Was kostet ein Begräbnis? Kosten und Statistiken 2026

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Ein Begräbnis in Österreich kostet im Schnitt 4.000 bis 6.000 Euro, ein Heimplatz vor dem Tod oft mehrere tausend Euro im Monat, und am Ende fallen für das Verlassenschaftsverfahren noch Gerichts- und Notargebühren an. Sterben ist teuer geworden.

Kurz zusammengefasst

Ein Begräbnis kostet in Österreich im Schnitt 4.000 bis 6.000 Euro. Eine Feuerbestattung beginnt bei rund 1.500 Euro, eine Erdbestattung bei rund 2.500 Euro und kann schnell auf 6.000 Euro steigen. Dazu kommen Friedhofs- und Grabkosten sowie Gebühren für das Verlassenschaftsverfahren. Für die Kosten haftet zuerst der Nachlass des Verstorbenen.

Diese Seite bündelt die wichtigsten Zahlen zu Begräbniskosten, Pflegekosten und Verlassenschaft in Österreich. Jede Statistik ist mit einer Quelle verlinkt, die Sie am Ende der Seite finden. Stand: Mai 2026.

Was kostet ein Begräbnis in Österreich?

Österreich zählt beim Sterben zu den teuren Ländern. Ein durchschnittliches Begräbnis kostet mehrere tausend Euro, und die Spanne ist groß.

1. Ein durchschnittliches Begräbnis kostet rund 4.000 bis 6.000 Euro

Laut Bestattung Wien kostet eine Bestattung in Österreich durchschnittlich rund 4.000 bis 6.000 Euro. Der genaue Betrag hängt stark von der Bestattungsart und den persönlichen Wünschen ab, weshalb die Preisunterschiede zwischen einzelnen Angeboten beträchtlich sind.1

2. Würdevolle Bestattung schlägt mit rund 5.000 Euro zu Buche

Für eine würdevolle, aber nicht extravagante Bestattung rechnet man in Österreich mit rund 5.000 Euro. Je nach Umfang und Ausführung können die Kosten aber rasch auf bis zu 10.000 Euro steigen.2

3. Jedes Jahr sterben in Österreich rund 88.000 Menschen

Im Jahr 2024 starben in Österreich rund 88.500 Personen, 2025 waren es laut Statistik Austria 87.902. Für fast jeden dieser Sterbefälle entstehen Bestattungskosten, die meist von den Angehörigen oder aus dem Nachlass getragen werden müssen.3

Erdbestattung, Feuerbestattung und Alternativen

Die Bestattungsart bestimmt die Kosten maßgeblich. Eine Feuerbestattung ist meist deutlich günstiger als ein klassisches Erdgrab.

4. Eine schlichte Feuerbestattung beginnt bei rund 1.500 Euro

Eine einfache Feuerbestattung ohne Beisetzung am Friedhof startet bei etwa 1.500 Euro, etwa wenn die Urne zu Hause aufbewahrt wird. Mit Friedhofsbeisetzung kostet eine vollständige Feuerbestattung laut Wiener Verein zwischen 4.000 und 8.000 Euro.4

5. Eine reine Erdbestattung beginnt bei rund 2.500 Euro

Die günstigste Erdbestattung ohne Trauerfeier, Blumen und Parte kostet laut Wiener Verein rund 2.500 Euro. Mit Trauerfeier und eigenem Grab steigen die Kosten einer Erdbestattung schnell auf 6.000 Euro und mehr.5

6. Mehr als 40 Prozent aller Verstorbenen werden eingeäschert

Der Anteil der Feuerbestattungen liegt in Österreich heute bei über 40 Prozent, Tendenz steigend. 1995 waren es erst rund 16 Prozent, womit die Kremation die klassische Erdbestattung immer häufiger ablöst.6

7. Im Westen wählen drei von vier Menschen die Feuerbestattung

Die Kremationsrate ist regional sehr unterschiedlich. In Westösterreich lassen sich rund drei von vier Menschen einäschern, in Ostösterreich nur etwa einer von vier.7

Woraus sich die Kosten zusammensetzen

Ein Begräbnis besteht aus vielen Einzelposten. Schon Sarg, Grab und Friedhofsgebühren machen einen großen Teil der Gesamtsumme aus.

