Testament Vorlage Österreich: Kostenloses Muster (2026)

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Sie wollen Ihr Testament selbst aufsetzen, wissen aber nicht, wie Sie anfangen sollen? Damit sind Sie in Österreich nicht allein. Schätzungen der Notariatskammer zufolge haben deutlich weniger als die Hälfte der Erwachsenen ein gültiges Testament. Die meisten schieben das Thema jahrelang vor sich her, weil sie glauben, sie bräuchten einen Notar, einen Anwalt oder zumindest eine teure Beratung.

Kurz beantwortet

Für ein gültiges eigenhändiges Testament müssen Sie in Österreich den kompletten Text selbst mit der Hand schreiben und mit Vor- und Nachnamen unterschreiben. Ort und Datum sind empfehlenswert. Eine am Computer geschriebene oder ausgedruckte Vorlage ist nur als fremdhändiges Testament mit drei gleichzeitig anwesenden Zeugen gültig. Ein Notar ist in keinem Fall vorgeschrieben, das eigenhändige Testament ist kostenlos und rechtlich gleichwertig.

Das stimmt nicht. Ein eigenhändiges Testament nach § 578 ABGB ist in Österreich kostenlos, schnell erstellt und rechtlich genauso gültig wie ein notarielles Testament. Sie brauchen nichts außer einem Stift, einem Blatt Papier und einer guten Vorlage.

Auf dieser Seite finden Sie drei konkrete Testament-Vorlagen für die häufigsten Lebenssituationen in Österreich, eine klare Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Abschreiben sowie alle Formvorschriften, die Sie kennen müssen, damit Ihr Testament im Verlassenschaftsverfahren auch wirklich anerkannt wird. Die wichtigsten Statistiken zum Testament in Österreich haben wir in einem eigenen Datenüberblick zusammengefasst.

Gut zu wissen: Ein eigenhändiges Testament muss in Österreich vollständig handschriftlich geschrieben und unterschrieben sein (§ 578 ABGB). Ein am Computer geschriebenes oder ausgedrucktes Testament ist nicht gültig, auch nicht mit handschriftlicher Unterschrift. Unsere Vorlagen sind ausschließlich zum Abschreiben gedacht.

Drei kostenlose Testament-Vorlagen für Österreich

Im Folgenden finden Sie drei Muster für unterschiedliche Lebenssituationen. Alle drei Vorlagen erfüllen die Formvorschriften nach §§ 578 ff. ABGB. Passen Sie die Vorlage an Ihre persönliche Situation an, bevor Sie sie handschriftlich abschreiben. Platzhalter in kursiver Schrift müssen durch Ihre eigenen Angaben ersetzt werden.

Vorlage 1: Einfaches Einzeltestament

Diese Vorlage eignet sich für alleinstehende Personen oder Personen ohne Ehepartner und eingetragenen Partner, die ihr gesamtes Vermögen an eine oder mehrere Personen vererben möchten.

Muster-Vorlage

Mein letzter Wille

Ich, Vorname Nachname, geboren am TT.MM.JJJJ in Geburtsort, wohnhaft in PLZ Wohnort, Straße Nr., bin im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte und errichte hiermit mein Testament. Ich widerrufe ausdrücklich alle früher errichteten letztwilligen Verfügungen.

Zu meiner Alleinerbin / meinem Alleinerben setze ich ein:

Vorname Nachname, Verwandtschaftsverhältnis, geboren am TT.MM.JJJJ, wohnhaft in Adresse

Sollte die oben genannte Person vor mir versterben, die Erbschaft ausschlagen oder aus anderen Gründen nicht erben können, setze ich als Ersatzerbin / Ersatzerben ein:

Vorname Nachname des Ersatzerben

Ort, am TT.MM.JJJJ

Eigenhändige Unterschrift (Vor- und Nachname)

Vorlage 2: Gemeinschaftliches Testament für Ehepaare und eingetragene Partner

In Österreich können Ehegatten und eingetragene Partner laut § 583 ABGB gemeinschaftlich testieren. Das gemeinschaftliche Testament wird auf einem Blatt errichtet, beide Partner schreiben die jeweils eigenen Verfügungen handschriftlich nieder und unterschreiben am Ende. Diese Form ist in Österreich gesetzlich anerkannt.

