Wie viele Menschen sterben allein? (Statistiken Österreich)

· Veröffentlicht am · Aktualisiert am

Wie viele Menschen sterben heute allein? In Österreich werden es immer mehr, denn das Alleinleben ist längst zur Normalität geworden: Rund 1,6 Millionen Menschen wohnen in einem Einpersonenhaushalt, und bei den über 64-Jährigen lebt mehr als jeder Dritte ohne festen Mitbewohner. Wer ohne Angehörige stirbt, hinterlässt oft niemanden, der sich kümmert, weder um die Bestattung noch um den Nachlass.

Kurz zusammengefasst

In Österreich leben rund 1,6 Millionen Menschen in einem Einpersonenhaushalt, bei den über 64-Jährigen mehr als jeder Dritte. Wer ohne Angehörige stirbt, hinterlässt oft niemanden, der sich um Bestattung und Nachlass kümmert. Findet sich kein Erbe, fällt der Nachlass nach dem Verlassenschaftsverfahren an den Staat (Heimfall). Ein Testament verhindert diesen Heimfall.

Diese Seite bündelt die wichtigsten Statistiken zum Alleinleben und einsamen Sterben in Österreich: wie viele Menschen allein leben, wie verbreitet Einsamkeit im Alter ist, wie oft die öffentliche Hand eine Sozialbestattung übernehmen muss, wie häufig erblose Verlassenschaften am Ende an den Bund fallen und wie sich mit einem Testament vorsorgen lässt. Jede Zahl ist mit einer Quelle verlinkt, die Sie am Ende der Seite finden.

Immer mehr Menschen leben allein

Das Alleinleben ist in Österreich längst kein Randphänomen mehr, sondern betrifft fast jeden fünften Menschen im Land. Besonders im höheren Alter prägt es den Alltag.

1. 1,6 Millionen Menschen in Österreich leben allein

Im Jahr 2024 lebten rund 1,6 Millionen Menschen in Österreich in einem Einpersonenhaushalt, das sind 17,8 Prozent der Bevölkerung. Zwanzig Jahre zuvor lag dieser Anteil noch bei 14,6 Prozent.1

2. Über 600.000 Alleinlebende sind älter als 64 Jahre

Die größte Gruppe unter den Alleinlebenden bilden Menschen über 64 Jahre, im Jahr 2024 waren das rund 605.000 Personen oder 34,3 Prozent dieser Altersgruppe. Das Alleinleben verdichtet sich also deutlich mit zunehmendem Alter.2

3. Mehr als zwei Drittel der älteren Alleinlebenden sind Frauen

Von den über 64-jährigen Alleinlebenden waren rund 425.000 Frauen, also mehr als zwei Drittel. Frauen ab 65 Jahren bleiben damit die größte Gruppe jener Menschen, die ihren Alltag allein bewältigen.3

Ein Trend, der sich verstärkt

Die Entwicklung ist kein kurzfristiger Ausschlag. Prognosen von Statistik Austria zeigen, dass die Zahl der allein lebenden Menschen weiter steigen wird.

4. Bis 2050 fast jeder zweite Haushalt ein Einpersonenhaushalt

Nach der Haushaltsprognose von Statistik Austria werden Einpersonenhaushalte bis zum Jahr 2050 auf 43,6 Prozent aller Haushalte steigen, gegenüber 38,8 Prozent im Jahr 2023. Verantwortlich dafür ist vor allem die Alterung der Bevölkerung.4

5. 1,88 Millionen Einpersonenhaushalte bis 2040 erwartet

Für das Jahr 2040 rechnet Statistik Austria mit rund 1,88 Millionen Einpersonenhaushalten von insgesamt etwa 4,5 Millionen Privathaushalten. Als Hauptgrund gilt, dass nach dem Tod der Partnerin oder des Partners immer mehr ältere Menschen allein zurückbleiben.5

Wenn das Alleinsein zur Einsamkeit wird

Allein zu wohnen bedeutet nicht zwangsläufig einsam zu sein. Doch eine repräsentative Studie zeigt, wie viele Menschen in Österreich das fehlende soziale Netz tatsächlich belastet.

