Testament Kosten Österreich: Notar, eigenhändig und ÖZTR

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„Was kostet ein Testament beim Notar?" gehört zu den meistgestellten Fragen rund um Erbrecht in Österreich. Die kurze Antwort: Es kommt darauf an. Ein eigenhändig geschriebenes Testament kostet nichts, ein notariell beurkundetes Testament kann mehrere Hundert bis ein paar Tausend Euro kosten, je nach Vermögen.

Kurz beantwortet

Ein eigenhändiges Testament kostet in Österreich 0 Euro, Sie schreiben es selbst mit der Hand. Ein notarielles Testament kostet je nach Vermögen rund 300 bis 1.800 Euro. Die freiwillige Eintragung im ÖZTR kostet einmalig etwa 25 Euro. Eine Erbschaftssteuer gibt es in Österreich nicht.

In diesem Artikel finden Sie eine vollständige Übersicht aller Kostenfaktoren: das eigenhändige Testament, das öffentliche Notariatstestament, die Eintragung im ÖZTR, das anwaltliche Testamentsregister und die nicht zu vergessenden Kosten im späteren Verlassenschaftsverfahren beim Gerichtskommissär.

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Kostenüberblick im Vergleich

FormErrichtungskostenRegistrierungSicherheit
Eigenhändiges Testament0 €0 € (zuhause), ca. 25 € im ÖZTRNiedrig zuhause, hoch mit Registrierung
Eigenhändig + Notarverwahrungca. 100 bis 250 € (einmalig)ca. 25 € ÖZTRSehr hoch
Anwaltliche Verwahrung mit Eintragungca. 100 bis 300 € (anwaltlich)ca. 22 € ÖRAK-RegisterHoch
Notariatstestament (öffentliches Testament)nach NTG, ca. 300 bis 1.500 €im Tarif enthaltenSehr hoch
Fremdhändiges Testament mit 3 Zeugen0 € (privat)-Mittel, formanfällig

Die genaue Tarifierung beim Notar regelt das Notariatstarifgesetz (NTG). Es legt fest, welche Beträge ein Notar für eine bestimmte Leistung verlangen darf.

Das eigenhändige Testament: 0 Euro

Die kostengünstigste Variante ist das eigenhändige Testament nach § 578 ABGB. Sie schreiben es vollständig handschriftlich, unterschreiben mit Vor- und Nachnamen, und das war es schon. Stift, Papier, fertig.

In der reinen Errichtung fallen also keine Kosten an. Sie können das Testament zuhause aufbewahren (0 €) oder zur sicheren Verwahrung beim Notar oder Anwalt hinterlegen (Kosten siehe unten).

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Eintragung im ÖZTR: Rund 25 Euro einmalig

Das Österreichische Zentrale Testamentsregister (ÖZTR) wird von der Österreichischen Notariatskammer geführt. Es speichert die Existenz eines Testaments und den Verwahrungsort, nicht den Inhalt. Im Verlassenschaftsverfahren wird das ÖZTR vom Gerichtskommissär automatisch abgefragt.

Die einmalige Registrierungsgebühr liegt typischerweise bei rund 25 Euro. Hinzu kommen ggf. die Verwahrungs- und Beratungskosten beim Notar, der die Eintragung vornimmt.

Anwaltliches Testamentsregister

Alternativ zum ÖZTR können Sie Ihr Testament bei einem Rechtsanwalt hinterlegen und im anwaltlichen Testamentsregister des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags (ÖRAK) eintragen lassen. Auch dieses Register wird im Verlassenschaftsverfahren standardmäßig abgefragt.

Die Eintragungsgebühr liegt in derselben Größenordnung wie beim ÖZTR (rund 22 bis 30 Euro). Hinzu kommen die Verwahrungs- und Beratungskosten des Anwalts, üblicherweise zwischen 100 und 300 Euro je nach Aufwand.

Das öffentliche Notariatstestament

Das öffentliche Testament wird vor einem Notar mündlich erklärt oder schriftlich übergeben und vom Notar in einem Notariatsakt beurkundet (§§ 583, 587 ABGB). Es gilt als die sicherste und formstrengste Form, weil der Notar Identität, Geschäftsfähigkeit und Wille des Erblassers prüft.

