Notarkosten-Rechner Österreich

Was kostet ein Testament beim Notar in Österreich? Inklusive Verlassenschaftsverfahren und ÖZTR-Eintragung.

Aktiva abzüglich Schulden. Für die Berechnung der NTG-Tarife und der Gerichtsgebühr im Verlassenschaftsverfahren.

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Ein eigenhändiges Testament nach § 578 ABGB ist ohne Notar gültig. Erstellen Sie in wenigen Minuten Ihren Entwurf.

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Was kostet ein Testament in Österreich?

Die Kosten für ein Testament in Österreich hängen davon ab, in welcher Form Sie es errichten. Das ABGB kennt drei Hauptformen:

  • Eigenhändiges Testament (§ 578 ABGB): vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben. Kostenlos. Optional Eintragung im ÖZTR (ca. 25 EUR).
  • Fremdhändiges Testament (§ 579 ABGB): maschinenschriftlich, mit eigenhändiger Unterschrift und drei Zeugen, jede Seite vom Erblasser nochmals unterschrieben. Auch kostenlos selbst zu errichten.
  • Öffentliches (notarielles) Testament (§§ 583 ff. ABGB): vor einem Notar oder Gericht. Kosten je nach Vermögen und Komplexität ca. 300 bis 1.500 EUR.

Die Kosten beim Notar richten sich nach dem Notariatstarifgesetz (NTG). Die Tarife sind degressiv, das heißt der prozentuale Aufwand sinkt mit steigendem Vermögen. Hinzu kommen Barauslagen und 20 % Umsatzsteuer.

Notarkosten-Tabelle Testament (Schätzwerte)

Die folgende Tabelle zeigt Richtwerte für die Errichtung eines öffentlichen Testaments beim Notar inklusive Beratung, Beurkundung und ÖZTR-Eintragung. Die tatsächlichen Kosten können je nach Notar und Komplexität abweichen.

Vermögenswert (EUR) Notar (Richtwert, brutto)
bis 50.000ca. 320 EUR
bis 100.000ca. 400 EUR
bis 250.000ca. 550 EUR
bis 500.000ca. 750 EUR
bis 1.000.000ca. 1.100 EUR
über 1.000.0001.500 EUR und mehr

Quelle: NTG (Notariatstarifgesetz) und Praxisangaben Österreichische Notariatskammer (notar.at), oesterreich.gv.at. Inklusive 20 % Ust.

Was ist das ÖZTR?

Das Österreichische Zentrale Testamentsregister (ÖZTR) ist ein zentrales Register, in dem die Existenz eines Testaments hinterlegt werden kann. Es wird von der Österreichischen Notariatskammer geführt. Im Todesfall fragt das zuständige Bezirksgericht beim ÖZTR an, ob ein Testament hinterlegt ist.

Die Eintragung kostet einmalig ca. 25 EUR und kann auch für eigenhändige Testamente vorgenommen werden, wenn diese bei einem Notar oder Rechtsanwalt hinterlegt sind. Sie ist die einfachste Möglichkeit, sicherzustellen, dass Ihr Testament im Erbfall auch tatsächlich gefunden wird.

Was kostet das Verlassenschaftsverfahren?

In Österreich wird jeder Todesfall in einem Verlassenschaftsverfahren beim zuständigen Bezirksgericht abgewickelt. Der Notar wirkt dabei als Gerichtskommissär. Die Kosten setzen sich aus zwei Komponenten zusammen:

  • Gerichtsgebühr: 0,5 Prozent des reinen Nachlasses, mindestens 95 EUR (Gerichtsgebührengesetz).
  • Notarhonorar als Gerichtskommissär: degressiver Tarif nach dem Gerichtskommissionstarifgesetz (GKTG), Tarifpost IX im NTG. Praxiswerte bewegen sich zwischen ca. 0,8 und 1,5 Prozent des Nachlasses, gestaffelt nach Vermögenswert.

Beispiel: Bei einem Nachlass von 250.000 EUR liegen die Verlassenschaftskosten typischerweise bei rund 3.000 bis 4.500 EUR (inkl. Ust.), abhängig vom Aufwand und einer eventuellen Pflichtteilsabwicklung.

Brauche ich einen Notar für mein Testament?

Nein. Ein eigenhändiges Testament nach § 578 ABGB ist in Österreich vollständig gültig. Voraussetzungen:

  • Vollständig eigenhändig handschriftlich geschrieben (kein Computerausdruck)
  • Eigenhändig unterschrieben
  • Empfohlen: Ort und Datum angeben

Ein notarielles Testament bietet zusätzliche Beratung und mehr Beweiskraft, ist aber für viele einfache Familiensituationen nicht zwingend notwendig. Mit einem strukturierten Entwurf und der ÖZTR-Eintragung erreichen Sie hohe Rechtssicherheit zu einem Bruchteil der Notarkosten.

Mehr dazu: Testament ohne Notar in Österreich und Was kostet ein Testament in Österreich.

Notar vs. Online-Testament

Notar Testamenteinfach
Kosten 300 bis 1.500 EUR (vermögensabhängig) 49 EUR (Festpreis)
Zeitaufwand Termin + Wartezeit 15 Minuten, sofort
Rechtliche Gültigkeit Ja Ja (§ 578 ABGB)
Flexibilität Änderungen kostenpflichtig Jederzeit anpassbar
ÖZTR-Eintragung Inklusive Auf Wunsch separat (25 EUR)

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