6. Rund 700.000 Menschen fühlen sich häufig einsam

Laut einer SORA-Studie im Auftrag der Caritas fühlen sich rund 700.000 Menschen in Österreich häufig einsam, das entspricht etwa 20 Prozent der Befragten. Mehr als vier von zehn Personen geben an, sich zumindest manchmal einsam zu fühlen.6

7. 31 Prozent der über 65-Jährigen sind häufig einsam

Unter den Menschen ab 65 Jahren berichten 31 Prozent, sich häufig einsam zu fühlen, deutlich mehr als im Durchschnitt aller Altersgruppen. Einsamkeit trifft damit besonders jene, die ohnehin am häufigsten allein leben.7

Wenn niemand mehr da ist: das Sozialbegräbnis

Stirbt ein Mensch, ohne dass Angehörige gefunden werden oder die Kosten tragen können, übernimmt die öffentliche Hand die Bestattung. Die Zahl solcher Fälle steigt.

8. 150 bis 200 Sozialbestattungen pro Jahr allein in Graz

In Graz werden jährlich rund 150 bis 200 Sozialbestattungen durchgeführt, das sind zwischen fünf und sieben Prozent aller Sterbefälle der Stadt. In den vergangenen Jahren ist diese Zahl um rund 20 Prozent gestiegen.8

9. Kein Angehöriger, keine Mittel: dann zahlt die Gemeinde

Eine Sozialbestattung wird durchgeführt, wenn die Bestattungskosten weder aus dem Vermögen der verstorbenen Person noch von Angehörigen gedeckt werden können, oder wenn überhaupt keine Angehörigen auffindbar sind. Die Kosten trägt dann das Land beziehungsweise die Gemeinde.9

Wenn niemand das Erbe antritt: der Staat erwirbt den Nachlass

Gibt es keine Erben und kein Testament, fällt die Verlassenschaft an die Republik. Geregelt ist das im Aneignungsrecht des Bundes.

10. § 750 ABGB: Der Bund eignet sich erblose Verlassenschaften an

Nach § 750 ABGB hat der Bund das Recht, sich eine Verlassenschaft anzueignen, wenn kein zur Erbfolge Berechtigter vorhanden ist und auch sonst niemand das Erbe erwirbt. Diese Regelung verhindert, dass ein Nachlass herrenlos bleibt.10

11. Rund eine Million Euro fließt jährlich an den Staat

Aus erblosen Verlassenschaften fließt jährlich nur knapp eine Million Euro in die Haushaltskasse des Bundes. Das Volumen der insgesamt herrenlosen Vermögenswerte in Österreich wird hingegen auf rund 200 Millionen Euro geschätzt.11

12. Bei jedem dritten Nachlass in Wien blieben nur Schulden

Eine Studie der Stadt Wien zu Verlassenschaftsakten zeigt, dass rund 33 Prozent der untersuchten Nachlässe überschuldet waren. In etwa der Hälfte aller Fälle blieb nach Abzug der Kosten nur ein geringes Erbe oder Schulden übrig.12

Vorsorge verhindert den Heimfall an den Staat

Wer kein Testament hinterlässt und keine auffindbaren Verwandten hat, überlässt sein Vermögen letztlich der Republik. Ein Testament kann das verhindern. Doch nur wenige Menschen in Österreich treffen diese Vorsorge.

13. 80 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher haben kein Testament

Laut einer Ipsos-Umfrage im Auftrag der Helvetia haben rund 80 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher kein Testament, nur zwei von zehn haben eines verfasst. Gleichzeitig wünschen sich 82 Prozent, ihr Erbe individuell zu regeln statt es dem Gesetz zu überlassen.13

14. Nur 28 Prozent der über 40-Jährigen haben vorgesorgt

Nach einer Studie der Österreichischen Notariatskammer haben nur 28 Prozent der Menschen ab 40 Jahren als bewusste Vorsorge ein Testament errichtet. Selbst bei den über 70-Jährigen liegt der Anteil erst bei 42 Prozent.14

15. 36 Prozent erlebten bereits Streit ums Erbe

36 Prozent der Befragten haben in der eigenen Familie bereits Konflikte rund um ein Erbe erlebt, und 73 Prozent meinen, Erbschaften würden Familien eher trennen als verbinden. Eine klare Regelung zu Lebzeiten kann solche Auseinandersetzungen vermeiden.15

Was weitere Quellen zum Alleinleben und einsamen Sterben zeigen

Über die bereits genannten Zahlen hinaus zeichnen weitere Auswertungen aus Österreich ein noch deutlicheres Bild von Isolation, Vorsorgekosten und gesundheitlichen Folgen.