Wie wird der Notarpreis berechnet?

Das Notariatstarifgesetz legt fest, dass die Gebühr nach dem Wert des Geschäfts bemessen wird. Beim Testament ist die Bemessungsgrundlage in der Regel 30 Prozent des Aktivvermögens des Erblassers (das vereinfacht die unklare Bewertung des Inhalts). Die §§ 16 und 25 NTG regeln die Tarife im Detail. Den vollständigen Gesetzestext finden Sie auf Jusline.

Beispielhafte Honorare

Die folgenden Werte sind Richtwerte und können je nach Fallgestaltung abweichen. Verbindlich ist immer die schriftliche Honorarvereinbarung mit dem Notar.

AktivvermögenBemessungsgrundlage (30 %)Geschätztes Notarhonorar
100.000 €30.000 €ca. 350 bis 500 €
300.000 €90.000 €ca. 600 bis 900 €
500.000 €150.000 €ca. 800 bis 1.200 €
1.000.000 €300.000 €ca. 1.200 bis 1.800 €
2.000.000 €600.000 €ca. 1.800 bis 2.800 €

Hinzu kommen 20 % Umsatzsteuer und ggf. Barauslagen (Grundbuchsabfragen, Kopien). Die Eintragung im ÖZTR ist beim Notariatstestament im Regelfall enthalten.

Tipp: Bevor Sie ein Notariatstestament beauftragen, holen Sie sich von zwei oder drei Notaren ein schriftliches Angebot. Notare sind gesetzlich an das NTG gebunden, aber Pauschalbeträge oder Kombinationen mit anderen Leistungen sind möglich.

Das fremdhändige Testament mit drei Zeugen

Wer das Testament am Computer schreiben oder durch jemand anderen schreiben lassen möchte, kann ein fremdhändiges Testament nach § 579 ABGB errichten. Voraussetzungen:

  • Drei gleichzeitig anwesende, unterschreibende Zeugen, die geschäftsfähig sind und nicht selbst bedacht werden.
  • Erblasser muss bestätigen, dass das Schriftstück sein letzter Wille ist (sogenannte „nuncupatio").
  • Erblasser unterschreibt eigenhändig.

Kosten: 0 € (privat). In der Praxis ist das fremdhändige Testament jedoch fehleranfällig: Mehr als die Hälfte aller fremdhändigen Testamente werden mangels formaler Korrektheit angefochten. Ohne professionelle Hilfe ist daher Vorsicht geboten.

Folgekosten: Verlassenschaftsverfahren beim Gerichtskommissär

Egal welche Testamentform Sie wählen, im Erbfall fallen Verlassenschaftskosten an. Das Verfahren wird vom Notar als Gerichtskommissär geführt und nach dem Gerichtskommissärstarifgesetz (GKTG) bezahlt. Die Kosten richten sich nach dem Wert der Verlassenschaft.

Reine VerlassenschaftGeschätzte Gerichtskommissärsgebühr
50.000 €ca. 600 bis 900 €
200.000 €ca. 1.500 bis 2.000 €
500.000 €ca. 2.500 bis 3.500 €
1.000.000 €ca. 4.000 bis 5.500 €

Hinzu kommen Gerichtsgebühren für die Einantwortungsurkunde (etwa 0,5 % der Verlassenschaft, gestaffelt nach Gerichtsgebührengesetz) sowie ggf. Anwaltskosten, falls Streit zwischen den Erben besteht.

Erbschaftssteuer: 0 Euro in Österreich

Eine wichtige Information für viele: In Österreich gibt es seit 2008 keine Erbschaftssteuer mehr. Der Erbe muss also auf das Erbe selbst keine Steuer zahlen.

Achtung: Bei Liegenschaften fällt jedoch eine Grunderwerbsteuer in Höhe des sogenannten Stufentarifs (0,5 % bis 3,5 % des Grundstückswerts) sowie eine Eintragungsgebühr ins Grundbuch (1,1 %) an. Das kann bei größeren Immobilien schnell mehrere Tausend Euro ausmachen.

Wann lohnt sich welche Form?