8. Ein Sarg kostet zwischen 1.000 und 10.000 Euro

Der Sarg ist einer der größten Einzelposten und kostet je nach Modell zwischen 1.000 und 10.000 Euro. Eine Urne ist mit 60 bis 200 Euro vergleichsweise günstig.8

9. Grabnutzung kostet 1.000 bis 3.000 Euro

Für die Grabnutzungsgebühren fallen laut bestattungsinfo.at zwischen 1.000 und 3.000 Euro an. Hinzu kommen Beisetzungsgebühren von 300 bis 1.200 Euro, die der Friedhof verrechnet.9

10. Die Totenbeschau kostet rund 50 bis 70 Euro

Die ärztliche Totenbeschau (Leichenbeschau) ist mit rund 50 bis 70 Euro ein eher kleiner, aber verpflichtender Posten. Auch die Einäscherung selbst schlägt mit 150 bis 600 Euro zu Buche.10

11. Eine Sterbeurkunde kostet nur rund 9 Euro

Die Sterbeurkunde selbst ist günstig: Sie kostet laut Wiener Verein 9,30 Euro, zusammengesetzt aus 7,20 Euro Bundesgebühr und 2,10 Euro Verwaltungsabgabe. Eine Trauerfeier mit Bewirtung kann dagegen schnell mehrere hundert bis tausend Euro kosten.11

Regionale Unterschiede bei Grab und Friedhof

Friedhöfe legen ihre Gebühren selbst fest. Deshalb klaffen die Grabkosten zwischen Stadt und Land weit auseinander.

12. Ein neues Erdgrab in Wien kostet ab 470 Euro Verleihungsgebühr

Die Friedhöfe Wien verrechnen für ein neues Erdgrab rund 470 Euro Verleihungskosten, für ein Urnengrab rund 185 Euro. Verlängerungen des Nutzungsrechts für zehn Jahre kosten zusätzlich mehrere hundert Euro.12

13. Ein Sargbegräbnis am Friedhof Wien kostet 603 Euro Beisetzungsgebühr

Für die Beisetzung eines Sarges verrechnen die Wiener Friedhöfe rund 603 Euro, für eine Urne rund 187 Euro. Diese Gebühren kommen zu Sarg, Grab und Bestatterleistungen noch hinzu.13

14. Friedhofsgebühren sind am Land deutlich günstiger als in der Stadt

Weil jeder Friedhofsträger seine Gebühren selbst festlegt, sind die Kosten am Land in der Regel niedriger als auf städtischen Friedhöfen. Ein Erdgrab kostet österreichweit ab rund 2.000 Euro, ein Urnengrab ab rund 800 Euro.14

Wer zahlt und welche Hilfen es gibt

Bestattungskosten trägt zunächst der Nachlass. Reicht das Vermögen nicht, gibt es steuerliche Erleichterungen und in manchen Fällen Zuschüsse.

15. Begräbniskosten bis 20.000 Euro sind steuerlich absetzbar

Reicht das Nachlassvermögen nicht aus, können Kosten für ein würdiges Begräbnis und einen einfachen Grabstein bis zu insgesamt 20.000 Euro als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden. Diese Grenze wurde von ursprünglich 10.000 Euro angehoben.15

16. Bei fehlendem Vermögen übernimmt die Gemeinde die Bestattung

Sind nachweislich keine Mittel vorhanden und können die Kosten auch nicht aus dem Nachlass gedeckt werden, übernimmt die Gemeinde oder das Land die Beauftragung und die Kosten der Bestattung (Sozialbestattung). Manche Krankenkassen, Pensionskassen und Vereine gewähren zusätzlich Zuschüsse.16

17. Sterbeversicherungen decken meist 3.000 bis 25.000 Euro ab

Eine Begräbniskostenversicherung bietet eine frei wählbare Versicherungssumme, üblicherweise zwischen mindestens 3.000 und maximal 25.000 Euro. Die ausgezahlte Summe zählt allerdings zum Nachlassvermögen.17

Pflegekosten am Lebensende

Vor dem Tod steht oft eine lange Pflegephase. Die monatlichen Kosten für einen Heimplatz übersteigen die Bestattungskosten meist deutlich.

18. Ein Heimplatz kostet im Schnitt rund 127 Euro pro Tag

Die Tagsätze in österreichischen Pflegeheimen reichen von rund 74 Euro in Tirol bis 238 Euro in Wien, der österreichweite Durchschnitt liegt bei etwa 127 Euro pro Tag. Auf den Monat gerechnet entstehen so Kosten von mehreren tausend Euro.18

19. 80 Prozent der Pension fließen ins Pflegeheim

Im Pflegeheim erhält die Einrichtung 80 Prozent der Pension beziehungsweise des Einkommens und einen Großteil des Pflegegeldes. Dem Bewohner bleiben nur 20 Prozent der Pension samt Sonderzahlungen sowie 45,20 Euro vom Pflegegeld monatlich zur freien Verfügung.19

20. Das Pflegegeld reicht von 206 bis 2.215 Euro im Monat

Das Pflegegeld wird in sieben Stufen ausgezahlt. Es reicht ab 2026 von 206,20 Euro in Stufe 1 bis 2.214,80 Euro in Stufe 7 und soll den pflegebedingten Mehraufwand zumindest teilweise abdecken.20

