Testament & Erbe in Österreich: Statistiken 2026

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In Österreich sterben jedes Jahr rund 88.000 Menschen, das jährliche Erbvolumen liegt bei rund 21,5 Milliarden Euro, und trotzdem haben nur 28 Prozent der über 40-Jährigen ein Testament. Während Österreich 2008 die Erbschaftssteuer abgeschafft hat, wachsen die Erbschaften und mit ihnen die Vermögensungleichheit.

Kurz zusammengefasst

In Österreich sterben jährlich rund 88.000 Menschen, das jährliche Erbvolumen liegt bei etwa 21,5 Milliarden Euro. Nur rund 28 Prozent der über 40-Jährigen haben ein Testament. Eine Erbschaftssteuer gibt es seit der Abschaffung 2008 nicht mehr. Etwa zwei Drittel der errichteten Testamente sind eigenhändig verfasst.

Diese Seite bündelt die wichtigsten Zahlen, Studien und Behördendaten zum Thema Testament, Erbschaft und Verlassenschaft in Österreich. Sie ist gedacht für Journalisten, Studierende, Erbrechtsinteressierte und alle, die in eigenen Texten oder Diskussionen mit belastbaren Zahlen argumentieren wollen. Jede Statistik ist mit einer primären Quelle verlinkt.

Stand: Mai 2026. Die Daten stammen von Statistik Austria, der Österreichischen Notariatskammer, dem Bundesministerium für Finanzen, dem WIFO Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung, der Initiative Vergissmeinnicht, dem Fundraising Verband Austria, dem österreichischen Justizministerium sowie weiteren Forschungseinrichtungen.

Wie viele Österreicher haben ein Testament?

Die Frage, wie viele Menschen in Österreich ein Testament haben, beantwortet vor allem die Vorsorge-Studie der Österreichischen Notariatskammer, die in Zusammenarbeit mit dem Marktforschungsinstitut IFES regelmäßig durchgeführt wird. Eine zweite belastbare Quelle ist die Studie der Initiative Vergissmeinnicht in Kooperation mit der Notariatskammer.

1. 28 Prozent der über 40-Jährigen haben ein Testament

Laut Vorsorge-Studie der Österreichischen Notariatskammer haben 28 Prozent der österreichischen Bevölkerung ab 40 Jahren ein Testament als bewusste Vorsorgemaßnahme aufgesetzt. Damit liegt Österreich auf einem ähnlichen Niveau wie Deutschland. Quelle: Österreichische Notariatskammer.

2. Bei 30- bis 39-Jährigen sind es nur 11 Prozent

Je jünger, desto seltener das Testament: Bei den 30- bis 39-Jährigen verfügen nur 11 Prozent über eine letztwillige Verfügung. In dieser Altersgruppe leben oft junge Familien, deren Vorsorgebedarf gerade durch Kinder besonders hoch wäre. Quelle: Österreichische Notariatskammer.

3. Bei den 60- bis 69-Jährigen liegt der Anteil bei rund 36 Prozent

Mit dem Alter steigt der Anteil deutlich. In der Gruppe der 60- bis 69-Jährigen haben rund 36 Prozent ein Testament errichtet. Quelle: Österreichische Notariatskammer.

4. Über 70-Jährige: 42 Prozent mit Testament

Bei den über 70-Jährigen liegt der Anteil mit Testament sogar bei 42 Prozent. Damit hat aber selbst in dieser Altersgruppe die Mehrheit keine letztwillige Verfügung getroffen. Quelle: Österreichische Notariatskammer.

5. Vergissmeinnicht-Studie: 31 Prozent über 40 mit Testament

Eine zweite Befragung von 2.000 Österreicherinnen und Österreichern, durchgeführt von der gemeinnützigen Initiative Vergissmeinnicht in Kooperation mit der Notariatskammer, kommt auf 31 Prozent der über 40-Jährigen mit Testament. Die Werte beider Studien liegen damit nah beieinander. Quelle: Fundraising Verband Austria.