SituationEmpfohlene Form
Klar geregelte Familie, einfache VermögensverhältnisseEigenhändiges Testament, ggf. mit ÖZTR-Eintragung
Patchwork-Familie, mehrere Kinder aus verschiedenen BeziehungenEigenhändig nach Beratung oder Notariatstestament
Liegenschaften, Unternehmensanteile, hoher NachlasswertNotariatstestament
Sehbehinderte, SchreibunfähigeÖffentliches Testament beim Notar oder Gericht
Vermögen im AuslandNotar mit Rechtswahlklausel

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Sieben Tipps, um Notarkosten zu senken

  1. Eigenhändig statt notariell: Für die meisten Privathaushalte reicht ein eigenhändiges Testament völlig aus.
  2. Nur Verwahrung beauftragen: Lassen Sie Ihr eigenhändiges Testament beim Notar hinterlegen und im ÖZTR eintragen, ohne ein vollständiges Notariatstestament errichten zu lassen.
  3. Vorgespräch nutzen: Notare bieten oft ein kostenloses oder günstiges Erstgespräch an. Klären Sie hier alle Fragen, bevor Sie kostenpflichtige Leistungen beauftragen.
  4. Vermögen prüfen: Da die Notargebühren am Vermögen hängen, lohnt sich eine ehrliche Bestandsaufnahme. Lebensversicherungen mit Begünstigtenklausel zählen oft nicht zum Nachlass.
  5. Pflichtteilsverzicht prüfen: Vereinbarungen mit Pflichtteilsberechtigten zu Lebzeiten können spätere Streitkosten ersparen.
  6. Mehrere Angebote einholen: Notare dürfen vom NTG nach unten abweichen.
  7. Pauschalvereinbarung: Für Standardtestamente bieten viele Notare Pauschalpreise an.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet ein einfaches Notariatstestament in Österreich?

Für ein normales Vermögen zwischen 100.000 € und 300.000 € liegen Notariatstestamente meist zwischen 350 € und 900 € (inklusive ÖZTR-Eintragung, ohne Umsatzsteuer).

Ist die ÖZTR-Eintragung Pflicht?

Nein, sie ist freiwillig, aber dringend empfohlen. Ohne Eintragung erfährt das Verlassenschaftsgericht nur dann vom Testament, wenn es zuhause oder bei einer Vertrauensperson auftaucht.

Brauche ich für die Hinterlegung beim Notar einen Notariatsakt?

Nein. Für die reine Verwahrung und ÖZTR-Eintragung Ihres eigenhändigen Testaments reicht eine einfache Beauftragung. Sie brauchen keinen Notariatsakt.

Welche Folgekosten entstehen im Erbfall?

Hauptsächlich die Gerichtskommissärsgebühr (mehrere Hundert bis Tausend Euro je nach Vermögen) und ggf. Grunderwerbsteuer bei Liegenschaften. Mehr dazu in unserem Artikel zur gesetzlichen Erbfolge in Österreich.

Lohnt sich ein Anwalt für Erbrecht statt eines Notars?

Anwälte werden nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) abgerechnet, oft mit Stundenhonorar zwischen 200 und 350 €. Für eine reine Testamentserrichtung ist der Notar in der Regel günstiger. Für komplexe Fragestellungen (z. B. Pflichtteilsentzug, Schenkungspflichtteil) kann ein Anwalt sinnvoll sein.

Was zahlt der Erbe an Steuern?

Keine Erbschaftssteuer in Österreich. Bei Liegenschaften: Grunderwerbsteuer (0,5 bis 3,5 %) plus Eintragungsgebühr (1,1 %) auf den Grundstückswert.

Kann ich ein Notariatstestament wieder ändern?

Ja, jederzeit. Wie das geht und worauf Sie achten müssen, erklären wir Ihnen ausführlich in einem eigenen Artikel zum eigenhändigen Testament ohne Notar.

Was kostet ein Testament beim Rechtsanwalt in Österreich?