Muster-Vorlage

Gemeinschaftliches Testament

Erklärung von Partner 1:

Ich, Vorname Nachname, geboren am TT.MM.JJJJ, wohnhaft in Adresse, widerrufe alle früheren letztwilligen Verfügungen und setze meinen Ehegatten / meine Ehegattin / meinen eingetragenen Partner / meine eingetragene Partnerin Vorname Nachname, geboren am TT.MM.JJJJ als Alleinerbin / Alleinerben ein.

Nach dem Tod meiner Ehegattin / meines Ehegatten sollen unsere gemeinsamen Kinder zu gleichen Teilen Schlusserben sein:

  • - Vorname Nachname Kind 1, geboren am TT.MM.JJJJ
  • - Vorname Nachname Kind 2, geboren am TT.MM.JJJJ

Ort, am TT.MM.JJJJ

Eigenhändige Unterschrift Partner 1

Erklärung von Partner 2:

Ich, Vorname Nachname, geboren am TT.MM.JJJJ, wohnhaft in Adresse, widerrufe alle früheren letztwilligen Verfügungen und setze gleichlautend meinen Ehegatten / meine Ehegattin / meinen eingetragenen Partner / meine eingetragene Partnerin Vorname Nachname, geboren am TT.MM.JJJJ als Alleinerbin / Alleinerben ein. Schlusserben sollen unsere gemeinsamen Kinder zu gleichen Teilen sein.

Ort, am TT.MM.JJJJ

Eigenhändige Unterschrift Partner 2

Hinweis zum Pflichtteil: Auch wenn Sie Ihre Partnerin oder Ihren Partner zum Alleinerben einsetzen, behalten Ihre Kinder ihren Pflichtteilsanspruch. Der Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und wird seit der Erbrechtsreform 2017 als reine Geldforderung geltend gemacht (§§ 762 ff. ABGB). Sie können den Pflichtteil also nicht einfach im Testament wegnehmen.

Vorlage 3: Testament mit Vermächtnis und Mehreren Erben

Diese Vorlage ist sinnvoll, wenn Sie Ihr Vermögen unter mehreren Personen aufteilen und gleichzeitig einzelne Gegenstände gezielt zuweisen möchten. Wichtig: In Österreich unterscheidet das ABGB zwischen Erben (sie erhalten einen Anteil am gesamten Nachlass) und Vermächtnisnehmern (sie erhalten einen konkreten Gegenstand oder Geldbetrag, ohne Erbe zu sein).

Muster-Vorlage

Mein letzter Wille und Testament

Ich, Vorname Nachname, geboren am TT.MM.JJJJ in Geburtsort, wohnhaft in Adresse, widerrufe alle früher errichteten letztwilligen Verfügungen und ordne Folgendes an:

1. Erbeinsetzung

Zu meinen Erben setze ich ein:

  • - Vorname Nachname zu X Prozent
  • - Vorname Nachname zu Y Prozent
  • - Vorname Nachname zu Z Prozent

2. Vermächtnisse

Folgende Vermächtnisse werden den Erben zur Erfüllung aufgetragen:

  • - Mein Klavier der Marke ... erhält Vorname Nachname.
  • - Einen Geldbetrag in Höhe von X Euro erhält Vorname Nachname.

3. Ersatzerben

Sollte einer der oben genannten Erben vor mir versterben, die Erbschaft ausschlagen oder aus sonstigen Gründen wegfallen, treten dessen leibliche Nachkommen als Ersatzerben an seine Stelle.

Ort, am TT.MM.JJJJ

Eigenhändige Unterschrift (Vor- und Nachname)

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Formvorschriften nach § 578 ABGB im Detail

Damit Ihr eigenhändiges Testament rechtsgültig ist, muss es exakt die Anforderungen aus § 578 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs erfüllen. Den vollständigen Gesetzestext finden Sie auf RIS, dem offiziellen Rechtsinformationssystem des Bundes.

AnforderungPflichtErläuterung
Eigenhändig geschriebenJa, zwingendDer gesamte Text muss vom Erblasser höchstpersönlich von Hand geschrieben sein. Computer, Schreibmaschine, fremde Hand: ungültig.
Eigenhändige UnterschriftJa, zwingendVor- und Nachname am Ende des Textes. Initialen oder ein Spitzname genügen nicht.
DatumEmpfohlenSeit der Reform 2017 keine zwingende Voraussetzung mehr für die Gültigkeit. Trotzdem dringend angeben, sonst gibt es Streit, welches Testament das aktuelle ist.
OrtEmpfohlenWie das Datum: nicht zwingend, aber sinnvoll als Beweismittel.
TestierfähigkeitJa, zwingendVollendung des 18. Lebensjahres und geistige Fähigkeit, die Bedeutung der Verfügung zu verstehen. Mündige Minderjährige (ab 14) können nur vor Notar oder Gericht testieren.
Tipp: Schreiben Sie das Datum (Tag, Monat, Jahr) und den Ort immer dazu, auch wenn das Gesetz seit 2017 keine Datumspflicht mehr kennt. Ohne Datum ist im Streitfall kaum nachweisbar, welches von mehreren Testamenten zuletzt errichtet wurde.

