaft hinweisen. Fehlt dieser Zusatz, ist das Testament unwirksam.18

19. Der OGH erklärt Testamente wegen loser Blätter für ungültig

Der Oberste Gerichtshof hat Testamente für ungültig erklärt, bei denen Text und Unterschriften nicht auf einer Urkunde standen, etwa weil die Unterschrift auf einem separaten, losen Blatt erfolgte. Schon scheinbar kleine Formfehler können so die gesamte letztwillige Verfügung zu Fall bringen.19

Was ohne Testament passiert: die gesetzliche Erbfolge

Ohne gültiges Testament greift in Österreich die gesetzliche Erbfolge nach dem Parentelsystem des ABGB. Die Verteilung entspricht oft nicht den Vorstellungen der Verstorbenen.

20. Der Ehepartner erbt neben Kindern nur ein Drittel

Hinterlässt die verstorbene Person einen Ehepartner und Kinder, erhält der Ehepartner nach der gesetzlichen Erbfolge ein Drittel der Verlassenschaft. Die übrigen zwei Drittel werden zu gleichen Teilen unter den Kindern aufgeteilt.20

21. Ohne Kinder erbt der Ehepartner zwei Drittel neben den Eltern

Hinterlässt die verstorbene Person keine Kinder, aber noch Eltern, erbt der Ehepartner zwei Drittel der Verlassenschaft. Geschwister der verstorbenen Person haben in diesem Fall kein gesetzliches Erbrecht.21

22. Das Parentelsystem kennt vier Erbenlinien

Die gesetzliche Erbfolge folgt dem Parentelsystem nach §§ 730 ff. ABGB mit vier Linien: erst Kinder und deren Nachkommen, dann Eltern und Geschwister, danach Großeltern und schließlich Urgroßeltern. Eine spätere Linie erbt nur, wenn aus der vorherigen niemand mehr vorhanden ist.22

23. Rund 88.500 Sterbefälle pro Jahr lösen ein Verlassenschaftsverfahren aus

Im Jahr 2024 starben in Österreich laut Statistik Austria insgesamt 88.486 Personen. Jeder dieser Todesfälle führt grundsätzlich zu einem Verlassenschaftsverfahren, in dem ohne gültiges Testament allein die gesetzliche Erbfolge über die Verteilung des Vermögens entscheidet.23

Erbschaften, Streit und Konflikte

Fehlt eine klare Regelung, ist Streit programmiert. Erbkonflikte sind in Österreich keine Seltenheit, sondern werden von vielen direkt erlebt.

24. 36 Prozent haben bereits Familienstreit ums Erbe erlebt

Bei 36 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher hat das Thema Erbe schon einmal zu Familienstreitigkeiten geführt. Eine fehlende oder unklare letztwillige Verfügung ist dabei ein häufiger Auslöser für Konflikte unter den Hinterbliebenen.24

25. 36 Prozent haben bereits selbst geerbt

36 Prozent der Befragten haben in ihrem Leben bereits eine Erbschaft erhalten. Von diesen Erbinnen und Erben bekamen 42 Prozent mehr als 50.000 Euro, ein Drittel über 100.000 Euro und 15 Prozent sogar mehr als eine halbe Million Euro.25

26. Immobilien machen die Hälfte der Erbschaften aus

Vererbt werden vor allem Geld und Finanzprodukte wie Sparbücher und Wertpapiere mit 54 Prozent, dicht gefolgt von Immobilien mit 51 Prozent. Gerade unteilbare Vermögenswerte wie eine Immobilie sorgen ohne klare Regelung häufig für Streit.26

27. 70 Prozent wollen an die eigenen Kinder vererben

70 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher möchten an ihre Kinder vererben, 31 Prozent planen den Partner als Begünstigten und 15 Prozent die Enkelkinder. Solche individuellen Wünsche lassen sich nur mit einem Testament absichern, nicht über die gesetzliche Erbfolge.27

Die Erbwelle und der Trend zum Testament

Mit der alternden Gesellschaft rollt eine gewaltige Erbwelle auf Österreich zu. Das macht die Frage, ob und wie der Nachlass geregelt ist, für immer mehr Menschen relevant.

28. Über 800 Milliarden Euro werden in 25 Jahren vererbt

Nach Berechnungen des Momentum Instituts werden in Österreich in den nächsten 25 Jahren über 800 Milliarden Euro vererbt. Das jährliche Erbvolumen soll sich dabei in etwa verdoppeln.28

29. Das jährliche Erbvolumen verdoppelt sich bis 2050

Laut Fundraising Verband Austria steigt das jährlich vererbte Vermögen von derzeit rund 21,5 Milliarden Euro auf knapp 41 Milliarden Euro im Jahr 2050. Immer mehr Vermögen wechselt also den Besitzer, häufig ohne dass eine letztwillige Verfügung vorliegt.29

30. Mehr als jeder zehnte Spendeneuro stammt aus einem Testament

2024 wurden in Österreich über 115 Millionen Euro über Testamente gespendet, womit mehr als jeder zehnte Spendeneuro aus einem Vermächtnis stammt. Innerhalb eines Jahrzehnts haben sich die Testamentsspenden damit verdoppelt.30

31. Bereitschaft zur Testamentsspende seit 2018 um über ein Drittel gestiegen

Zwischen 2018 und 2024 ist die Bereitschaft, gemeinnützige Organisationen im Testament zu bedenken, bei den über 40-Jährigen um mehr als ein Drittel gestiegen. Rund ein Drittel der kinderlosen Personen kann sich eine Testamentsspende vorstellen.31

Vorsorge über das Testament hinaus

Das Testament ist Teil eines größeren Vorsorgepakets. Auch bei Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung zeigt sich, wie zögerlich viele Österreicherinnen und Österreicher vorsorgen, obwohl der Trend steigt.