Ein Rechtsanwalt rechnet nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) oder nach Stundensatz ab, meist zwischen 200 und 350 Euro pro Stunde. Für die reine Errichtung eines Testaments zahlen Sie beim Anwalt typischerweise einige Hundert Euro, für die Verwahrung mit Eintragung im anwaltlichen Testamentsregister rund 100 bis 300 Euro. Für ein einfaches Testament ist der Notar in der Regel günstiger, ein Anwalt lohnt sich vor allem bei komplexen Fragen wie Pflichtteilsentzug oder Unternehmensnachfolge.

Ist ein handschriftliches Testament ohne Notar in Österreich gültig?

Ja. Ein eigenhändiges (handschriftliches) Testament nach § 578 ABGB ist ohne Notar voll gültig, wenn Sie den gesamten Text selbst mit der Hand schreiben und mit Vor- und Nachnamen unterschreiben. Es kostet nichts. Empfehlenswert ist die freiwillige Eintragung im ÖZTR (rund 25 Euro), damit das Testament im Erbfall sicher gefunden wird.

Drei Kostenbeispiele aus der Praxis

Beispiel 1: Pensionistin mit Eigentumswohnung in Wien

Frau Berger (74) besitzt eine Eigentumswohnung im Wert von 320.000 Euro, hat 40.000 Euro auf Sparbüchern und ein Wertpapierdepot von 60.000 Euro. Gesamtvermögen: 420.000 Euro.

  • Eigenhändiges Testament zuhause: 0 €.
  • Eigenhändiges Testament beim Notar verwahrt mit ÖZTR-Eintragung: ca. 150 € einmalig.
  • Notariatstestament: ca. 700 bis 1.000 € (zzgl. USt).
  • Späteres Verlassenschaftsverfahren: ca. 2.200 bis 3.000 €, plus 1,1 % Grundbuch-Eintragungsgebühr für die Wohnung (rund 3.500 €).

Beispiel 2: Familienvater mit kleinem Haus in der Steiermark

Herr Berger (52), verheiratet, zwei Kinder, besitzt ein Eigenheim (180.000 €), Auto (15.000 €), Sparbuch (10.000 €). Gesamtvermögen: 205.000 €.

  • Eigenhändiges Testament: 0 €.
  • Hinterlegung beim Notar mit ÖZTR-Eintragung: ca. 130 €.
  • Notariatstestament: ca. 500 bis 700 €.
  • Späteres Verlassenschaftsverfahren: ca. 1.500 bis 2.000 €.

Beispiel 3: Unternehmer mit GmbH-Beteiligung

Herr Berger (61) hat eine 50%-Beteiligung an einer GmbH (Buchwert 600.000 €), eine Liegenschaft (450.000 €), Sparvermögen (200.000 €). Gesamtvermögen: 1.250.000 €.

  • Notariatstestament mit Nachfolgeregelung und Pflichtteilsoptimierung: 1.500 bis 3.000 €.
  • Anwaltliche Beratung zur Unternehmensnachfolge: 1.500 bis 5.000 €.
  • Pflichtteilsverzicht der nicht übernehmenden Kinder per Notariatsakt: pro Verzicht ca. 500 bis 1.000 €.

Bei Unternehmensvermögen ist eine eigenhändige Standardlösung selten ausreichend. Hier zahlt sich die professionelle Beratung mehrfach aus, weil die Folgekosten im Streitfall fünf- bis sechsstellig werden können.

Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr im Detail

Wenn der Nachlass eine Liegenschaft enthält, fallen für den Erben zwei steuerliche Positionen an:

Grunderwerbsteuer im Erbfall

Im Familienverband (Ehegatte, Kinder, Enkel, Eltern, Geschwister) gilt der vergünstigte Stufentarif:

  • für die ersten 250.000 €: 0,5 %,
  • für die nächsten 150.000 € (also 250.001 € bis 400.000 €): 2 %,
  • darüber: 3,5 %.

Bemessungsgrundlage ist der sogenannte Grundstückswert, ein eigenes Berechnungsverfahren, nicht zwingend der Verkehrswert. Außerhalb des Familienverbands gelten 3,5 % vom Grundstückswert.

Eintragungsgebühr im Grundbuch

Für die Eintragung der Eigentumsübertragung auf den Erben ins Grundbuch fallen weitere 1,1 % vom Grundstückswert (oder im Familienverband vom dreifachen Einheitswert, falls vorteilhafter) an.

