Was ist mit Online-Konten nach Tod? (Digitaler Nachlass Österreich)

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Was passiert mit Ihren E-Mails, Fotos, Profilen und Online-Konten, wenn Sie sterben? In Österreich sind 95 Prozent der Haushalte online, doch kaum jemand regelt, was mit dem digitalen Leben nach dem Tod geschehen soll. Bis zum Jahr 2100 könnten allein 1,4 Milliarden Facebook-Nutzer verstorben sein, und ab etwa 2070 könnten die Toten die Lebenden im Netzwerk überholen.

Kurz zusammengefasst

In Österreich haben 95 Prozent der Haushalte einen Internetzugang, doch kaum jemand regelt seinen digitalen Nachlass. Rechtlich gehen E-Mail-Konten, Social-Media-Profile und digitale Verträge auf die Erben über (Universalsukzession nach ABGB). Ohne Zugangsdaten oder eine klare Vollmacht kommen Hinterbliebene aber oft nicht an die Konten. Eine Liste der Zugänge plus Vollmacht schafft Abhilfe.

Diese Seite bündelt die wichtigsten Statistiken zum digitalen Nachlass in Österreich: wie groß die digitale Spur ist, wie wenige vorsorgen, was Hinterbliebenen droht, wie die Rechtslage aussieht und wie sich der digitale Nachlass regeln lässt. Jede Zahl ist mit einer Quelle verlinkt, die Sie am Ende der Seite finden.

Österreich lebt digital

Kaum ein Lebensbereich kommt heute ohne Internet aus. Das digitale Leben der Österreicherinnen und Österreicher hinterlässt entsprechend umfangreiche Spuren.

1. 95 Prozent der Haushalte haben einen Internetzugang

Im Jahr 2024 verfügten so gut wie alle Haushalte in Österreich (95 Prozent) über einen Internetzugang. Damit ist das Netz fester Bestandteil nahezu jedes Zuhauses und jeder digitale Account, der dort entsteht, gehört irgendwann zu einem Nachlass.1

2. Acht von zehn Menschen sind täglich online

Über acht von zehn Personen in Österreich nutzen das Internet täglich oder fast täglich. Das digitale Leben ist damit kein Randphänomen mehr, sondern alltäglicher Begleiter, dessen Konten und Daten nach dem Tod weiterbestehen.2

3. 65 Prozent nutzen soziale Netzwerke

Rund 65 Prozent der Personen in Österreich nutzten 2024 soziale Netzwerke. Jedes dieser Profile, von Facebook bis Instagram, ist ein digitaler Vermögenswert, der ohne Vorsorge nach dem Tod oft ungeklärt im Netz zurückbleibt.3

Wenn die Toten die Lebenden überholen

Der digitale Nachlass ist längst ein globales Massenphänomen. Eine vielzitierte Studie der Universität Oxford zeigt, welche Dimension allein die Konten Verstorbener erreichen.

4. 1,4 Milliarden tote Facebook-Konten bis 2100

Forscher des Oxford Internet Institute berechneten 2019, dass auf Basis der Nutzerzahlen von 2018 mindestens 1,4 Milliarden Facebook-Mitglieder bis zum Jahr 2100 sterben werden. Schon heute türmen sich die Profile Verstorbener zu einem digitalen Friedhof auf.4

5. Ab 2070 könnten Tote auf Facebook in der Mehrheit sein

Im konservativen Szenario der Oxford-Studie könnte die Zahl der verstorbenen Nutzer jene der lebenden bereits um das Jahr 2070 übersteigen. Bei weiterem Wachstum wären bis Ende des Jahrhunderts sogar bis zu 4,9 Milliarden Konten von Verstorbenen denkbar.5

Kaum jemand sorgt vor

Trotz des riesigen digitalen Fußabdrucks regeln die wenigsten Menschen, was mit ihren Konten geschehen soll. Im deutschsprachigen Raum zeigt sich ein deutlicher Vorsorgemangel.