Testament richtig abschreiben: Schritt-für-Schritt

  1. Vorlage auswählen: Wählen Sie das Muster, das am besten zu Ihrer Lebenssituation passt (Einzeltestament, Ehepaar oder mehrere Erben mit Vermächtnis).
  2. Platzhalter ersetzen: Tragen Sie alle persönlichen Angaben ein. Verwenden Sie vollständige Namen, Geburtsdaten und Adressen, damit jede genannte Person eindeutig identifizierbar ist.
  3. Komplett handschriftlich abschreiben: Nehmen Sie ein leeres Blatt Papier (am besten DIN A4, dauerhaftes Schreibmittel wie Kugelschreiber oder Tinte) und schreiben Sie den gesamten Text Buchstabe für Buchstabe ab. Keine Auszüge ausdrucken oder einkleben.
  4. Pflichtteile bedenken: Prüfen Sie, ob Pflichtteilsberechtigte (Kinder, Ehegatten oder eingetragene Partner) übergangen werden. Falls ja, sollten Sie diese im Testament ausdrücklich erwähnen, sonst kann eine Ungültigkeitserklärung wegen Übergehung drohen.
  5. Ort und Datum angeben: Schreiben Sie unten Ort und vollständiges Datum (z. B. „Wien, am 6. Mai 2026").
  6. Unterschreiben: Setzen Sie Ihre Unterschrift mit Vor- und Nachnamen am Ende des Textes. Die Unterschrift muss den gesamten Text räumlich abschließen.
  7. Sicher aufbewahren: Hinterlegen Sie das Original beim Notar mit Eintragung im ÖZTR oder bei einem Rechtsanwalt mit Eintragung im anwaltlichen Testamentsregister (mehr dazu weiter unten).

Die sieben häufigsten Fehler beim eigenhändigen Testament

  1. Testament am Computer geschrieben. Der häufigste Fehler. Ein ausgedrucktes Testament ist nach § 578 ABGB ungültig, auch wenn Sie es eigenhändig unterschreiben. Wer am Computer schreiben möchte, braucht ein fremdhändiges Testament mit drei Zeugen nach § 579 ABGB.
  2. Fehlende Unterschrift mit vollem Namen. Initialen oder ein Spitzname genügen nicht. Es muss Ihr gewöhnlicher Schriftzug mit Vor- und Nachname sein.
  3. Unklare Formulierungen. „Mein Vermögen soll gerecht aufgeteilt werden" ist ein Klassiker, der vor dem Verlassenschaftsgericht regelmäßig scheitert. Konkrete Personen, konkrete Quoten oder konkrete Gegenstände.
  4. Pflichtteilsberechtigte ignoriert. Kinder und Ehegatten haben nach §§ 762 ff. ABGB einen Anspruch auf den Pflichtteil, der nur in extremen Ausnahmefällen entzogen werden kann.
  5. Erben nicht eindeutig benannt. „Mein Neffe Hans" reicht nicht, wenn Sie zwei Neffen namens Hans haben. Nutzen Sie immer Vor- und Nachname plus Geburtsdatum.
  6. Widerrufsklausel vergessen. Wenn Sie schon ein älteres Testament haben, muss das neue dieses ausdrücklich widerrufen, sonst können sich Verfügungen widersprechen.
  7. Unsichere Aufbewahrung. Ein Testament im Schreibtisch zuhause kann nach dem Tod verschwinden, vergessen oder absichtlich vernichtet werden. Ohne Eintragung im ÖZTR weiß das Verlassenschaftsgericht oft nicht einmal, dass es ein Testament gibt.

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Sicher aufbewahren: ÖZTR, Notar, Anwalt

Ein Testament nützt nichts, wenn es im Erbfall nicht gefunden wird. In Österreich gibt es zwei zentrale Register, in denen die Existenz eines Testaments hinterlegt werden kann.