Eine Liegenschaft mit Grundstückswert 400.000 Euro kostet im Erbfall im Familienverband also rund 4.500 Euro Steuern und 4.400 Euro Eintragungsgebühr, also rund 8.900 Euro zusätzlich zu den Verlassenschaftskosten.

Zusammenfassung: Welche Form passt zu Ihnen?

ProfilEmpfehlungVoraussichtliche Kosten
Single, kleines VermögenEigenhändig + ÖZTRca. 130 €
Ehepaar, StandardfamilieEigenhändig (gemeinschaftlich) + ÖZTRca. 150 €
Patchwork, mehrere PflichtteileNotariatstestament500 bis 1.500 €
Großvermögen, UnternehmenNotar plus Anwalt für Erbrecht2.000 bis 8.000 €
Liegenschaft im AuslandNotar mit Rechtswahlklausel800 bis 2.500 €

Beachten Sie immer die Folgekosten im Verlassenschaftsverfahren. Auch ein eigenhändiges Testament ändert nichts an den späteren Gerichtskommissärsgebühren, die nach Gerichtskommissärstarifgesetz abgerechnet werden.

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Häufig gestellte Fragen

Der Entwurf selbst ist eine Formulierungshilfe und noch nicht rechtsgültig. Ein eigenhändiges Testament wird erst gültig, wenn es vom Erblasser vollständig eigenhändig (handschriftlich) geschrieben und mit Vor- und Nachname unterschrieben wird (§ 578 ABGB). Ort und Datum sind in Österreich nicht zwingend, werden aber dringend empfohlen. Unser Entwurf dient als Vorlage zum Abschreiben.

Das österreichische Erbrecht verlangt für ein eigenhändiges Testament (§ 578 ABGB), dass der gesamte Text vom Erblasser selbst handschriftlich geschrieben und unterschrieben wird. Ein am Computer geschriebener Text ist ohne Notar oder ohne drei gleichzeitig anwesende Zeugen (fremdhändiges Testament nach § 579 ABGB) ungültig.

Der Pflichtteil ist der gesetzlich garantierte Mindestanteil am Nachlass für nahe Angehörige. Pflichtteilsberechtigt sind in Österreich nur Nachkommen (Kinder, Enkel) und der Ehepartner bzw. eingetragene Partner. Eltern sind seit der Erbrechtsreform 2017 nicht mehr pflichtteilsberechtigt. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Bei langjähriger Entfremdung kann er nach § 776 ABGB um bis zu 50 % gemindert werden.

Am sichersten ist die Hinterlegung beim Notar mit Eintragung im Österreichischen Zentralen Testamentsregister (ÖZTR). So wird Ihr Testament im Verlassenschaftsverfahren automatisch gefunden. Alternativ können Sie es zu Hause aufbewahren und eine Vertrauensperson über den Aufbewahrungsort informieren.

Ehepartner oder eingetragene Partner können ein gemeinschaftliches Testament errichten und sich gegenseitig als Erben einsetzen (§§ 1248–1254 ABGB). In Deutschland wird dies als "Berliner Testament" bezeichnet. Die wechselbezüglichen Verfügungen sind für den überlebenden Partner bindend. Ein Widerruf zu Lebzeiten beider Partner ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Ja, jederzeit. Sie können Ihr Testament ändern, ergänzen oder komplett widerrufen. Dazu schreiben Sie einfach ein neues eigenhändiges Testament und widerrufen darin das alte ausdrücklich.

Nein. In Österreich gibt es seit 2008 keine Erbschafts- und Schenkungssteuer mehr. Bei der Übertragung von Liegenschaften fällt allerdings Grunderwerbsteuer an, die für nahe Angehörige nach einem gestaffelten Tarif berechnet wird (0,5 % bis 250.000 €, 2 % bis 400.000 €, 3,5 % darüber).

Nein. Unser Service erstellt einen Testamentsentwurf als Formulierungshilfe. Bei komplexen Vermögensverhältnissen, Unternehmensbesitz oder Patchwork-Familien empfehlen wir zusätzlich die Beratung durch einen Rechtsanwalt für Erbrecht oder einen Notar.

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