Wie viel erben Österreicher im Durchschnitt? (Statistiken 2026)

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Das durchschnittliche Erbe in Österreich liegt bei rund 142.000 Euro. Doch dieser Mittelwert täuscht, denn wenige sehr große Erbschaften ziehen ihn nach oben.

Kurz zusammengefasst

Das durchschnittliche Erbe in Österreich liegt bei rund 142.000 Euro, mit Schenkungen bei etwa 159.000 Euro. Der Median liegt deutlich darunter, weil wenige sehr große Erbschaften den Schnitt nach oben ziehen. Pro Haushalt werden im Schnitt rund 222.000 Euro vererbt, jährlich rund 21,5 Milliarden Euro. Eine Erbschaftssteuer gibt es seit 2008 nicht mehr.

Tatsächlich erbt ein großer Teil der Österreicher nur wenig oder gar nichts. Erbschaften sind extrem ungleich verteilt, und seit 2008 gibt es in Österreich keine Erbschaftssteuer mehr. Stand: Mai 2026.

1. Das durchschnittliche Erbe liegt bei rund 142.000 Euro

Laut einer Auswertung des Household Finance and Consumption Survey (HFCS) durch die Oesterreichische Nationalbank beträgt das durchschnittliche Erbe in Österreich rund 141.900 Euro. Dieser Wert umfasst alle Erbschaften, von kleinen Geldbeträgen bis zu Immobilien und Unternehmensanteilen. Weil er als Mittelwert berechnet wird, sagt er jedoch wenig über das typische Erbe aus, das die meisten Menschen tatsächlich erhalten.1

2. Mit Schenkungen sind es rund 159.000 Euro

Rechnet man Schenkungen zu Lebzeiten hinzu, steigt der durchschnittliche Vermögenstransfer auf rund 159.200 Euro pro Person. Schenkungen fallen oft höher aus als reine Erbschaften, weil vor allem vermögende Familien ihr Vermögen frühzeitig und gezielt übertragen, etwa um es über mehrere Jahre verteilt und innerhalb der Familie weiterzugeben.2

3. Pro Haushalt werden im Schnitt 222.000 Euro vererbt

Bezogen auf Haushalte fällt der Durchschnitt noch höher aus: Österreichische Haushalte erben im Mittel rund 222.000 Euro. Da ein Haushalt aus mehreren Personen bestehen kann und sich Erbschaften darin summieren, liegt dieser Wert über dem Pro-Kopf-Durchschnitt. Auch er wird von einigen wenigen sehr großen Erbschaften deutlich nach oben gezogen.3

4. Reichste Haushalte erben fast das Doppelte des Durchschnitts

Die vermögendsten Haushalte erben mit rund 436.000 Euro fast das Doppelte des Durchschnitts, während Haushalte im untersten Fünftel im Schnitt nur etwa 33.000 Euro erhalten. Erbschaften verstärken damit bestehende Unterschiede: Wer ohnehin viel besitzt, bekommt auch beim Erben ein Vielfaches dessen, was ärmere Haushalte bekommen.4

5. Im ärmsten Zehntel erbt nur jeder Fünfte

Im vermögensärmsten Haushaltszehntel erhält nur etwa ein Fünftel überhaupt eine Erbschaft oder Schenkung, im Schnitt rund 21.000 Euro. Für die große Mehrheit der ärmeren Haushalte ist ein nennenswertes Erbe also keine realistische Aussicht, sondern die seltene Ausnahme.5

6. Im reichsten Zehntel erben drei Viertel

Im reichsten Haushaltszehntel erhalten dagegen rund drei Viertel eine Erbschaft, im Durchschnitt etwa 413.000 Euro. Wer schon viel hat, erbt also nicht nur häufiger, sondern auch deutlich mehr. Dieser doppelte Effekt aus höherer Wahrscheinlichkeit und höheren Beträgen ist einer der wichtigsten Treiber der Vermögensungleichheit in Österreich.6

7. Das reichste Prozent erbt im Schnitt 3,4 Millionen Euro

Beim reichsten Prozent der Haushalte beläuft sich das durchschnittlich vererbte Vermögen auf rund 3,4 Millionen Euro. An der Spitze konzentrieren sich damit Erbschaften in einer Größenordnung, die mit dem typischen Erbe eines durchschnittlichen Haushalts nichts mehr gemein hat und meist aus Immobilien und Betriebsvermögen besteht.7

8. Der Median liegt weit unter dem Durchschnitt

Weil einige sehr große Erbschaften den Mittelwert nach oben ziehen, liegt das typische Erbe deutlich unter dem Durchschnitt. Aussagekräftiger als der reine Durchschnitt ist daher der Median, also der Wert in der Mitte aller Erbschaften, sowie die Betrachtung der Verteilung über die einzelnen Vermögensgruppen hinweg.8