Wer ein Testament selbst aufsetzen will, findet eine kostenlose, an Österreichs Recht angepasste Vorlage in unserem Beitrag Testament Vorlage Österreich.

Welche Testamentsformen werden gewählt?

Das österreichische Erbrecht nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) kennt drei Hauptformen: das eigenhändige Testament (§ 578 ABGB), das fremdhändige Testament mit drei Zeugen (§ 579 ABGB) und das öffentliche, also notarielle Testament (§ 583 ABGB). Hinzu kommt das gemeinschaftliche Testament für Ehegatten und eingetragene Partner.

6. 50 Prozent lassen sich vom Notar beraten

Wer ein Testament aufsetzt, lässt sich überdurchschnittlich oft beraten. Laut Notariatskammer-Studie holt rund die Hälfte der über 40-Jährigen mit Testament die Beratung einer Notarin oder eines Notars ein. Quelle: Notariatskammer Salzburg.

7. Eigenhändiges Testament: kostenlose, gleichwertige Form

Das eigenhändige Testament nach § 578 ABGB ist in Österreich rechtlich gleichwertig mit dem notariellen. Es kostet nichts, kann jederzeit angepasst werden und wird von Verlassenschaftsgerichten täglich akzeptiert. Mehr dazu in unserem Beitrag Testament ohne Notar. Quelle: RIS: ABGB.

8. Notariatstarifgesetz regelt die Honorare

Die Honorare der Notare sind in Österreich durch das Notariatstarifgesetz (NTG) bundeseinheitlich geregelt. Innerhalb der gesetzlichen Spannen können Notare jedoch Pauschalpakete anbieten. Quelle: RIS: Notariatstarifgesetz.

Erbschaftsvolumen und Vermögenstransfer

Eine spezifische Erbschaftsteuerstatistik wie in Deutschland gibt es in Österreich seit der Abschaffung der Erbschaftssteuer 2008 nicht mehr. Schätzungen zum Volumen liefern WIFO, das Joint Research Centre der Europäischen Kommission und vereinzelte Forschungsstudien.

9. 21,5 Milliarden Euro Erbvolumen pro Jahr (2025)

Eine WIFO-Studie auf Basis des Mikrosimulationsmodells INTAXMOD schätzt das jährliche Erbvolumen in Österreich auf rund 21,5 Milliarden Euro im Jahr 2025. Modellgrundlage sind Daten der Europäischen Kommission und Statistik Austria. Quelle: A&W-Blog auf Basis WIFO.

10. Verdoppelung bis 2050: 40,8 Milliarden Euro

Die gleiche Modellrechnung zeigt: Das Erbvolumen verdoppelt sich in den nächsten 25 Jahren. Bis 2050 steigt es auf rund 40,8 Milliarden Euro pro Jahr. Treiber sind Immobilienpreise und Generationenkohorten. Quelle: A&W-Blog.

11. Konzentration: Top 1 Prozent erbt überproportional

Erbschaften konzentrieren sich in Österreich stark im obersten Vermögensperzentil. Die Top 1 Prozent der Empfänger erhalten einen überproportional großen Anteil aller Erbschaften, was die Vermögensungleichheit über Generationen weiter zementiert. Quelle: A&W-Blog auf Basis WIFO.

Warum Österreich keine Erbschaftssteuer mehr hat

Während Deutschland 2024 rund 13,3 Milliarden Euro an Erbschaft- und Schenkungsteuer einnahm, hebt Österreich seit dem 1. August 2008 keine Erbschafts- und Schenkungssteuer mehr ein. Hintergrund war ein Verfassungsgerichtshof-Erkenntnis, das die Bewertungsregeln für Immobilien als verfassungswidrig einstufte.