21. Rund eine halbe Million Menschen bezieht Pflegegeld

2025 hatten in Österreich 504.505 Personen Anspruch auf Pflegegeld, im Jahresdurchschnitt bezogen es 501.237 Menschen. Mehr als die Hälfte der Bezieher war 80 Jahre oder älter, rund 61 Prozent waren Frauen.21

22. 70 Prozent werden zu Hause von Angehörigen gepflegt

Rund 70 Prozent aller Pflegegeldbezieher werden zu Hause von Angehörigen betreut, teils mit Unterstützung mobiler Dienste. Nur etwa 20 Prozent leben in einer stationären Einrichtung wie einem Pflegeheim.22

Verlassenschaftsverfahren: Kosten und Dauer

Nach dem Tod folgt das gerichtliche Verlassenschaftsverfahren. Es kostet Gebühren und dauert oft viele Monate.

23. Die Gerichtsgebühr beträgt 5 Promille des Nachlasses

Die Gerichtsgebühr im Verlassenschaftsverfahren beträgt 5 Promille des reinen Verlassenschaftsvermögens, mindestens jedoch 95 Euro. Sie wird zusätzlich zur Gebühr des Notars als Gerichtskommissär fällig.23

24. Bei rund 72.700 Euro Nachlass fast 2.000 Euro Notargebühr

Die Gebühr des Notars als Gerichtskommissär ist gestaffelt. Bei einem Nachlass von rund 72.670 Euro beträgt die Höchstgebühr netto etwa 1.989,90 Euro. Kleine Nachlässe sind prozentual teurer als große.24

25. Ein einfaches Verfahren dauert drei bis sechs Monate

Ein einfaches Verlassenschaftsverfahren dauert in der Regel drei bis sechs Monate. Sind Immobilien, Streit unter den Erben oder Auslandsvermögen im Spiel, kann es sich auf sechs bis zwölf Monate oder länger ziehen.25

Steigende Kosten und Trends

Begräbnisse und Pflege werden teurer, und die Bestattungskultur verändert sich spürbar in Richtung Feuerbestattung und Naturbestattung.

26. Der Kremationsanteil hat sich seit 1995 mehr als verdoppelt

1995 lag der Anteil der Feuerbestattungen in Österreich erst bei rund 16 Prozent, heute liegt er über 40 Prozent. Die Feuerbestattung löst die traditionelle Erdbestattung damit zunehmend ab.26

27. Baumbestattungen machten 2020 über 20 Prozent aus

Naturnahe Bestattungsformen werden immer beliebter: 2020 lag der Anteil der Baumbestattungen bereits bei über 20 Prozent aller Bestattungen. Solche Alternativen verändern auch die Kostenstruktur klassischer Begräbnisse.27

28. Pflegegeld wurde 2024 um 9,7 Prozent erhöht

Wegen der hohen Teuerung wurde das Pflegegeld zum 1. Jänner 2024 um 9,7 Prozent angehoben. Die Erhöhung zeigt, wie stark die Kosten am Lebensende von der allgemeinen Inflation getrieben werden.28

29. Der Pflegegeld-Aufwand lag 2024 bei rund 3,4 Milliarden Euro

Der gesamte Jahresaufwand für das Pflegegeld betrug 2024 rund 3,4 Milliarden Euro. Die Zahl der Bezieher steigt jährlich, 2025 waren es über eine halbe Million Menschen.29

So unangenehm das Thema ist: Wer früh vorsorgt, erspart den Angehörigen im Trauerfall viel finanzielle und organisatorische Belastung. Ein Testament regelt, wer was erbt und wer die Kosten trägt. Wer einen geführten Einstieg sucht, kann unseren Testament-Generator nutzen oder sich in den Beiträgen Durchschnittliches Erbe in Österreich, Testament-Vorlage und Pflichtteil einlesen.

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Häufig gestellte Fragen

Was kostet ein Begräbnis in Österreich?

Im Schnitt zwischen 4.000 und 6.000 Euro. Eine reine Feuerbestattung ohne Beisetzung am Friedhof startet bei etwa 1.500 Euro, eine Erdbestattung bei rund 2.500 Euro. Grab, Grabstein und Trauerfeier treiben die Summe nach oben.

Wer zahlt die Begräbniskosten in Österreich?

Zuerst haftet der Nachlass des Verstorbenen. Reicht dieser nicht aus, springen die unterhaltspflichtigen Angehörigen ein. Eine allgemeine staatliche Übernahme gibt es nicht mehr, in Härtefällen kann die Sozialhilfe ein Sozialbegräbnis finanzieren.

