Wie oft streiten Familien ums Erbe? Österreich (Erbstreit Statistiken)

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Wie oft kommt es in Österreich zum Streit ums Erbe? In mehr als jeder dritten Familie hat das Thema Erbe bereits zu Streit geführt, und eine klare Mehrheit ist überzeugt, dass Erben Familien eher zerreißt als verbindet. Die häufigste Wurzel des Problems ist ein fehlendes Testament, denn erst zwei von zehn Österreicherinnen und Österreichern haben eines verfasst.

Kurz zusammengefasst

In Österreich hat in mehr als jeder dritten Familie das Thema Erbe bereits zu Streit geführt. Eine Mehrheit ist überzeugt, dass Erben Familien eher zerreißt als verbindet. Häufigste Ursache ist ein fehlendes Testament: Erst rund 2 von 10 Österreichern haben eines. Ein klares, formgültiges Testament ist der wirksamste Schutz vor Erbstreit.

Diese Seite bündelt die wichtigsten Statistiken zum Erbstreit in Österreich: wie verbreitet er ist, woran er sich entzündet, wie lange Konflikte im Verlassenschaftsverfahren dauern und was sie kosten, und wie sich Streit vermeiden lässt. Jede Zahl ist mit einer Quelle verlinkt, die Sie am Ende der Seite finden. Stand: Mai 2026.

Wie verbreitet Erbstreit in Österreich ist

Erben ist in Österreich häufig ein emotionales Minenfeld. Repräsentative Umfragedaten zeigen, dass Konflikte ums Erbe keine Ausnahme sind, sondern viele Familien betreffen.

1. Bei 36 Prozent führte das Erbe schon zu Familienstreit

In einer repräsentativen Ipsos-Studie im Auftrag von Helvetia gaben 36 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher an, dass das Thema Erbe in ihrer Familie bereits zu Streitigkeiten geführt hat. Die Befragung lief im Sommer 2025 mit 1.000 Personen zwischen 18 und 70 Jahren.1

2. 73 Prozent finden, Erben zerreißt Familien eher

Eine deutliche Mehrheit von 73 Prozent der Befragten ist überzeugt, dass Erbschaften Familien eher zerreißen als verbinden. Das Erbe gilt damit für viele weniger als Geschenk denn als Quelle von Zwietracht.2

3. 26 Prozent fürchten, ein Erbe spaltet die Familie

Mehr als ein Viertel der Befragten (26 Prozent) hat konkrete Angst, dass ein Erbe die eigene Familie auseinanderbringen könnte. Die Sorge vor Streit ist also nicht nur Rückblick, sondern auch eine vorausschauende Befürchtung.3

4. Über ein Drittel der Österreicher hat bereits geerbt

36 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher haben laut der Helvetia-Studie schon einmal geerbt. Bei den künftig anstehenden Erbfällen wächst damit auch das Konfliktpotenzial in vielen Familien weiter.4

Regionale Unterschiede beim Erbstreit

Die Helvetia-Studie wurde regional ausgewertet. In manchen Bundesländern liegt die Streithäufigkeit deutlich über dem österreichischen Schnitt.

5. In Niederösterreich stritt fast jede zweite Familie

In Niederösterreich gab es in 47 Prozent der Familien bereits Streit wegen eines Erbes, österreichweit sind es 36 Prozent. Das ist mit Abstand der höchste regionale Wert in der Erhebung.5

6. 31 Prozent der Niederösterreicher würden den Kontakt abbrechen

Würden sie sich bei einem Erbe übergangen fühlen, würden in Niederösterreich 31 Prozent den Kontakt zur Familie abbrechen, österreichweit 22 Prozent. Erbstreit hat damit oft handfeste Folgen für die Familienbande.6

7. In Tirol berichten 39 Prozent von Erbstreit

In Tirol gaben 39 Prozent der Befragten an, dass es in der Familie schon Streit ums Erbe gab, etwas mehr als die 36 Prozent im Bundesschnitt. Zugleich meinen in Tirol sogar 85 Prozent, dass Erben Familien eher zerreißt als verbindet.7

Die Hauptursachen für Erbstreit

Streit entsteht selten zufällig. Fehlende Regelungen, schwer teilbares Vermögen und verletzte Pflichtteile sind die typischen Auslöser.