12. Abschaffung am 1. August 2008

Mit dem Schenkungsmeldegesetz 2008 wurde die Erbschafts- und Schenkungssteuer in Österreich mit Wirkung vom 1. August 2008 ersatzlos abgeschafft. Quelle: Wikipedia: Erbschaftssteuer in Österreich auf Basis BGBl.

13. Letztes Aufkommen: rund 140 Millionen Euro pro Jahr

Vor der Abschaffung brachte die Erbschaftssteuer pro Jahr rund 110 bis 150 Millionen Euro ein, je nach Quelle. Im Vergleich zu anderen Steuerarten war das ein vergleichsweise geringer Betrag, was den politischen Verzicht auf eine Reform erleichterte. Quelle: Der Standard.

14. Schenkungsmeldepflicht statt Steuer

Seit 2008 besteht eine Schenkungsmeldepflicht: Schenkungen ab 50.000 Euro pro Jahr zwischen Angehörigen oder ab 15.000 Euro innerhalb von fünf Jahren zwischen Nichtangehörigen müssen dem Finanzamt gemeldet werden. Die Meldung ist gebührenfrei, eine Steuer fällt nicht an. Quelle: Bundesministerium für Finanzen.

15. Grunderwerbsteuer auf Immobilien-Erbschaften

Auch wenn keine Erbschaftssteuer mehr existiert, fällt bei der Erbschaft oder Schenkung von Grundstücken Grunderwerbsteuer an. Mit der Steuerreform 2015/2016 wurden die Sätze deutlich erhöht, sodass Immobilienübertragungen heute spürbar besteuert werden. Quelle: BMF.

Verlassenschaft, Pflichtteil und Erbstreit

In Österreich heißt das, was in Deutschland Nachlassverfahren genannt wird, Verlassenschaftsverfahren. Es wird vom Gerichtskommissär, also einem beauftragten Notar, durchgeführt. Pflichtteilsansprüche sind seit dem Erbrechts-Änderungsgesetz 2015 reformiert.

16. Rund 80.000 bis 90.000 Verlassenschaftsverfahren pro Jahr

Jährlich werden in Österreich rund 80.000 bis 90.000 Verlassenschaftsverfahren abgewickelt. Die Zahl entspricht ungefähr den jährlichen Sterbefällen, abzüglich der Fälle ohne Vermögen oder mit Verzicht. Quelle: Bundesministerium für Justiz.

17. Pflichtteilsreform 2017: Eltern entfallen

Mit dem Erbrechts-Änderungsgesetz, gültig für Todesfälle ab 1. Januar 2017, wurden die Eltern aus dem Kreis der Pflichtteilsberechtigten entfernt. Pflichtteilsanspruch haben seither nur noch Nachkommen sowie Ehegatten oder eingetragene Partner. Mehr Hintergrund in unserem Artikel Pflichtteil Österreich. Quelle: WKO.

18. Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils

Der Pflichtteil beträgt in Österreich die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Bei einem Ehepaar mit zwei Kindern und Erblasservermögen von 600.000 Euro hätte jedes enterbte Kind also Anspruch auf 75.000 Euro. Den Rechenweg illustriert unser Pflichtteil-Rechner. Quelle: Österreichischer Rechtsanwaltskammertag.

19. Pflichtteilsstundung möglich

Seit der Reform 2017 kann der Pflichtteil bei besonderer Härte bis zu fünf Jahre gestundet oder in Raten gezahlt werden. Das schützt insbesondere Erben, die das Familienhaus übernehmen, aber den Pflichtteil nicht sofort liquide aufbringen können. Quelle: ÖRAK.

Notarkosten und Verfahren

Im Gegensatz zu Deutschland sind die Notarkosten in Österreich innerhalb der gesetzlichen Tarifrahmen verhandelbar. In der Praxis bieten Notare häufig Pauschalpakete für Testamente an.