9. Rund 21,5 Milliarden Euro werden jährlich vererbt

In Österreich werden derzeit rund 21,5 Milliarden Euro pro Jahr vererbt, und zwar vollständig steuerfrei. Diese Summe entspricht einem erheblichen Teil der jährlichen Wirtschaftsleistung und macht das Vererben zu einem der größten, aber am wenigsten beachteten Vermögensströme des Landes.9

10. Bis 2050 verdoppelt sich das Erbvolumen fast

Das jährliche Erbvolumen wird bis 2050 voraussichtlich auf rund 40,8 Milliarden Euro steigen, also fast auf das Doppelte des heutigen Werts. Hauptgrund ist die alternde Babyboomer-Generation, die in den kommenden Jahrzehnten besonders viel Immobilien- und Geldvermögen an ihre Nachkommen weitergibt.10

11. Seit 2008 gibt es keine Erbschaftssteuer mehr

Österreich hat die Erbschaftssteuer 2008 abgeschafft. Erbschaften werden seither unabhängig von ihrer Höhe nicht mehr besteuert, lediglich bei der Übertragung von Immobilien kann die Grunderwerbsteuer anfallen. Damit gehört Österreich zu den wenigen Ländern, in denen selbst Millionenerbschaften vollständig steuerfrei bleiben.11

12. Die frühere Erbschaftssteuer betrug 2 bis 60 Prozent

Vor der Abschaffung lag die Erbschaftssteuer je nach Verwandtschaftsgrad und Höhe des Erbes zwischen 2 und 60 Prozent. Der Verfassungsgerichtshof hatte die damalige Regelung gekippt, weil die veraltete Bewertung von Grundvermögen als gleichheitswidrig galt. Eine verfassungskonforme Neuregelung kam danach nicht zustande.12

13. Nur rund jeder fünfte Österreicher hat ein Testament

Laut einer Umfrage im Auftrag der Österreichischen Notariatskammer haben nur etwa 20 Prozent der Österreicher ein Testament errichtet. Die übrigen rund vier Fünftel verlassen sich, bewusst oder unbewusst, auf die gesetzliche Erbfolge, die aber häufig nicht dem entspricht, was sich die Verstorbenen tatsächlich gewünscht hätten.13

14. Große Unterschiede zwischen den Bundesländern

Die Testamentsquote unterscheidet sich stark zwischen den Bundesländern: In Oberösterreich haben 39 Prozent ein Testament, in Vorarlberg 27 Prozent, in Tirol dagegen nur 15 Prozent. Solche Unterschiede lassen sich kaum mit der Vermögenslage allein erklären, sondern auch mit regionaler Beratungstradition und unterschiedlich starker Aufklärung.14

15. Ältere Menschen testieren häufiger

Mit dem Alter steigt die Wahrscheinlichkeit eines Testaments deutlich: Bei den 40- bis 50-Jährigen haben nur 17 Prozent eines, bei den 61- bis 70-Jährigen rund 30 Prozent und bei den noch Älteren etwa 40 Prozent. Viele schieben das Thema auf, bis ein konkreter Anlass wie eine Krankheit oder ein Immobilienkauf entsteht.15

16. Nur 12 Prozent kennen die Formvorschriften gut

Lediglich 12 Prozent der Befragten schätzen ihr Wissen über die Formvorschriften eines Testaments als sehr gut oder eher gut ein. Dabei entscheidet gerade die Form über die Gültigkeit: Ein eigenhändiges Testament muss vollständig handschriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben sein, sonst ist es unwirksam.16

17. 62 Prozent wissen kaum, wie ein Testament aussehen muss

62 Prozent der Österreicher geben an, wenig bis keine Ahnung zu haben, wie ein gültiges Testament aussehen muss. Diese Wissenslücke führt häufig zu formungültigen Testamenten oder zu Streit unter den Hinterbliebenen. Eine geführte Vorlage kann solche Fehler vermeiden, etwa in unserem Beitrag Testament Vorlage Österreich.17

18. Die reichsten zehn Prozent besitzen mehr als die Hälfte des Vermögens

Das Vermögen ist in Österreich stark konzentriert: Die reichsten zehn Prozent der Haushalte halten mehr als die Hälfte des gesamten Nettovermögens. Österreich gehört damit zu den Ländern der Eurozone mit der höchsten Vermögensungleichheit, und Erbschaften zementieren diese Verteilung über die Generationen.18