32. Nur 10 Prozent haben eine Patientenverfügung

Erst 10 Prozent der über 40-Jährigen haben eine Patientenverfügung errichtet und nur 7 Prozent eine Vorsorgevollmacht. Beide Vorsorgeformen haben sich allerdings innerhalb von sechs Jahren in etwa verdoppelt.32

33. 17 Prozent haben ihre Bestattung geregelt

17 Prozent der über 40-Jährigen haben bereits Wünsche zu ihrer Bestattung schriftlich festgehalten. Auch hier zeigt sich, dass formelle Vorsorge für viele weiterhin ein Tabuthema bleibt.33

34. Wunsch nach geordnetem Gefühl treibt zum Testament

43 Prozent der über 40-Jährigen verbinden mit einem Testament ein geordnetes Gefühl, 40 Prozent wollen die Verteilung ihres Vermögens selbst bestimmen und 38 Prozent wollen Familienstreit vermeiden. Die Motive sind also stark emotional geprägt, nicht nur finanziell.34

Was unabhängige Quellen zeigen

Weitere Erhebungen und Daten unabhängiger Stellen bestätigen die niedrige Testamentsquote und zeigen, wie ungleich Erbschaften in Österreich verteilt sind.

35. In Tirol haben nur 24 Prozent ein Testament

Laut einer 2024 vom ORF Tirol berichteten Erhebung der Initiative Vergissmeinnicht unter 2.000 Personen besitzen nur 24 Prozent der Tirolerinnen und Tiroler ein Testament. Österreichweit liegt der Anteil bei knapp über 30 Prozent.35

36. Nur 31 Prozent der über 40-Jährigen haben vorgesorgt

Nach den aktuellsten Ergebnissen der Initiative Vergissmeinnicht haben erst 31 Prozent der über 40-Jährigen in Österreich mit einem Testament vorgesorgt. Die zugrunde liegende wissenschaftliche Studie von Dr. Lukas Richter (WU Wien) befragte 2.000 Personen.36

37. Eine durchschnittliche Erbschaft liegt bei rund 141.900 Euro

Die Wiener Zeitung verweist auf den Household Finance and Consumption Survey 2021 der OeNB, nach dem eine durchschnittliche Erbschaft rund 141.900 Euro beträgt, mit Schenkungen sogar etwa 159.200 Euro. Das reichste Prozent erbt im Schnitt bereits um die 3,5 Millionen Euro.37

38. 70 Prozent sind kaum über die gesetzliche Erbfolge informiert

Nach einer von Tips berichteten Studie im Auftrag der Initiative Vergissmeinnicht haben in Oberösterreich 40 Prozent ein Testament, österreichweit dagegen nur 30 Prozent. Zugleich sind 70 Prozent kaum über die gesetzliche Erbfolge informiert.38

Wer nichts regelt, überlässt seinen Nachlass dem Gesetz, und das führt häufig zu Streit in der Familie. Ein Testament bestimmt selbst, wer was erbt. Wer einen geführten Einstieg sucht, kann unseren Testament-Generator nutzen oder sich in den Beiträgen Gesetzliche Erbfolge, Testament-Vorlage und Durchschnittliches Erbe einlesen.

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Häufig gestellte Fragen

Wie viele Österreicher haben ein Testament?

Nur rund 2 von 10, also etwa 20 Prozent. Damit haben rund 80 Prozent keines und es greift im Todesfall die gesetzliche Erbfolge. Mit steigendem Alter nimmt der Anteil zu, bleibt aber auch bei Älteren niedrig.

Was passiert ohne Testament in Österreich?

Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge nach dem ABGB. Zuerst erben die Kinder, daneben der Ehepartner. Ein Lebensgefährte ohne Trauschein erbt nichts. Wer das nicht will, muss ein Testament errichten.