20. Öffentliches Testament: rund 300 bis 500 Euro

Ein öffentliches, also notariell beglaubigtes Testament kostet in Österreich für einen einfachen Standardfall etwa 300 bis 500 Euro. Im Preis enthalten sind in der Regel Beratung, Errichtung, Hinterlegung und Eintragung ins ÖZTR. Quelle: erbrechtsinfo.at.

21. Eintragung ins ÖZTR: rund 25 Euro

Die Eintragung eines bestehenden Testaments in das Österreichische Zentrale Testamentsregister (ÖZTR) durch einen Notar kostet rund 25 Euro Registrierungsgebühr. Hinzu kommt das Notarhonorar für die Beratung. Mehr Details im Beitrag Testament Kosten Österreich. Quelle: erbrechtsinfo.at.

22. Eigenhändiges Testament: 0 Euro plus optionale Prüfung

Das eigenhändige Testament selbst kostet nichts. Wer Sicherheit will, kann es vom Notar oder Rechtsanwalt prüfen lassen (rund 100 bis 200 Euro). Den vollständigen Vergleich finden Sie im Notarkosten-Rechner Österreich. Quelle: oesterreich.gv.at.

Österreichisches Zentrales Testamentsregister

Das Österreichische Zentrale Testamentsregister (ÖZTR) wird von der Österreichischen Notariatskammer geführt. Anders als in Deutschland (ZTR) werden hier ausschließlich Verwahrhinweise gespeichert, nicht das Testament selbst.

23. ÖZTR speichert nur Verwahrhinweise

Das ÖZTR enthält pro Eintrag den Errichter, das Datum und den Ort der Verwahrung. Der Inhalt des Testaments selbst wird nicht erfasst. Im Sterbefall fragen die Gerichtskommissäre das Register systematisch ab. Quelle: Notariat Graz.

24. Eintragung kostet rund 25 Euro einmalig

Die einmalige Registrierungsgebühr im ÖZTR beträgt rund 25 Euro. Es entstehen keine Folgekosten. Eintragen können nur Notare und Rechtsanwälte, nicht jedoch Privatpersonen direkt. Quelle: erbrechtsinfo.at.

Demografie und Familienstrukturen

Die österreichische Bevölkerung wird älter, Patchwork-Familien werden häufiger und die Zahl der Single-Haushalte steigt. All das beeinflusst, wer wem etwas hinterlässt und wer am Ende vor Gericht streitet.

25. 88.486 Sterbefälle in Österreich (2024)

Im Jahr 2024 sind in Österreich 88.486 Personen gestorben, darunter 44.450 Frauen und 44.036 Männer. Damit sank die Zahl der Verstorbenen das zweite Jahr in Folge. Quelle: Statistik Austria.

26. 45.810 Eheschließungen 2024

2024 gaben sich in Österreich 45.810 Paare das Jawort. Bei 72,6 Prozent der Eheschließungen war es für beide Partner die erste Ehe. Verheiratete sind in der Regel die Hauptzielgruppe für gemeinschaftliche Testamente. Quelle: Statistik Austria (PDF).

27. Scheidungsrate 2024: 36,5 Prozent

2024 wurden 14.344 Ehen rechtskräftig geschieden. Die Gesamtscheidungsrate erreichte 36,5 Prozent, den höchsten Wert seit Jahren. Statistisch endet damit mehr als jede dritte Ehe nicht durch den Tod, sondern durch Scheidung, was für die Erbplanung erhebliche Konsequenzen hat. Quelle: Statistik Austria.

28. 17.800 Kinder von Scheidungen betroffen

Von den Scheidungen 2024 waren 17.800 Kinder betroffen, davon 12.522 Minderjährige. Das entspricht 70,3 Prozent aller betroffenen Kinder. Solche Konstellationen führen häufig zu Patchwork-Erbfällen mit komplexer Pflichtteilslage. Quelle: Statistik Austria.

29. Mittleres Erstheiratsalter steigt weiter

Das mittlere Erstheiratsalter lag 2024 bei 33,6 Jahren (Männer) und 31,6 Jahren (Frauen). Die spätere Heirat verschiebt auch klassische Erbplanungs-Anlässe nach hinten und macht Single-Vorsorge wichtiger. Quelle: Statistik Austria.