19. Erbschaften sind der Schlüssel zur Vermögenskonzentration

Analysen der Oesterreichischen Nationalbank zeigen, dass Erbschaften eine zentrale Rolle für diese hohe Vermögenskonzentration spielen. Große Vermögen entstehen in Österreich seltener durch eigene Arbeit oder Unternehmertum als durch die Weitergabe von einer Generation zur nächsten.19

20. Erben vergrößert die Ungleichheit

Weil die größten Erbschaften an ohnehin vermögende Haushalte fließen, vergrößert das Vererben die Vermögensungleichheit, statt sie auszugleichen. Über Generationen hinweg verfestigen sich so die Unterschiede zwischen vermögenden und vermögensarmen Familien immer weiter.20

21. Die Babyboomer treiben eine Erbwelle

Die geburtenstarken Nachkriegsjahrgänge gehen nun in die Phase, in der sie ihr Vermögen weitergeben. Das lässt das Erbvolumen in den kommenden Jahrzehnten auf Rekordwerte steigen und stellt Familien, Notare und die Politik vor neue Fragen, etwa zur Gerechtigkeit der steuerfreien Weitergabe großer Vermögen.21

22. Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge

Wer kein Testament hinterlässt, dessen Vermögen wird nach der gesetzlichen Erbfolge des ABGB verteilt, zuerst an Ehepartner und Kinder. Pflichtteilsberechtigt sind die Nachkommen und der Ehegatte, sie können also nicht vollständig übergangen werden. Wie das genau funktioniert, erklärt unser Beitrag Gesetzliche Erbfolge in Österreich.22

Was unabhängige Quellen zeigen

Auch andere Institutionen und Studien bestätigen, wie stark Erbschaften das Vermögen in Österreich prägen, und liefern dazu eigene Zahlen.

23. 84 Prozent der Milliardäre erbten ihr Vermögen

Laut einem Bericht des ORF, der sich auf eine Studie stützt, sind 84 Prozent der Milliardärinnen und Milliardäre in Österreich vorrangig durch Erbschaft zu ihrem Vermögen gekommen. Rund 70 Prozent der Befragten befürworteten zudem eine Millionärssteuer. Das zeigt, wie eng große Vermögen in Österreich mit dem Erben verbunden sind.23

24. Die reichsten 100 besitzen rund 210 Milliarden Euro

Eine Auswertung von Moment.at beziffert das Vermögen der 100 reichsten Personen Österreichs auf rund 210 Milliarden Euro. Sechs der zehn vermögendsten Österreicher haben ihr Vermögen geerbt. Über die kommenden 30 Jahre werden demnach rund 624 Milliarden Euro vererbt.24

25. 2025 starben rund 87.900 Menschen in Österreich

Nach Daten von Statistik Austria starben im Jahr 2025 insgesamt 87.902 Menschen in Österreich, ein Rückgang um 0,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Jeder dieser Sterbefälle löst eine Verlassenschaft aus, weshalb diese Zahl die Grundlage für das jährlich vererbte Vermögen bildet.25

26. Das Erbvolumen steigt von rund 21 auf 41 Milliarden Euro

Eine begutachtete Modellschätzung in der Fachzeitschrift Wirtschaft und Gesellschaft (Band 50, Heft 1, 2024) projiziert das jährliche Erbvolumen in Österreich von rund 21 Milliarden Euro im Jahr 2025 auf 41 Milliarden Euro im Jahr 2050. Das jährlich vererbte Vermögen verdoppelt sich damit bis 2050 nahezu.26

Die wichtigste Lehre aus diesen Zahlen: Das durchschnittliche Erbe von rund 142.000 Euro sagt wenig darüber aus, was Sie selbst erwarten oder hinterlassen werden. Entscheidend ist Ihre persönliche Situation, und ob Sie sie geregelt haben. Wer einen geführten Einstieg sucht, kann unseren Testament-Generator nutzen oder sich vorher in den Beiträgen Testament Vorlage, Pflichtteil in Österreich und Testament Statistiken Österreich einlesen.

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Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist das durchschnittliche Erbe in Österreich?

Rund 142.000 Euro pro Erbfall, mit Schenkungen etwa 159.000 Euro. Der Median liegt deutlich niedriger, da einige sehr große Erbschaften den Durchschnitt verzerren. Das reichste Prozent erbt im Schnitt rund 3,4 Millionen Euro.

Muss ich in Österreich Erbschaftssteuer zahlen?

Nein. Österreich hat die Erbschafts- und Schenkungssteuer 2008 abgeschafft. Beim Erben einer Immobilie fällt aber die Grunderwerbsteuer an, berechnet vom Grundstückswert.