Quellenverzeichnis

  1. 1Helvetia / Ipsos (helvetia.com)
  2. 2Helvetia / Ipsos (helvetia.com)
  3. 3Der Standard (derstandard.at)
  4. 4Österreichische Notariatskammer (ihr-notariat.at)
  5. 5Österreichische Notariatskammer (ihr-notariat.at)
  6. 6Österreichische Notariatskammer (ihr-notariat.at)
  7. 7Österreichische Notariatskammer (ihr-notariat.at)
  8. 8Österreichische Notariatskammer (ihr-notariat.at)
  9. 9Helvetia / Ipsos (helvetia.com)
  10. 10Der Standard (derstandard.at)
  11. 11oesterreich.gv.at (oesterreich.gv.at)
  12. 12Helvetia / Ipsos (helvetia.com)
  13. 13Österreichische Notariatskammer (ihr-notariat.at)
  14. 14Österreichische Notariatskammer (ihr-notariat.at)
  15. 15Österreichische Notariatskammer (ihr-notariat.at)
  16. 16Österreichische Notariatskammer (ihr-notariat.at)
  17. 17WKO (wko.at)
  18. 18WKO (wko.at)
  19. 19WKO (wko.at)
  20. 20oesterreich.gv.at (oesterreich.gv.at)
  21. 21oesterreich.gv.at (oesterreich.gv.at)
  22. 22erbrechtsinfo.at (erbrechtsinfo.at)
  23. 23Statistik Austria (statistik.at)
  24. 24Helvetia / Ipsos (helvetia.com)
  25. 25Helvetia / Ipsos (helvetia.com)
  26. 26Helvetia / Ipsos (helvetia.com)
  27. 27Helvetia / Ipsos (helvetia.com)
  28. 28Momentum Institut (momentum-institut.at)
  29. 29Fundraising Verband Austria (fundraising.at)
  30. 30Fundraising Verband Austria (fundraising.at)
  31. 31Fundraising Verband Austria (fundraising.at)
  32. 32Österreichische Notariatskammer (ihr-notariat.at)
  33. 33Österreichische Notariatskammer (ihr-notariat.at)
  34. 34Österreichische Notariatskammer (ihr-notariat.at)
  35. 35ORF Tirol (orf.at)
  36. 36Initiative Vergissmeinnicht (vergissmeinnicht.at)
  37. 37Wiener Zeitung (wienerzeitung.at)
  38. 38Tips (tips.at)
Max Kuch

Über den Autor

Max Kuch

Max Kuch beschäftigt sich seit Jahren mit Erbrecht, Nachlassplanung und Verbraucherthemen rund um das Vererben. Für Testamenteinfach sichtet und bündelt er die relevanten Daten der Österreichischen Notariatskammer, von Statistik Austria und aktuellen Erbschaftsstudien und bereitet die Zahlen verständlich auf.

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Häufig gestellte Fragen

Der Entwurf selbst ist eine Formulierungshilfe und noch nicht rechtsgültig. Ein eigenhändiges Testament wird erst gültig, wenn es vom Erblasser vollständig eigenhändig (handschriftlich) geschrieben und mit Vor- und Nachname unterschrieben wird (§ 578 ABGB). Ort und Datum sind in Österreich nicht zwingend, werden aber dringend empfohlen. Unser Entwurf dient als Vorlage zum Abschreiben.

Das österreichische Erbrecht verlangt für ein eigenhändiges Testament (§ 578 ABGB), dass der gesamte Text vom Erblasser selbst handschriftlich geschrieben und unterschrieben wird. Ein am Computer geschriebener Text ist ohne Notar oder ohne drei gleichzeitig anwesende Zeugen (fremdhändiges Testament nach § 579 ABGB) ungültig.

Der Pflichtteil ist der gesetzlich garantierte Mindestanteil am Nachlass für nahe Angehörige. Pflichtteilsberechtigt sind in Österreich nur Nachkommen (Kinder, Enkel) und der Ehepartner bzw. eingetragene Partner. Eltern sind seit der Erbrechtsreform 2017 nicht mehr pflichtteilsberechtigt. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Bei langjähriger Entfremdung kann er nach § 776 ABGB um bis zu 50 % gemindert werden.

Am sichersten ist die Hinterlegung beim Notar mit Eintragung im Österreichischen Zentralen Testamentsregister (ÖZTR). So wird Ihr Testament im Verlassenschaftsverfahren automatisch gefunden. Alternativ können Sie es zu Hause aufbewahren und eine Vertrauensperson über den Aufbewahrungsort informieren.

Ehepartner oder eingetragene Partner können ein gemeinschaftliches Testament errichten und sich gegenseitig als Erben einsetzen (§§ 1248–1254 ABGB). In Deutschland wird dies als "Berliner Testament" bezeichnet. Die wechselbezüglichen Verfügungen sind für den überlebenden Partner bindend. Ein Widerruf zu Lebzeiten beider Partner ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Ja, jederzeit. Sie können Ihr Testament ändern, ergänzen oder komplett widerrufen. Dazu schreiben Sie einfach ein neues eigenhändiges Testament und widerrufen darin das alte ausdrücklich.

Nein. In Österreich gibt es seit 2008 keine Erbschafts- und Schenkungssteuer mehr. Bei der Übertragung von Liegenschaften fällt allerdings Grunderwerbsteuer an, die für nahe Angehörige nach einem gestaffelten Tarif berechnet wird (0,5 % bis 250.000 €, 2 % bis 400.000 €, 3,5 % darüber).

Nein. Unser Service erstellt einen Testamentsentwurf als Formulierungshilfe. Bei komplexen Vermögensverhältnissen, Unternehmensbesitz oder Patchwork-Familien empfehlen wir zusätzlich die Beratung durch einen Rechtsanwalt für Erbrecht oder einen Notar.

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