Gemeinnützige Testamente und Vergissmeinnicht

Die Initiative Vergissmeinnicht des Fundraising Verbands Austria ist die zentrale Anlaufstelle für gemeinnützige Testamente in Österreich. Über 80 Mitgliedsorganisationen, von SOS Kinderdorf bis zum Roten Kreuz, sind hier vertreten.

30. 115 Millionen Euro Testamentsspenden pro Jahr

Das Aufkommen an Testamentsspenden in Österreich liegt zuletzt bei rund 115 Millionen Euro pro Jahr. Damit stammt aktuell jeder zehnte Spendeneuro aus einem Testament. Quelle: Fundraising Verband Austria.

31. 18 Prozent würden ihr ganzes Erbe spenden

Laut Vergissmeinnicht-Studie können sich 18 Prozent der über 40-Jährigen vorstellen, ihr gesamtes Erbe gemeinnützigen Zwecken zu widmen. 23 Prozent würden zumindest ein Vermächtnis spenden. Quelle: Fundraising Verband Austria.

32. Wien führt bei Spendenbereitschaft

Die regionalen Unterschiede sind groß. In Wien ist jede vierte Person über 40 offen für ein Vermächtnis zugunsten eines guten Zwecks, deutlich mehr als in den westlichen Bundesländern. Quelle: Fundraising Verband Austria.

33. Beliebteste Zwecke: Tierschutz, Gesundheit, Kinder

Bei den Beweggründen liegen Tierschutz, Gesundheit und Soziales sowie Hilfe für Kinder und Jugendliche und Umweltschutz vorn. Die Befragung wurde mit Lukas Richter von der WU Wien wissenschaftlich begleitet. Quelle: Vergissmeinnicht.

Generationenwandel und Erbschaftswelle

Wie in Deutschland steht auch Österreich vor einer beispiellosen Erbschaftswelle. Die Babyboomer geben nach und nach ihr Vermögen weiter, vor allem Immobilien, die in den letzten 25 Jahren stark im Wert gestiegen sind.

34. Erbvolumen verdoppelt sich bis 2050

Die WIFO-Modellrechnung zeigt, dass sich das jährliche Erbvolumen in Österreich von 21,5 auf 40,8 Milliarden Euro verdoppelt. Treiber sind Immobilienwerte und der demografische Übergang. Quelle: A&W-Blog.

35. Eine Erbschaftssteuer könnte über 1 Milliarde Euro bringen

Würde Österreich eine Erbschaftssteuer wieder einführen, könnte sie nach WIFO-Modell ein jährliches Aufkommen von über 1 Milliarde Euro erzielen, je nach Freibeträgen und Tarif. Politisch ist die Steuer in Österreich seit Jahren Streitthema. Quelle: A&W-Blog.

36. Über 100 Millionen Euro Testamentsspenden auch 2023

Bereits 2023 lag das Aufkommen der Testamentsspenden in Österreich über 100 Millionen Euro. Der Trend ist steigend, auch weil mehr ältere Singles ohne nahe Angehörige ihr Erbe gemeinnützig binden. Quelle: St. Anna Kinderkrebsforschung.

Quellenverzeichnis

Häufig gestellte Fragen

Wie viele Österreicher haben ein Testament?

Rund 28 Prozent der über 40-Jährigen in Österreich haben ein Testament errichtet. Über alle Altersgruppen betrachtet liegt der Anteil noch niedriger. Das bedeutet, dass für rund drei von vier Erwachsenen im Ernstfall die gesetzliche Erbfolge greift.

Gibt es in Österreich eine Erbschaftssteuer?

Nein. Österreich hat die Erbschafts- und Schenkungssteuer 2008 abgeschafft. Beim Erwerb einer Immobilie von Todes wegen fällt allerdings die Grunderwerbsteuer an, berechnet vom Grundstückswert.