6. Nur 37 Prozent regeln ihren digitalen Nachlass

Laut einer repräsentativen Bitkom-Befragung in Deutschland aus dem Jahr 2023 haben nur 37 Prozent ganz oder teilweise festgelegt, was mit ihren Online-Konten, Profilen und Geräten nach dem Tod geschehen soll. Die große Mehrheit überlässt diese Frage dem Zufall.6

7. 80 Prozent haben gar nichts geregelt

Eine frühere Bitkom-Studie aus dem Jahr 2017 ergab, dass 80 Prozent der Befragten ihren digitalen Nachlass überhaupt nicht geregelt hatten. Bei den 14- bis 29-Jährigen waren es sogar 88 Prozent, gerade jene Gruppe also, die am intensivsten online lebt.7

8. Nur 13 Prozent treffen eine testamentarische Regelung

Selbst unter jenen, die überhaupt vorsorgen, greift kaum jemand zum Testament: Nur 13 Prozent verankern ihren digitalen Nachlass in einer letztwilligen Verfügung. Dabei bietet gerade das Testament die rechtssicherste Form, Wünsche festzuhalten.8

Das Problem für die Hinterbliebenen

Fehlt die Vorsorge, stehen Angehörige vor verschlossenen Konten, laufenden Kosten und einem Datendschungel. Schon zu Lebzeiten zeigt sich, wie schwierig der Umgang mit Online-Konten ist.

9. 4,4 Millionen Österreicher legten Konten für Gratis-Dienste an

Rund 4,4 Millionen Personen in Österreich haben jemals einen Online-Account erstellt oder sich registriert, um kostenlose Apps oder Dienste zu nutzen. Jedes dieser Konten muss im Todesfall von den Hinterbliebenen aufgespürt und verwaltet werden.9

10. Schon Lebende scheitern am Löschen von Konten

Von jenen, die 2024 versuchten, ein Online-Konto zu löschen, stießen 5 Prozent dabei auf Probleme. Wenn schon der Inhaber selbst an der Löschung scheitert, ist die Aufgabe für trauernde Angehörige ohne Zugangsdaten umso schwieriger.10

11. Dokumentierte Liste gilt als wichtigster erster Schritt

Die Internet Service Providers Austria (ISPA) empfehlen, eine Liste aller Online-Dienste samt Zugangsdaten anzulegen und regelmäßig zu pflegen. Diese Dokumentation gilt als der erste und wichtigste Schritt der digitalen Vorsorge und erspart Erben Unsicherheit.11

Die Rechtslage in Österreich

Anders als oft vermutet verschwindet der digitale Nachlass nicht im rechtsfreien Raum. Das österreichische Erbrecht erfasst ihn, auch wenn ein eigenes Gesetz fehlt.

12. Der digitale Nachlass fällt in die Verlassenschaft

In Österreich gibt es keine Sonderregeln für digitale Inhalte, daher gelten die allgemeinen erbrechtlichen Bestimmungen des ABGB. Online-Profile und digitale Daten zählen damit grundsätzlich zur Verlassenschaft und gehen auf die Erben über.12

13. Höchstgerichtliche Klärung fehlt bislang

Während in Deutschland der Bundesgerichtshof 2018 die Vererbbarkeit von Social-Media-Profilen bestätigt hat, fehlt in Österreich eine entsprechende höchstgerichtliche Entscheidung. Für Angehörige bedeutet das in der Praxis oft erhebliche Unsicherheit.13

Was die Plattformen anbieten

Die großen Anbieter haben eigene Werkzeuge geschaffen, mit denen Nutzer schon zu Lebzeiten festlegen können, wer nach dem Tod auf ihr Konto zugreifen darf.

14. Google: bis zu zehn Vertrauenspersonen festlegen

Mit dem Kontoinaktivität-Manager von Google lassen sich bis zu zehn Vertrauenspersonen benennen, die nach einer selbst gewählten Inaktivität von 3, 6, 12 oder 18 Monaten benachrichtigt werden und Daten erhalten können. So bleibt der Zugriff geregelt.14

15. Apple-Nachlasskontakt braucht Zugriffsschlüssel und Sterbeurkunde

Beim Apple-Nachlasskontakt benötigt die benannte Person zwei Dinge, um Zugriff zu erhalten: den beim Einrichten erzeugten Zugriffsschlüssel und die Sterbeurkunde. Ohne den vorab geteilten Schlüssel bleiben Fotos, Nachrichten und Backups gesperrt.15

16. Facebook bietet Gedenkzustand und Nachlasskontakt

Facebook kann Konten Verstorbener in einen Gedenkzustand versetzen, bei dem das Profil erhalten bleibt, aber nicht mehr verändert wird. Ein vorab benannter Nachlasskontakt darf dann begrenzte Aufgaben übernehmen, etwa einen Beitrag anheften.16

Digitale Werte gehen real verloren

Digitaler Nachlass ist nicht nur Erinnerung, sondern oft echtes Vermögen. Besonders Kryptowährungen zeigen, wie schnell Werte für immer verschwinden, wenn niemand den Schlüssel kennt.