1. Österreichisches Zentrales Testamentsregister (ÖZTR)

Das ÖZTR wird von der Österreichischen Notariatskammer geführt. Jeder Notar kann Ihr Testament hinterlegen und im ÖZTR eintragen lassen. Die einmalige Registrierungsgebühr liegt typischerweise bei rund 25 Euro, hinzu kommt eine Beratungs- und Verwahrungsgebühr beim Notar (Größenordnung ca. 100 bis 200 Euro). Im Todesfall wird das ÖZTR vom Verlassenschaftsgericht automatisch abgefragt.

2. Anwaltliches Testamentsregister (ÖRAK)

Alternativ können Sie Ihr Testament bei einem Rechtsanwalt hinterlegen. Auch die Eintragung im anwaltlichen Testamentsregister, geführt vom Österreichischen Rechtsanwaltskammertag, wird im Verlassenschaftsverfahren standardmäßig abgefragt. Mehr Information dazu finden Sie auf den Seiten der Rechtsanwaltskammer.

3. Aufbewahrung zuhause

Sie dürfen Ihr Testament selbstverständlich auch zuhause aufbewahren. Wer das tut, sollte unbedingt eine Vertrauensperson über den Aufbewahrungsort informieren, denn ohne Eintragung in einem Register erfährt das Verlassenschaftsgericht möglicherweise nie davon. Zuhause-Aufbewahrung ist die kostenfreieste, aber auch die unsicherste Variante.

Eine vollständige Kostenübersicht zu Notarverwahrung, ÖZTR-Eintragung und Verlassenschaftsverfahren finden Sie in unserem Artikel zu den Testamentskosten in Österreich.

Besonderheit: Gemeinschaftliches Testament unter Ehegatten

Anders als das Berliner Testament im deutschen Erbrecht regelt § 583 ABGB in Österreich, dass nur Ehegatten und eingetragene Partner gemeinschaftlich testieren dürfen. Lebensgefährten ohne Ehe oder eingetragene Partnerschaft können kein gemeinschaftliches Testament errichten, sondern müssen jeweils ein eigenes Testament aufsetzen.

Wichtig zu wissen: Das gemeinschaftliche Testament hat gegenseitig keine bindende Wechselbezüglichkeit wie in Deutschland. Jeder Partner kann zu Lebzeiten frei widerrufen, sofern keine ausdrückliche Bindungswirkung verfügt wurde. Wenn Sie eine bindende Schlusserbeneinsetzung wollen, sprechen Sie mit einem Notar oder Anwalt für Erbrecht.

Wann eine pauschale Vorlage nicht ausreicht

Unsere Vorlagen decken Standardsituationen ab. In den folgenden Fällen sollten Sie mehr Aufwand investieren oder zumindest professionelle Hilfe einholen:

  • Patchwork-Familien: Kinder aus mehreren Beziehungen haben unterschiedliche Pflichtteilsansprüche.
  • Liegenschaften und Unternehmensbeteiligungen: Hier sind oft besondere Klauseln, Vor- und Nacherbschaften oder Auflagen sinnvoll.
  • Vermögen im Ausland: Die EU-Erbrechtsverordnung erlaubt Ihnen die Rechtswahl. Wenn Sie als Österreicher mit Liegenschaft im Ausland sterben, sollte das Testament eine ausdrückliche Rechtswahl enthalten.
  • Pflegevermächtnis: Personen, die Sie unentgeltlich gepflegt haben (mindestens 6 Monate, mehr als 20 Stunden monatlich), haben seit 2017 einen eigenen gesetzlichen Anspruch nach § 677 ABGB. Berücksichtigen Sie diesen.
  • Vor- und Nacherbschaft: Wenn Sie das Vermögen erst an Person A und dann an Person B vererben wollen, brauchen Sie eine Vor- und Nacherbschafts-Klausel.

Für komplexe Konstellationen empfehlen wir, einen personalisierten Testamentsentwurf zu erstellen oder einen Anwalt für Erbrecht hinzuzuziehen.

Häufig gestellte Fragen

Ist eine Testament-Vorlage aus dem Internet rechtsgültig?

Eine Vorlage allein ist nie rechtsgültig. Erst wenn Sie den Text vollständig handschriftlich abschreiben und mit Vor- und Nachname unterschreiben, entsteht ein gültiges Testament nach § 578 ABGB. Die Vorlage dient nur als Formulierungshilfe.

Brauche ich für ein gültiges Testament einen Notar?

Nein. Das eigenhändige Testament nach § 578 ABGB ist gleichwertig zum öffentlichen Notariatstestament. Mehr dazu lesen Sie in unserem Artikel Testament ohne Notar in Österreich.