8. Nur 2 von 10 Österreichern haben ein Testament

Obwohl sich 82 Prozent wünschen, ihr Erbe individuell zu regeln statt es dem Gesetz zu überlassen, haben erst zwei von zehn Österreicherinnen und Österreichern ein Testament verfasst. Ohne letztwillige Verfügung greift die gesetzliche Erbfolge, was ein zentraler Streitauslöser ist.8

9. 16 Prozent wollen nie ein Testament errichten

16 Prozent der Befragten planen, nie ein Testament zu errichten. Damit bleibt ein erheblicher Teil der künftigen Nachlässe ungeregelt und der gesetzlichen Erbfolge mit ihrem hohen Streitrisiko überlassen.9

10. Immobilien sind in jedem zweiten Erbfall im Spiel

51 Prozent der Erbschaften umfassen Immobilien, knapp hinter Geld und Finanzprodukten mit 54 Prozent. Gerade unteilbares Vermögen wie ein Haus ist ein klassischer Zündstoff, weil die Frage offen bleibt, wer es bekommt und wer wie ausbezahlt wird.10

11. Gutachten weichen oft um 30 bis 50 Prozent ab

Bei Immobilien und Unternehmen liegen Bewertungen je nach Methode und Partei oft um 30 bis 50 Prozent auseinander. Diese Differenz beim Wert des Nachlasses ist laut Erbrechtspraxis eine der sechs häufigsten Streitursachen.11

Erbstreit vor Gericht und im Verlassenschaftsverfahren

Jeder Nachlass läuft in Österreich über ein Verlassenschaftsverfahren beim Bezirksgericht, abgewickelt vom Notar als Gerichtskommissär. Ein Teil davon endet im offenen Streit.

12. Rund 15 Prozent der Verfahren enden streitig

Etwa 15 Prozent aller Verlassenschaftsverfahren in Österreich enden mit widerstreitenden Erbantrittserklärungen, also mit offenem Streit darüber, wer Erbe ist. In diesen Fällen muss das Gericht nach einem Beweisverfahren entscheiden.12

13. Eine Pflichtteilsklage dauert 12 bis 18 Monate

Eine Pflichtteilsklage zieht sich in erster Instanz meist über 12 bis 18 Monate. Eine Erbschaftsklage mit Berufung kann sogar 24 bis 48 Monate in Anspruch nehmen.13

14. Strittige Verfahren dauern ein bis zwei Jahre

Während ein einfaches Verlassenschaftsverfahren in rund drei bis sechs Monaten abgeschlossen ist, ziehen sich strittige oder komplexe Fälle über ein bis zwei Jahre oder länger. Verfahren mit Immobilien liegen typischerweise bei sechs bis zwölf Monaten.14

Was Erbstreit kostet

Ein eskalierter Erbstreit ist teuer. Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten summieren sich rasch zu einem erheblichen Anteil des Streitwerts.

15. Anwaltskosten von 18.000 bis 28.000 Euro pro Partei

Bei einem Pflichtteilsstreit mit einem Streitwert von 200.000 Euro liegen die Anwaltshonorare in erster Instanz pro Partei zwischen 18.000 und 28.000 Euro, dazu kommen Gerichtsgebühren von rund 4.200 Euro. Ein gerichtliches Immobiliengutachten schlägt mit weiteren 4.000 bis 8.000 Euro zu Buche.15

16. Gerichtsstreit verschlingt 16.000 bis über 35.000 Euro

Bei einem Nachlass von 300.000 Euro kostet ein voller Gerichtsstreit insgesamt 16.000 bis über 35.000 Euro, eine Mediation hingegen nur 4.500 bis 11.000 Euro. Die außergerichtliche Lösung spart damit 50 bis 70 Prozent der Kosten.16

17. Gerichtsgebühr von 5 Promille des Nachlasses

Allein die Gerichtsgebühr im Verlassenschaftsverfahren beträgt 5 Promille des reinen Verlassenschaftsvermögens, mindestens aber 95 Euro. Bei einem Nachlass von 300.000 Euro sind das rund 1.500 Euro, dazu kommen Notarkosten von etwa 3.000 bis 5.000 Euro.17

Vorsorge gegen Streit und die große Erbwelle

Klare Regelungen und Mediation können Streit verhindern. Das wird umso wichtiger, je größer die Vermögen werden, die in den nächsten Jahrzehnten in Österreich vererbt werden.

18. Mediation im Erbrecht ist zu 70 bis 80 Prozent erfolgreich

Eine Mediation im Erbrecht führt in 70 bis 80 Prozent der Fälle zu einer Einigung und dauert meist nur 3 bis 8 Sitzungen, also rund 6 bis 12 Wochen. Ein Gerichtsstreit zieht sich dagegen über 1 bis 3 Jahre.18

19. 38 Prozent wollen mit Testament Streit vermeiden

38 Prozent der ab 40-Jährigen geben in einer Notariats-Studie an, dass sie mit einem Testament Streit in der Familie ums Erbe verhindern wollen. Die Hälfte der Befragten lässt sich dabei von einer Notarin oder einem Notar beraten.19

20. Über 800 Milliarden Euro werden in 30 Jahren vererbt

In den kommenden 30 Jahren werden in Österreich über 800 Milliarden Euro steuerfrei vererbt, das jährliche Erbvolumen verdoppelt sich dabei mehr als. Diese Erbwelle vergrößert den Einsatz und damit auch das Streitpotenzial in vielen Familien erheblich.20