17. Bis zu 3,7 Millionen Bitcoin gelten als verloren

Schätzungen zufolge sind zwischen 2,3 und 3,7 Millionen Bitcoin dauerhaft verloren, das entspricht etwa 11 bis 18 Prozent der maximalen Gesamtmenge. Hauptursache sind verlorene oder nie weitergegebene private Schlüssel, oft nach dem Tod der Inhaber.17

18. Über 300.000 Österreicher besitzen Krypto-Vermögen

Nach Angaben der Österreichischen Notariatskammer besitzen über 300.000 Menschen in Österreich Krypto-Vermögen wie Bitcoin oder Ethereum. Ohne dokumentierte Zugangsdaten ist dieses Vermögen im Todesfall für die Erben praktisch unauffindbar.18

19. 14 Prozent haben bereits in Krypto investiert

Laut einer Erhebung des Handelsverbands mit MindTake Research haben 14 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher bereits in Bitcoin und Co. investiert. Ein wachsender Teil der Bevölkerung hält damit Vermögenswerte, die zwingend Vorsorge erfordern.19

So sorgen Sie richtig vor

Vorsorge für den digitalen Nachlass ist mit wenigen Schritten möglich. Wichtig ist, sie rechtssicher mit der übrigen Nachlassplanung zu verbinden.

20. Eine Vertrauensperson benennen die meisten Vorsorgenden

Unter jenen, die ihren digitalen Nachlass regeln, haben 83 Prozent eine Vertrauensperson benannt. Das Festlegen einer konkreten Person, idealerweise per Vollmacht über den Tod hinaus, ist der wirksamste Hebel, um späteren Streit zu vermeiden.20

21. Passwörter gehören nicht ins Testament selbst

Fachleute raten, sensible Daten wie Passwörter nicht direkt im Testament festzuhalten, da dieses im Verlassenschaftsverfahren mehreren Personen zugänglich wird. Besser ist eine getrennt verwahrte Liste, auf die das Testament lediglich verweist.21

Der digitale Nachlass gehört zu einer durchdachten Vorsorge dazu. Wer seine Online-Konten regelt und seine Wünsche in einem Testament festhält, erspart den Hinterbliebenen verschlossene Konten und laufende Kosten. Wer einen geführten Einstieg sucht, kann unseren Testament-Generator nutzen oder sich in den Beiträgen Testament-Vorlage, Wie viele haben ein Testament? und Erbstreit Statistiken einlesen.

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Häufig gestellte Fragen

Was passiert mit Online-Konten nach dem Tod in Österreich?

Digitale Konten und Verträge gehen wie das übrige Vermögen auf die Erben über. Diese können Zugang verlangen, brauchen dafür in der Praxis aber die Zugangsdaten oder einen Nachweis der Erbenstellung. Viele Plattformen bieten eigene Nachlassverfahren an.

Wie regle ich meinen digitalen Nachlass?

Erstellen Sie eine Liste aller wichtigen Konten und Zugangsdaten, hinterlegen Sie sie sicher (etwa in einem Passwort-Manager) und bestimmen Sie in einer Vollmacht oder im Testament eine Vertrauensperson. So können Hinterbliebene Konten schließen und Daten sichern.