Was passiert, wenn ich kein Testament errichte?

Dann gilt die gesetzliche Erbfolge nach dem Parentelsystem. Ehegatte oder eingetragener Partner und Kinder erben nach festen Quoten, Lebensgefährten dagegen erhalten nichts.

Kann ich das Testament später ändern?

Ja, jederzeit. Errichten Sie einfach ein neues handschriftliches Testament und widerrufen Sie das alte ausdrücklich. Achten Sie auf das Datum, damit klar erkennbar ist, welches Testament das aktuelle ist. Vermeiden Sie Streichungen oder Randnotizen am alten Dokument.

Wo bewahre ich das Testament am besten auf?

Beim Notar oder Rechtsanwalt mit Eintragung im ÖZTR oder im anwaltlichen Testamentsregister. Das ist die sicherste Variante, weil das Verlassenschaftsgericht das Testament im Erbfall automatisch findet.

Wie hoch ist der Pflichtteil meiner Kinder?

Der Pflichtteil eines Kindes beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Eine genaue Berechnung mit Beispielen finden Sie in unserem Pflichtteil-Rechner und im Artikel zum Pflichtteil in Österreich.

Wie sieht eine gültige handschriftliche Testament-Vorlage für Österreich aus?

Schreiben Sie den gesamten Text mit der Hand, nennen Sie sich mit vollem Namen und Geburtsdatum, setzen Sie Ihre Erben namentlich ein, ergänzen Sie Ort und Datum und unterschreiben Sie mit Vor- und Nachnamen. Eine ausgedruckte oder getippte Vorlage müssen Sie vollständig von Hand abschreiben, sonst ist sie nur als fremdhändiges Testament mit drei Zeugen gültig.

Was ist der Unterschied zwischen einem eigenhändigen und einem fremdhändigen Testament?

Ein eigenhändiges Testament schreiben Sie komplett selbst mit der Hand und unterschreiben es, ganz ohne Zeugen. Ein fremdhändiges Testament ist getippt oder von einer anderen Person geschrieben und braucht drei gleichzeitig anwesende Zeugen, die mit einem Zusatz unterschreiben. Beide Formen sind in Österreich gültig, das eigenhändige ist aber einfacher und kostenlos.

Checkliste vor dem handschriftlichen Abschreiben

Bevor Sie zum Stift greifen, gehen Sie diese Liste durch. Sie erspart Ihnen die häufigsten Formfehler:

  1. Sind Sie volljährig (18 Jahre vollendet)?
  2. Sind Sie geistig in der Lage, die Tragweite Ihrer Erklärung zu verstehen?
  3. Wissen Sie, wer pflichtteilsberechtigt ist (Kinder, Ehegatte, eingetragener Partner)?
  4. Haben Sie eine vollständige Liste Ihres Vermögens?
  5. Wissen Sie, wer wie viel bekommen soll, mit konkreten Quoten oder Beträgen?
  6. Haben Sie an Ersatzerben gedacht?
  7. Wollen Sie Vermächtnisse anordnen (einzelne Sachen, die nicht in den Erbteil fallen)?
  8. Haben Sie alte Testamente, die Sie ausdrücklich widerrufen müssen?
  9. Wo werden Sie das Testament aufbewahren? Beim Notar mit ÖZTR-Eintragung?
  10. Haben Sie Ihren Erben oder einer Vertrauensperson mitgeteilt, dass und wo das Testament zu finden ist?

Muster aus dem Internet: Häufige Fehlerquellen

Im Internet kursieren unzählige Testament-Vorlagen. Viele sind nicht auf das österreichische Recht zugeschnitten oder enthalten Klauseln aus dem deutschen BGB, die in Österreich nicht funktionieren. Achten Sie deshalb auf diese typischen Fehler:

  • Berliner Testament: Die Wechselbezüglichkeit, die in Deutschland eine Bindung erzeugt, gilt in Österreich nicht automatisch. Wer eine bindende Schlusserbeneinsetzung will, muss das ausdrücklich anordnen.
  • Nichtanwendbare BGB-Paragrafen: Vorlagen, die § 2247 BGB oder § 2269 BGB zitieren, stammen aus Deutschland und sind im österreichischen Kontext irreführend. Korrekt ist § 578 ABGB.
  • Pflichtteilsregeln: In Deutschland sind die Eltern eines kinderlosen Erblassers pflichtteilsberechtigt. In Österreich seit 2017 nicht mehr. Wer eine deutsche Vorlage übernimmt, hat unter Umständen unnötige Schutzklauseln drin.
  • Erbenfeststellung statt Erbschein: In Deutschland gibt es den Erbschein, in Österreich die Einantwortung durch das Verlassenschaftsgericht. Vorlagen, die einen Erbschein nennen, sind also veraltet oder falsch lokalisiert.