16. Fehlende soziale Kontakte erhöhen das Sterberisiko um 77 Prozent

Das Institut für medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) verweist darauf, dass Menschen ohne soziale Kontakte ein um 77 Prozent erhöhtes Sterberisiko haben als jene mit regelmäßigen sozialen Beziehungen. Wer im Alter allein lebt, ist diesem Risiko besonders ausgesetzt.16

17. Nachfrage nach dem Besuchsdienst stieg in fünf Jahren um 34 Prozent

Wie das Oberösterreichische Rote Kreuz berichtet, ist die Zahl der vom Besuchsdienst betreuten Menschen in fünf Jahren von 1.198 auf 1.606 gestiegen, ein Plus von 34 Prozent. Rund 1.063 Freiwillige leisten dafür jährlich etwa 68.000 Stunden, um einsamen Menschen Zeit zu schenken.17

18. Rund 800 Sozialbestattungen pro Jahr allein in Wien

In Wien werden jährlich etwa 800 Sozialbestattungen durchgeführt, jede kostet die Stadt rund 2.940 Euro netto und insgesamt fallen so etwa 2,5 Millionen Euro pro Jahr an. Österreichweit sind es jährlich über 1.500 solcher Sozialbestattungen.18

19. In Oberösterreich leben mehr als 240.000 Menschen allein

Laut MeinBezirk und dem Oberösterreichischen Roten Kreuz leben in Oberösterreich mehr als 240.000 Menschen allein. In der Altersgruppe 60 plus wohnt bereits jeder Dritte in einem Einpersonenhaushalt.19

Wer ohne Testament und ohne auffindbare Verwandte stirbt, überlässt sein Lebenswerk am Ende der Republik. Schon eine letztwillige Verfügung genügt, um stattdessen einen vertrauten Menschen, Freunde oder eine gemeinnützige Organisation einzusetzen. Wer das regeln möchte, kann unseren Testament-Generator nutzen oder sich in den Beiträgen Gesetzliche Erbfolge in Österreich, Wie viele haben ein Testament? und Was Sterbende bereuen einlesen.

Diese Daten verwenden

Betreiben Sie eine Website oder schreiben Sie einen Artikel? Verlinken Sie mit diesem fertigen Snippet auf diese Auswertung:

HTML

<a href="https://testamenteinfach.at/blog/wie-viele-sterben-allein-statistiken-oesterreich/">Wie viele Menschen sterben allein? (Statistiken Österreich)</a> – Testamenteinfach

Diese Statistiken zitieren

Alle Zahlen dürfen Sie frei für eigene Artikel, Studien oder Präsentationen verwenden. Bitte mit Quellenangabe und Link auf diese Seite. Wählen Sie ein Zitierformat und kopieren Sie es mit einem Klick:

APA

Kuch, M. (2026). Wie viele Menschen sterben allein? (Statistiken Österreich). Testamenteinfach. https://testamenteinfach.at/blog/wie-viele-sterben-allein-statistiken-oesterreich/

MLA

Kuch, Max. "Wie viele Menschen sterben allein? (Statistiken Österreich)" Testamenteinfach, 2026, testamenteinfach.at/blog/wie-viele-sterben-allein-statistiken-oesterreich/

Chicago

Kuch, Max. "Wie viele Menschen sterben allein? (Statistiken Österreich)" Testamenteinfach, 2026. https://testamenteinfach.at/blog/wie-viele-sterben-allein-statistiken-oesterreich/

Häufig gestellte Fragen

Was passiert, wenn jemand ohne Angehörige stirbt?

Kümmert sich niemand, organisiert die Gemeinde ein Sozialbegräbnis. Den Nachlass wickelt das Gericht im Verlassenschaftsverfahren ab. Findet sich kein Erbe, erwirbt am Ende der Staat den Nachlass (Heimfall).

Was ist der Heimfall an den Staat?

Wenn eine Person ohne Testament und ohne auffindbare Erben stirbt, fällt ihr Nachlass an die Republik Österreich. Mit einem Testament, etwa zugunsten von Freunden oder einer gemeinnützigen Organisation, lässt sich dieser Heimfall verhindern.