Quellenverzeichnis

  1. 1Statistik Austria (statistik.at)
  2. 2Statistik Austria (statistik.at)
  3. 3Statistik Austria (statistik.at)
  4. 4EurekAlert / Oxford Internet Institute (eurekalert.org)
  5. 5EurekAlert / Oxford Internet Institute (eurekalert.org)
  6. 6Bitkom (bitkom.org)
  7. 7Bitkom (bitkom.org)
  8. 8Bitkom (bitkom.org)
  9. 9Statistik Austria (statistik.at)
  10. 10Statistik Austria (statistik.at)
  11. 11ISPA (ispa.at)
  12. 12Österreichische Notariatskammer (ihr-notariat.at)
  13. 13Österreichische Notariatskammer (ihr-notariat.at)
  14. 14Google (support.google.com)
  15. 15Apple Support (support.apple.com)
  16. 16Facebook Hilfebereich (facebook.com)
  17. 17Ledger Academy (ledger.com)
  18. 18Österreichische Notariatskammer (ihr-notariat.at)
  19. 19Handelsverband / MindTake Research (handelsverband.at)
  20. 20Bitkom (bitkom.org)
  21. 21Österreichische Notariatskammer (ihr-notariat.at)
Max Kuch

Über den Autor

Max Kuch

Max Kuch beschäftigt sich seit Jahren mit Erbrecht, Nachlassplanung und Verbraucherthemen rund um das Vererben. Für Testamenteinfach sichtet und bündelt er offizielle Daten und repräsentative Studien, hier etwa von Statistik Austria, der Österreichischen Notariatskammer, der ISPA und des Oxford Internet Institute, und bereitet die Zahlen verständlich auf.

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Häufig gestellte Fragen

Der Entwurf selbst ist eine Formulierungshilfe und noch nicht rechtsgültig. Ein eigenhändiges Testament wird erst gültig, wenn es vom Erblasser vollständig eigenhändig (handschriftlich) geschrieben und mit Vor- und Nachname unterschrieben wird (§ 578 ABGB). Ort und Datum sind in Österreich nicht zwingend, werden aber dringend empfohlen. Unser Entwurf dient als Vorlage zum Abschreiben.

Das österreichische Erbrecht verlangt für ein eigenhändiges Testament (§ 578 ABGB), dass der gesamte Text vom Erblasser selbst handschriftlich geschrieben und unterschrieben wird. Ein am Computer geschriebener Text ist ohne Notar oder ohne drei gleichzeitig anwesende Zeugen (fremdhändiges Testament nach § 579 ABGB) ungültig.

Der Pflichtteil ist der gesetzlich garantierte Mindestanteil am Nachlass für nahe Angehörige. Pflichtteilsberechtigt sind in Österreich nur Nachkommen (Kinder, Enkel) und der Ehepartner bzw. eingetragene Partner. Eltern sind seit der Erbrechtsreform 2017 nicht mehr pflichtteilsberechtigt. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Bei langjähriger Entfremdung kann er nach § 776 ABGB um bis zu 50 % gemindert werden.

Am sichersten ist die Hinterlegung beim Notar mit Eintragung im Österreichischen Zentralen Testamentsregister (ÖZTR). So wird Ihr Testament im Verlassenschaftsverfahren automatisch gefunden. Alternativ können Sie es zu Hause aufbewahren und eine Vertrauensperson über den Aufbewahrungsort informieren.

Ehepartner oder eingetragene Partner können ein gemeinschaftliches Testament errichten und sich gegenseitig als Erben einsetzen (§§ 1248–1254 ABGB). In Deutschland wird dies als "Berliner Testament" bezeichnet. Die wechselbezüglichen Verfügungen sind für den überlebenden Partner bindend. Ein Widerruf zu Lebzeiten beider Partner ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Ja, jederzeit. Sie können Ihr Testament ändern, ergänzen oder komplett widerrufen. Dazu schreiben Sie einfach ein neues eigenhändiges Testament und widerrufen darin das alte ausdrücklich.

Nein. In Österreich gibt es seit 2008 keine Erbschafts- und Schenkungssteuer mehr. Bei der Übertragung von Liegenschaften fällt allerdings Grunderwerbsteuer an, die für nahe Angehörige nach einem gestaffelten Tarif berechnet wird (0,5 % bis 250.000 €, 2 % bis 400.000 €, 3,5 % darüber).

Nein. Unser Service erstellt einen Testamentsentwurf als Formulierungshilfe. Bei komplexen Vermögensverhältnissen, Unternehmensbesitz oder Patchwork-Familien empfehlen wir zusätzlich die Beratung durch einen Rechtsanwalt für Erbrecht oder einen Notar.

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