Unterschiede zum deutschen Erbrecht

ThemaÖsterreichDeutschland
Gesetzliche Grundlage eigenhändiges Testament§ 578 ABGB§ 2247 BGB
DatumserfordernisEmpfohlen, nicht zwingend (seit 2017)Soll-Vorschrift
Pflichtteilsberechtigte ElternNein, seit 2017Ja, wenn kinderlos
Pflichtteil alsGeldforderungGeldforderung
StundungBis 5 Jahre, in Härtefällen 10 JahreEingeschränkt möglich
Zentrales RegisterÖZTR (Notariatskammer)ZTR (Bundesnotarkammer)
VerfahrenVerlassenschaftsverfahren beim BezirksgerichtErbscheinverfahren beim Nachlassgericht
ErbschaftssteuerKeine (seit 2008)Ja, je nach Steuerklasse

Wenn Sie als deutscher Staatsbürger in Österreich leben oder umgekehrt, sollten Sie die EU-Erbrechtsverordnung berücksichtigen. Sie können im Testament eine ausdrückliche Rechtswahl treffen.

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Häufig gestellte Fragen

Der Entwurf selbst ist eine Formulierungshilfe und noch nicht rechtsgültig. Ein eigenhändiges Testament wird erst gültig, wenn es vom Erblasser vollständig eigenhändig (handschriftlich) geschrieben und mit Vor- und Nachname unterschrieben wird (§ 578 ABGB). Ort und Datum sind in Österreich nicht zwingend, werden aber dringend empfohlen. Unser Entwurf dient als Vorlage zum Abschreiben.

Das österreichische Erbrecht verlangt für ein eigenhändiges Testament (§ 578 ABGB), dass der gesamte Text vom Erblasser selbst handschriftlich geschrieben und unterschrieben wird. Ein am Computer geschriebener Text ist ohne Notar oder ohne drei gleichzeitig anwesende Zeugen (fremdhändiges Testament nach § 579 ABGB) ungültig.

Der Pflichtteil ist der gesetzlich garantierte Mindestanteil am Nachlass für nahe Angehörige. Pflichtteilsberechtigt sind in Österreich nur Nachkommen (Kinder, Enkel) und der Ehepartner bzw. eingetragene Partner. Eltern sind seit der Erbrechtsreform 2017 nicht mehr pflichtteilsberechtigt. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Bei langjähriger Entfremdung kann er nach § 776 ABGB um bis zu 50 % gemindert werden.

Am sichersten ist die Hinterlegung beim Notar mit Eintragung im Österreichischen Zentralen Testamentsregister (ÖZTR). So wird Ihr Testament im Verlassenschaftsverfahren automatisch gefunden. Alternativ können Sie es zu Hause aufbewahren und eine Vertrauensperson über den Aufbewahrungsort informieren.

Ehepartner oder eingetragene Partner können ein gemeinschaftliches Testament errichten und sich gegenseitig als Erben einsetzen (§§ 1248–1254 ABGB). In Deutschland wird dies als "Berliner Testament" bezeichnet. Die wechselbezüglichen Verfügungen sind für den überlebenden Partner bindend. Ein Widerruf zu Lebzeiten beider Partner ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Ja, jederzeit. Sie können Ihr Testament ändern, ergänzen oder komplett widerrufen. Dazu schreiben Sie einfach ein neues eigenhändiges Testament und widerrufen darin das alte ausdrücklich.

Nein. In Österreich gibt es seit 2008 keine Erbschafts- und Schenkungssteuer mehr. Bei der Übertragung von Liegenschaften fällt allerdings Grunderwerbsteuer an, die für nahe Angehörige nach einem gestaffelten Tarif berechnet wird (0,5 % bis 250.000 €, 2 % bis 400.000 €, 3,5 % darüber).

Nein. Unser Service erstellt einen Testamentsentwurf als Formulierungshilfe. Bei komplexen Vermögensverhältnissen, Unternehmensbesitz oder Patchwork-Familien empfehlen wir zusätzlich die Beratung durch einen Rechtsanwalt für Erbrecht oder einen Notar.

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