Erbfolge-Rechner Österreich

Wer erbt wie viel ohne Testament? Berechnen Sie die gesetzliche Erbfolge nach ABGB.

Familienstand

Nicht einverstanden mit der gesetzlichen Erbfolge?

Bestimmen Sie selbst, wer erbt, mit Ihrem individuellen Testament nach ABGB.

Jetzt Testament erstellen

Wie funktioniert die gesetzliche Erbfolge in Österreich?

Wenn jemand in Österreich ohne Testament verstirbt, greift die gesetzliche Erbfolge nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB, §§ 727 ff.). Die Erben werden dabei nach dem sogenannten parentelischen System bestimmt, das in vier Parentelen (Linien) gegliedert ist.

  • 1. Parentel: Kinder des Erblassers und deren Nachkommen (Enkel, Urenkel).
  • 2. Parentel: Eltern des Erblassers und deren Nachkommen (Geschwister, Neffen, Nichten).
  • 3. Parentel: Großeltern und deren Nachkommen (Tanten, Onkel, Cousins).
  • 4. Parentel: Urgroßeltern und deren Nachkommen.

Solange Erben einer höheren Parentel vorhanden sind, erbt eine niedrigere Parentel nichts. Innerhalb einer Parentel gilt das Repräsentationsprinzip: Ein lebender Verwandter schließt seine Nachkommen vom Erbe aus. Sind keine Erben in allen vier Parentelen vorhanden, fällt der Nachlass dem Bund zu (Heimfallrecht des Bundes nach § 750 ABGB).

Das Ehegatten-Erbrecht (§ 744 ABGB)

Der Ehegatte oder eingetragene Partner hat in Österreich ein eigenständiges gesetzliches Erbrecht, das sich nach den Mit-Erben richtet:

  • Neben Kindern (1. Parentel): Ehegatte 1/3, Kinder zu gleichen Teilen 2/3.
  • Neben Eltern, Geschwistern (2. Parentel) oder Großeltern (3. Parentel): Ehegatte 2/3, restliche 1/3 an Verwandte. Sind die Eltern bereits verstorben, wächst deren Anteil dem Ehegatten zu (§ 744 Abs. 2 ABGB).
  • Allein oder neben weiter entfernten Verwandten (ab 4. Parentel): Der gesamte Nachlass geht an den Ehegatten.

Anders als in Deutschland gibt es in Österreich keine güterrechtliche Erhöhung wie die Zugewinnpauschale. Das macht die Berechnung deutlich einfacher.

Was passiert ohne Testament?

Ohne Testament kann es zu Situationen kommen, die der Erblasser nicht gewollt hätte:

  • Erbengemeinschaft: Mehrere Erben müssen sich über jedes einzelne Stück des Nachlasses einigen. Das führt häufig zu Streit.
  • Lebensgefährten: Lebensgefährten ohne eingetragene Partnerschaft erben nach Gesetz nichts (außer dem gesetzlichen Vorausvermächtnis nach § 745 ABGB unter bestimmten Voraussetzungen).
  • Heimfallrecht: Sind keine Erben vorhanden, fällt das Vermögen an den Bund.

Verlassenschaftsverfahren

In Österreich wird jeder Todesfall vom zuständigen Bezirksgericht im sogenannten Verlassenschaftsverfahren abgewickelt. Der Notar wirkt dabei als Gerichtskommissär (§ 1 GKG). Die Kosten richten sich nach dem Gerichtskommissionstarifgesetz (GKTG), die Gerichtsgebühr beträgt 0,5 Prozent des reinen Nachlasses, mindestens 95 EUR.

Gesetzliche vs. gewillkürte Erbfolge

Mit einem Testament (gewillkürte Erbfolge) können Sie:

  • Bestimmte Personen als Alleinerben einsetzen
  • Vermächtnisse für einzelne Gegenstände anordnen
  • Ersatzerben bestimmen
  • Lebensgefährten oder gemeinnützige Organisationen bedenken

Beachten Sie aber: Kinder und Ehegatte/eingetragener Partner haben einen Pflichtteilsanspruch, der durch Testament nicht entzogen werden kann (außer bei Enterbungsgründen nach §§ 770 ff. ABGB).

Weiterführende Informationen

Ihr persönlicher Testamentsentwurf in 15 Minuten

Beantworten Sie ein paar einfache Fragen und erhalten Sie einen auf Ihre Situation zugeschnittenen Entwurf, sofort als PDF, Word und OpenOffice.

Jetzt Testament erstellen

Personalisiert · Rechtlich fundiert · Sofort herunterladbar