Quellenverzeichnis

  1. 1Bestattung Wien (bestattungwien.at)
  2. 2GRAWE (grawe.at)
  3. 3Statistik Austria (statistik.at)
  4. 4Wiener Verein (wienerverein.at)
  5. 5Wiener Verein (wienerverein.at)
  6. 6Benu (benu.at)
  7. 7Benu (benu.at)
  8. 8bestattungsinfo.at (bestattungsinfo.at)
  9. 9bestattungsinfo.at (bestattungsinfo.at)
  10. 10bestattungsinfo.at (bestattungsinfo.at)
  11. 11Wiener Verein (wienerverein.at)
  12. 12Friedhöfe Wien GmbH (bestattungwien.at)
  13. 13Benu (benu.at)
  14. 14Benu (benu.at)
  15. 15Arbeiterkammer OÖ (ooe.arbeiterkammer.at)
  16. 16Benu (benu.at)
  17. 17UNIQA (uniqa.at)
  18. 18news.at (news.at)
  19. 19news.at (news.at)
  20. 20oesterreich.gv.at (oesterreich.gv.at)
  21. 21IG Pflege (ig-pflege.at)
  22. 22IG Pflege (ig-pflege.at)
  23. 23oesterreich.gv.at (oesterreich.gv.at)
  24. 24Brandauer Rechtsanwälte (brandauer-rechtsanwaelte.at)
  25. 25Brandauer Rechtsanwälte (brandauer-rechtsanwaelte.at)
  26. 26Benu (benu.at)
  27. 27Benu (benu.at)
  28. 28behindertenarbeit.at (behindertenarbeit.at)
  29. 29IG Pflege (ig-pflege.at)
Max Kuch

Über den Autor

Max Kuch

Max Kuch beschäftigt sich seit Jahren mit Erbrecht, Nachlassplanung und Verbraucherthemen rund um das Vererben. Für Testamenteinfach sichtet und bündelt er die relevanten Daten von Bestattung Wien, Statistik Austria, dem Wiener Verein und der Arbeiterkammer und bereitet die Zahlen verständlich auf.

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Häufig gestellte Fragen

Der Entwurf selbst ist eine Formulierungshilfe und noch nicht rechtsgültig. Ein eigenhändiges Testament wird erst gültig, wenn es vom Erblasser vollständig eigenhändig (handschriftlich) geschrieben und mit Vor- und Nachname unterschrieben wird (§ 578 ABGB). Ort und Datum sind in Österreich nicht zwingend, werden aber dringend empfohlen. Unser Entwurf dient als Vorlage zum Abschreiben.

Das österreichische Erbrecht verlangt für ein eigenhändiges Testament (§ 578 ABGB), dass der gesamte Text vom Erblasser selbst handschriftlich geschrieben und unterschrieben wird. Ein am Computer geschriebener Text ist ohne Notar oder ohne drei gleichzeitig anwesende Zeugen (fremdhändiges Testament nach § 579 ABGB) ungültig.

Der Pflichtteil ist der gesetzlich garantierte Mindestanteil am Nachlass für nahe Angehörige. Pflichtteilsberechtigt sind in Österreich nur Nachkommen (Kinder, Enkel) und der Ehepartner bzw. eingetragene Partner. Eltern sind seit der Erbrechtsreform 2017 nicht mehr pflichtteilsberechtigt. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Bei langjähriger Entfremdung kann er nach § 776 ABGB um bis zu 50 % gemindert werden.

Am sichersten ist die Hinterlegung beim Notar mit Eintragung im Österreichischen Zentralen Testamentsregister (ÖZTR). So wird Ihr Testament im Verlassenschaftsverfahren automatisch gefunden. Alternativ können Sie es zu Hause aufbewahren und eine Vertrauensperson über den Aufbewahrungsort informieren.

Ehepartner oder eingetragene Partner können ein gemeinschaftliches Testament errichten und sich gegenseitig als Erben einsetzen (§§ 1248–1254 ABGB). In Deutschland wird dies als "Berliner Testament" bezeichnet. Die wechselbezüglichen Verfügungen sind für den überlebenden Partner bindend. Ein Widerruf zu Lebzeiten beider Partner ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Ja, jederzeit. Sie können Ihr Testament ändern, ergänzen oder komplett widerrufen. Dazu schreiben Sie einfach ein neues eigenhändiges Testament und widerrufen darin das alte ausdrücklich.

Nein. In Österreich gibt es seit 2008 keine Erbschafts- und Schenkungssteuer mehr. Bei der Übertragung von Liegenschaften fällt allerdings Grunderwerbsteuer an, die für nahe Angehörige nach einem gestaffelten Tarif berechnet wird (0,5 % bis 250.000 €, 2 % bis 400.000 €, 3,5 % darüber).

Nein. Unser Service erstellt einen Testamentsentwurf als Formulierungshilfe. Bei komplexen Vermögensverhältnissen, Unternehmensbesitz oder Patchwork-Familien empfehlen wir zusätzlich die Beratung durch einen Rechtsanwalt für Erbrecht oder einen Notar.

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