Quellenverzeichnis

  1. 1ORF.at (orf.at)
  2. 2ORF.at (orf.at)
  3. 3ORF.at (orf.at)
  4. 4Statistik Austria (statistik.at)
  5. 5Statistik Austria (statistik.at)
  6. 6Caritas/SORA (news.at)
  7. 7Caritas/SORA (news.at)
  8. 8ORF Steiermark (steiermark.orf.at)
  9. 9ORF Steiermark (steiermark.orf.at)
  10. 10JUSLINE (jusline.at)
  11. 11ORF.at (newsv2.orf.at)
  12. 12Stadt Wien (MA 23) / WU Wien (wu.ac.at)
  13. 13RechtEasy.at (rechteasy.at)
  14. 14Österreichische Notariatskammer (ihr-notariat.at)
  15. 15RechtEasy.at (rechteasy.at)
  16. 16IMABE (Institut für medizinische Anthropologie und Bioethik) (imabe.org)
  17. 17Österreichisches Rotes Kreuz (Oberösterreich) (heute.at)
  18. 18Clever Bestattung (clever-bestattung.at)
  19. 19MeinBezirk / Regionalmedien Austria (meinbezirk.at)
Max Kuch

Über den Autor

Max Kuch

Max Kuch beschäftigt sich seit Jahren mit Erbrecht, Nachlassplanung und Verbraucherthemen rund um das Vererben. Für Testamenteinfach sichtet und bündelt er offizielle Daten und repräsentative Studien, hier etwa von Statistik Austria, der Caritas und SORA, dem ORF und der Österreichischen Notariatskammer, und bereitet die Zahlen verständlich auf.

Ihr persönlicher Testamentsentwurf in 15 Minuten

Beantworten Sie ein paar einfache Fragen und erhalten Sie einen auf Ihre Situation zugeschnittenen Entwurf, sofort als PDF, Word und OpenOffice.

Jetzt Testament erstellen

Personalisiert · Rechtlich fundiert · Sofort herunterladbar

Häufig gestellte Fragen

Der Entwurf selbst ist eine Formulierungshilfe und noch nicht rechtsgültig. Ein eigenhändiges Testament wird erst gültig, wenn es vom Erblasser vollständig eigenhändig (handschriftlich) geschrieben und mit Vor- und Nachname unterschrieben wird (§ 578 ABGB). Ort und Datum sind in Österreich nicht zwingend, werden aber dringend empfohlen. Unser Entwurf dient als Vorlage zum Abschreiben.

Das österreichische Erbrecht verlangt für ein eigenhändiges Testament (§ 578 ABGB), dass der gesamte Text vom Erblasser selbst handschriftlich geschrieben und unterschrieben wird. Ein am Computer geschriebener Text ist ohne Notar oder ohne drei gleichzeitig anwesende Zeugen (fremdhändiges Testament nach § 579 ABGB) ungültig.

Der Pflichtteil ist der gesetzlich garantierte Mindestanteil am Nachlass für nahe Angehörige. Pflichtteilsberechtigt sind in Österreich nur Nachkommen (Kinder, Enkel) und der Ehepartner bzw. eingetragene Partner. Eltern sind seit der Erbrechtsreform 2017 nicht mehr pflichtteilsberechtigt. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Bei langjähriger Entfremdung kann er nach § 776 ABGB um bis zu 50 % gemindert werden.

Am sichersten ist die Hinterlegung beim Notar mit Eintragung im Österreichischen Zentralen Testamentsregister (ÖZTR). So wird Ihr Testament im Verlassenschaftsverfahren automatisch gefunden. Alternativ können Sie es zu Hause aufbewahren und eine Vertrauensperson über den Aufbewahrungsort informieren.

Ehepartner oder eingetragene Partner können ein gemeinschaftliches Testament errichten und sich gegenseitig als Erben einsetzen (§§ 1248–1254 ABGB). In Deutschland wird dies als "Berliner Testament" bezeichnet. Die wechselbezüglichen Verfügungen sind für den überlebenden Partner bindend. Ein Widerruf zu Lebzeiten beider Partner ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Ja, jederzeit. Sie können Ihr Testament ändern, ergänzen oder komplett widerrufen. Dazu schreiben Sie einfach ein neues eigenhändiges Testament und widerrufen darin das alte ausdrücklich.

Nein. In Österreich gibt es seit 2008 keine Erbschafts- und Schenkungssteuer mehr. Bei der Übertragung von Liegenschaften fällt allerdings Grunderwerbsteuer an, die für nahe Angehörige nach einem gestaffelten Tarif berechnet wird (0,5 % bis 250.000 €, 2 % bis 400.000 €, 3,5 % darüber).

Nein. Unser Service erstellt einen Testamentsentwurf als Formulierungshilfe. Bei komplexen Vermögensverhältnissen, Unternehmensbesitz oder Patchwork-Familien empfehlen wir zusätzlich die Beratung durch einen Rechtsanwalt für Erbrecht oder einen Notar.

SSL-verschlüsselt

Daten sind sicher

Datenschutz

DSGVO-konform

Support

Per E-Mail erreichbar

Rechtlich fundiert

Aktuelle Rechtssprechung