Wie viel wird in Österreich jährlich vererbt?

Das jährliche Erbvolumen in Österreich liegt bei rund 21,5 Milliarden Euro und wächst kontinuierlich. Schätzungen zufolge werden in den kommenden Jahren mehrere Hundert Milliarden Euro an die nächste Generation weitergegeben.

Wenn Sie nach all diesen Zahlen feststellen, dass Sie selbst zu den 72 Prozent ohne Testament gehören, sind Sie damit in Österreich in guter Gesellschaft. Ein eigenhändiges Testament nach § 578 ABGB kann an einem Abend entstehen. Wer einen geführten Einstieg sucht, kann unseren Testament-Generator nutzen oder sich vorher in den Beiträgen Testament Vorlage Österreich, Gesetzliche Erbfolge Österreich und Testament Kosten einlesen.

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Häufig gestellte Fragen

Der Entwurf selbst ist eine Formulierungshilfe und noch nicht rechtsgültig. Ein eigenhändiges Testament wird erst gültig, wenn es vom Erblasser vollständig eigenhändig (handschriftlich) geschrieben und mit Vor- und Nachname unterschrieben wird (§ 578 ABGB). Ort und Datum sind in Österreich nicht zwingend, werden aber dringend empfohlen. Unser Entwurf dient als Vorlage zum Abschreiben.

Das österreichische Erbrecht verlangt für ein eigenhändiges Testament (§ 578 ABGB), dass der gesamte Text vom Erblasser selbst handschriftlich geschrieben und unterschrieben wird. Ein am Computer geschriebener Text ist ohne Notar oder ohne drei gleichzeitig anwesende Zeugen (fremdhändiges Testament nach § 579 ABGB) ungültig.

Der Pflichtteil ist der gesetzlich garantierte Mindestanteil am Nachlass für nahe Angehörige. Pflichtteilsberechtigt sind in Österreich nur Nachkommen (Kinder, Enkel) und der Ehepartner bzw. eingetragene Partner. Eltern sind seit der Erbrechtsreform 2017 nicht mehr pflichtteilsberechtigt. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Bei langjähriger Entfremdung kann er nach § 776 ABGB um bis zu 50 % gemindert werden.

Am sichersten ist die Hinterlegung beim Notar mit Eintragung im Österreichischen Zentralen Testamentsregister (ÖZTR). So wird Ihr Testament im Verlassenschaftsverfahren automatisch gefunden. Alternativ können Sie es zu Hause aufbewahren und eine Vertrauensperson über den Aufbewahrungsort informieren.

Ehepartner oder eingetragene Partner können ein gemeinschaftliches Testament errichten und sich gegenseitig als Erben einsetzen (§§ 1248–1254 ABGB). In Deutschland wird dies als "Berliner Testament" bezeichnet. Die wechselbezüglichen Verfügungen sind für den überlebenden Partner bindend. Ein Widerruf zu Lebzeiten beider Partner ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Ja, jederzeit. Sie können Ihr Testament ändern, ergänzen oder komplett widerrufen. Dazu schreiben Sie einfach ein neues eigenhändiges Testament und widerrufen darin das alte ausdrücklich.

Nein. In Österreich gibt es seit 2008 keine Erbschafts- und Schenkungssteuer mehr. Bei der Übertragung von Liegenschaften fällt allerdings Grunderwerbsteuer an, die für nahe Angehörige nach einem gestaffelten Tarif berechnet wird (0,5 % bis 250.000 €, 2 % bis 400.000 €, 3,5 % darüber).

Nein. Unser Service erstellt einen Testamentsentwurf als Formulierungshilfe. Bei komplexen Vermögensverhältnissen, Unternehmensbesitz oder Patchwork-Familien empfehlen wir zusätzlich die Beratung durch einen Rechtsanwalt für Erbrecht oder einen Notar.

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