Quellenverzeichnis

  1. 1Wiener Zeitung / OeNB HFCS (wienerzeitung.at)
  2. 2Wiener Zeitung / OeNB HFCS (wienerzeitung.at)
  3. 3Momentum Institut (momentum-institut.at)
  4. 4Momentum Institut (momentum-institut.at)
  5. 5Momentum Institut, Policy Brief 04/2023 (momentum-institut.at)
  6. 6Momentum Institut, Policy Brief 04/2023 (momentum-institut.at)
  7. 7Momentum Institut, Policy Brief 04/2023 (momentum-institut.at)
  8. 8Momentum Institut (momentum-institut.at)
  9. 9Arbeiterkammer Wien (wien.arbeiterkammer.at)
  10. 10Arbeiterkammer Wien (wien.arbeiterkammer.at)
  11. 11Raisin (raisin.com)
  12. 12Raisin (raisin.com)
  13. 13Österreichische Notariatskammer (Umfrage) (sn.at)
  14. 14Österreichische Notariatskammer (sn.at)
  15. 15Österreichische Notariatskammer (sn.at)
  16. 16Österreichische Notariatskammer (ihr-notariat.at)
  17. 17Österreichische Notariatskammer (sn.at)
  18. 18Oesterreichische Nationalbank (oenb.at)
  19. 19Oesterreichische Nationalbank (oenb.at)
  20. 20Momentum Institut (momentum-institut.at)
  21. 21Arbeiterkammer Wien (wien.arbeiterkammer.at)
  22. 22erbrechtsinfo.at (erbrechtsinfo.at)
  23. 23ORF (orf.at)
  24. 24Moment.at (moment.at)
  25. 25Statistik Austria (statistik.at)
  26. 26Wirtschaft und Gesellschaft (AK Wien) (journals.akwien.at)
Max Kuch

Über den Autor

Max Kuch

Max Kuch recherchiert seit Jahren zu Erbrecht, Nachlassplanung und Verbraucherthemen rund um das Vererben. Für Testamenteinfach sichtet und bündelt er die relevanten Studien von OeNB, Statistik Austria, der Notariatskammer sowie von Forschungsinstituten und bereitet die Zahlen verständlich auf.

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Häufig gestellte Fragen

Der Entwurf selbst ist eine Formulierungshilfe und noch nicht rechtsgültig. Ein eigenhändiges Testament wird erst gültig, wenn es vom Erblasser vollständig eigenhändig (handschriftlich) geschrieben und mit Vor- und Nachname unterschrieben wird (§ 578 ABGB). Ort und Datum sind in Österreich nicht zwingend, werden aber dringend empfohlen. Unser Entwurf dient als Vorlage zum Abschreiben.

Das österreichische Erbrecht verlangt für ein eigenhändiges Testament (§ 578 ABGB), dass der gesamte Text vom Erblasser selbst handschriftlich geschrieben und unterschrieben wird. Ein am Computer geschriebener Text ist ohne Notar oder ohne drei gleichzeitig anwesende Zeugen (fremdhändiges Testament nach § 579 ABGB) ungültig.

Der Pflichtteil ist der gesetzlich garantierte Mindestanteil am Nachlass für nahe Angehörige. Pflichtteilsberechtigt sind in Österreich nur Nachkommen (Kinder, Enkel) und der Ehepartner bzw. eingetragene Partner. Eltern sind seit der Erbrechtsreform 2017 nicht mehr pflichtteilsberechtigt. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Bei langjähriger Entfremdung kann er nach § 776 ABGB um bis zu 50 % gemindert werden.

Am sichersten ist die Hinterlegung beim Notar mit Eintragung im Österreichischen Zentralen Testamentsregister (ÖZTR). So wird Ihr Testament im Verlassenschaftsverfahren automatisch gefunden. Alternativ können Sie es zu Hause aufbewahren und eine Vertrauensperson über den Aufbewahrungsort informieren.

Ehepartner oder eingetragene Partner können ein gemeinschaftliches Testament errichten und sich gegenseitig als Erben einsetzen (§§ 1248–1254 ABGB). In Deutschland wird dies als "Berliner Testament" bezeichnet. Die wechselbezüglichen Verfügungen sind für den überlebenden Partner bindend. Ein Widerruf zu Lebzeiten beider Partner ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Ja, jederzeit. Sie können Ihr Testament ändern, ergänzen oder komplett widerrufen. Dazu schreiben Sie einfach ein neues eigenhändiges Testament und widerrufen darin das alte ausdrücklich.

Nein. In Österreich gibt es seit 2008 keine Erbschafts- und Schenkungssteuer mehr. Bei der Übertragung von Liegenschaften fällt allerdings Grunderwerbsteuer an, die für nahe Angehörige nach einem gestaffelten Tarif berechnet wird (0,5 % bis 250.000 €, 2 % bis 400.000 €, 3,5 % darüber).

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