21. 84 Prozent der Milliardäre haben ihr Vermögen geerbt

84 Prozent der österreichischen Milliardärinnen und Milliardäre haben ihr Vermögen geerbt und nicht selbst erwirtschaftet. Das unterstreicht, wie stark Vermögen in Österreich über Erbschaften weitergegeben wird, und wie hoch der Einsatz bei großen Nachlässen ist.21

Was unabhängige Quellen zum Erbstreit in Österreich zeigen

Offizielle Statistiken und wissenschaftliche Studien bestätigen das große Konflikt- und Erbvolumen, um das in Österreich gestritten wird.

22. 87.902 Sterbefälle ergeben jährlich ebenso viele Erbfälle

Laut Statistik Austria starben in Österreich im Jahr 2025 rund 87.902 Personen, ein Rückgang von 0,7 Prozent gegenüber 2024. Jeder dieser Sterbefälle löst ein Verlassenschaftsverfahren aus, womit Jahr für Jahr Zehntausende Nachlässe abzuwickeln sind und entsprechend viele Familien vor der Frage der Aufteilung stehen.22

23. Der Median der Nachlässe liegt bei 0 Euro

Eine Auswertung tausender Wiener Verlassenschaftsakten aus den Jahren 2014 bis 2019 durch die Stadt Wien zeigt, dass rund die Hälfte der Verlassenschaften kein positives Nachlassvermögen aufweist, der Median liegt bei 0 Euro. Zugleich entfallen etwa 39 Prozent des gesamten Nachlassvermögens auf nur 1 Prozent der Todesfälle, was den hohen Einsatz bei großen Nachlässen verdeutlicht.23

24. Die mittlere Erbschaft steigt von 20.000 auf 33.000 Euro

Eine Modellschätzung der Arbeiterkammer Wien beziffert die mittlere Erbschaft 2025 auf rund 20.000 Euro, bis 2050 soll sie auf etwa 33.000 Euro steigen. Das jährliche Erbvolumen nimmt der Studie zufolge von rund 21,5 auf 40,8 Milliarden Euro zu und verdoppelt sich damit nahezu, wobei sich der Großteil auf das oberste Perzentil konzentriert.24

25. 62 Prozent der Haushalte haben noch nie etwas geerbt

Laut dem vom ORF berichteten Household Finance and Consumption Survey der Oesterreichischen Nationalbank haben 62 Prozent der österreichischen Haushalte noch nie etwas geerbt. Vermögen aus Erbschaften ist damit sehr ungleich verteilt, was den Konflikt um die wenigen großen Nachlässe zusätzlich verschärft.25

26. Nur 11 Prozent der 30- bis 39-Jährigen haben ein Testament

Eine im Auftrag der Notariatskammer von marketagent durchgeführte Befragung von 1.500 Österreicherinnen und Österreichern ergab, dass rund 20 Prozent ein Testament verfasst haben. Mit dem Alter steigt der Anteil deutlich an, von 11 Prozent bei den 30- bis 39-Jährigen auf fast 36 Prozent bei den 60- bis 69-Jährigen.26

Die meisten Erbkonflikte sind vermeidbar. Ein klares Testament regelt, wer was erbt, und nimmt der Erbengemeinschaft den Zündstoff. Wer einen geführten Einstieg sucht, kann unseren Testament-Generator nutzen oder sich in den Beiträgen Wie viele haben ein Testament?, Testament-Vorlage und Gesetzliche Erbfolge einlesen.

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Häufig gestellte Fragen

Wie häufig ist Erbstreit in Österreich?

In mehr als jeder dritten Familie hat das Erbe schon zu Streit geführt. Die häufigste Ursache ist ein fehlendes oder unklares Testament, gefolgt von ungleicher Behandlung der Kinder und Streit um Immobilien.

Wie verhindere ich Streit ums Erbe?

Der wirksamste Schutz ist ein klares, formgültiges Testament, das Erben und Vermächtnisse eindeutig regelt. Ergänzend helfen ein Pflichtteilsverzicht zu Lebzeiten, dokumentierte Schenkungen und offene Gespräche in der Familie.

Quellenverzeichnis

  1. 1Helvetia / Ipsos (helvetia.com)
  2. 2Helvetia / Ipsos (rechteasy.at)
  3. 3Helvetia / Ipsos (helvetia.com)
  4. 4Helvetia / Ipsos (rechteasy.at)
  5. 5Helvetia / Ipsos (noen.at)
  6. 6Helvetia / Ipsos (noen.at)
  7. 7Helvetia / Ipsos (meinbezirk.at)
  8. 8Helvetia / Ipsos (helvetia.com)
  9. 9Helvetia / Ipsos (rechteasy.at)
  10. 10Helvetia / Ipsos (helvetia.com)
  11. 11Brandauer Rechtsanwälte (brandauer-rechtsanwaelte.at)
  12. 12Brandauer Rechtsanwälte (brandauer-rechtsanwaelte.at)
  13. 13Brandauer Rechtsanwälte (brandauer-rechtsanwaelte.at)
  14. 14Brandauer Rechtsanwälte (brandauer-rechtsanwaelte.at)
  15. 15Brandauer Rechtsanwälte (brandauer-rechtsanwaelte.at)
  16. 16Brandauer Rechtsanwälte (brandauer-rechtsanwaelte.at)
  17. 17Brandauer Rechtsanwälte (brandauer-rechtsanwaelte.at)
  18. 18Brandauer Rechtsanwälte (brandauer-rechtsanwaelte.at)
  19. 19Österreichische Notariatskammer (ihr-notariat.at)
  20. 20Momentum Institut (momentum-institut.at)
  21. 21Momentum Institut (momentum-institut.at)
  22. 22Statistik Austria (statistik.at)
  23. 23Stadt Wien (MA 23) (wien.gv.at)
  24. 24Arbeiterkammer Wien (Wirtschaft und Gesellschaft) (akwien.at)
  25. 25ORF (orf.at)
  26. 26Notariatskammer für Salzburg (notariatskammer.at)
Max Kuch

Über den Autor

Max Kuch

Max Kuch beschäftigt sich seit Jahren mit Erbrecht, Nachlassplanung und Verbraucherthemen rund um das Vererben. Für Testamenteinfach sichtet und bündelt er repräsentative Studien und offizielle Daten, hier etwa der Ipsos-Erbstudie für Helvetia, der Österreichischen Notariatskammer und des Momentum Instituts, und bereitet die Zahlen verständlich auf.

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Häufig gestellte Fragen

Der Entwurf selbst ist eine Formulierungshilfe und noch nicht rechtsgültig. Ein eigenhändiges Testament wird erst gültig, wenn es vom Erblasser vollständig eigenhändig (handschriftlich) geschrieben und mit Vor- und Nachname unterschrieben wird (§ 578 ABGB). Ort und Datum sind in Österreich nicht zwingend, werden aber dringend empfohlen. Unser Entwurf dient als Vorlage zum Abschreiben.

Das österreichische Erbrecht verlangt für ein eigenhändiges Testament (§ 578 ABGB), dass der gesamte Text vom Erblasser selbst handschriftlich geschrieben und unterschrieben wird. Ein am Computer geschriebener Text ist ohne Notar oder ohne drei gleichzeitig anwesende Zeugen (fremdhändiges Testament nach § 579 ABGB) ungültig.

Der Pflichtteil ist der gesetzlich garantierte Mindestanteil am Nachlass für nahe Angehörige. Pflichtteilsberechtigt sind in Österreich nur Nachkommen (Kinder, Enkel) und der Ehepartner bzw. eingetragene Partner. Eltern sind seit der Erbrechtsreform 2017 nicht mehr pflichtteilsberechtigt. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Bei langjähriger Entfremdung kann er nach § 776 ABGB um bis zu 50 % gemindert werden.

Am sichersten ist die Hinterlegung beim Notar mit Eintragung im Österreichischen Zentralen Testamentsregister (ÖZTR). So wird Ihr Testament im Verlassenschaftsverfahren automatisch gefunden. Alternativ können Sie es zu Hause aufbewahren und eine Vertrauensperson über den Aufbewahrungsort informieren.

Ehepartner oder eingetragene Partner können ein gemeinschaftliches Testament errichten und sich gegenseitig als Erben einsetzen (§§ 1248–1254 ABGB). In Deutschland wird dies als "Berliner Testament" bezeichnet. Die wechselbezüglichen Verfügungen sind für den überlebenden Partner bindend. Ein Widerruf zu Lebzeiten beider Partner ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Ja, jederzeit. Sie können Ihr Testament ändern, ergänzen oder komplett widerrufen. Dazu schreiben Sie einfach ein neues eigenhändiges Testament und widerrufen darin das alte ausdrücklich.

Nein. In Österreich gibt es seit 2008 keine Erbschafts- und Schenkungssteuer mehr. Bei der Übertragung von Liegenschaften fällt allerdings Grunderwerbsteuer an, die für nahe Angehörige nach einem gestaffelten Tarif berechnet wird (0,5 % bis 250.000 €, 2 % bis 400.000 €, 3,5 % darüber).

Nein. Unser Service erstellt einen Testamentsentwurf als Formulierungshilfe. Bei komplexen Vermögensverhältnissen, Unternehmensbesitz oder Patchwork-Familien empfehlen wir zusätzlich die Beratung durch einen Rechtsanwalt für Erbrecht oder einen Notar.

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